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EDV Übermittlung Bilanz § 5b EStG ab 2010
20.03.2009, 11:28
Beitrag: #6
RE: EDV Übermittlung Bilanz § 5b EStG ab 2010
limo schrieb:Vielleicht orientieren die sich ja an der Offenlegung

Neee, wohl kaum. Der Finanzverwaltung geht es ja nicht darum, irgendwelche offengelegten stark verdichteten Zahlen (die man auch elektronisch abgreifen könnte) zu bekommen, sondern eine Vielzahl von Details in den Datenbestand zu bekommen.

schönen Tag noch

phönix
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RE: EDV Übermittlung Bilanz § 5b EStG ab 2010 - phönix - 20.03.2009 11:28

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