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EDV Übermittlung Bilanz § 5b EStG ab 2010
20.03.2009, 10:33
Beitrag: #4
RE: EDV Übermittlung Bilanz § 5b EStG ab 2010
Naja eigentlich muss das im Zusammenhang mit den Bemühungen hinsichtlich der angestrebten Kontrolle, auch hinsichtlich der Umsatzsteuer gesehen werden. Wenn wir sowieso irgendwann die Vorsteuerbeträge nach Lieferanten und Eingangsrechnungs-Beträgen aufgegliedert in einer Anlage zur Umsatzsteuervoranmeldung oder Jahreserklärung melden müssen, um den Vorsteuerabzug zu bekommen, macht es doch auch nichts mehr aus, beim Jahresabschluss nicht nur die Schlusssalden der Konten, sondern die komplette Fibu und Lobu Idea-fertig elektronisch zu übertragen.

Aber unabhängig von dieser zugegebenermaßen Horrorvision werden die Hersteller der Fibu-Programme nicht drumherumkommen, Zuordnungsmöglichkeiten der einzelnen Fibu-Konten zu einer langen Reihe von Kennziffern zu implementieren, so dass am Ende halt eine Datei erstellt wird, die über Elster oder so übertragen wird. Im Prinzip ist das ja nichts anderes als bei Einführung der Anlage EÜR, da mussten auch die Zuordnungsmöglichkeiten geschaffen werden - mit entspr. Aufwand bei den Steuerberatern in der Buchhaltung. Und dann muss sauberst in der Buchhaltung gearbeitet werden, um die richtigen und einzig zugelassenen Konten für einen bestimmten Geschäftsvorfall zu treffen.

Interessant wirds aber dann, wenn Bilanzprogramm und Steuerprogram nicht vom gleichen Hersteller sind (z.B. Fibu über Lexware, Steuern über einen der Rosesoft-Ableger) - da werden die Programme kaum miteinander verknüpft werden können. Wahrscheinlich muss der Berater dann seine eingekauften Systeme neu strukturieren (teilweise mit Herzschmerz ersetzen, weil er sich ja doch mit einer bestimmten Handhabung angefreundet hat...), um überhaupt übertragen zu können.

schönen Tag noch

phönix
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RE: EDV Übermittlung Bilanz § 5b EStG ab 2010 - phönix - 20.03.2009 10:33

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