Handwerkerleistungen vor Bezug !
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12.07.2007, 10:58
Beitrag: #13
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RE: Handwerkerleistungen vor Bezug !
Ich halte die Aussagen von zaunkönig, für mich eine gute Argumentationslinie bezüglich Haushalt, für sehr interessant und auch schlüssig.
Beachten sollte man auch die Intention des 35a, nähmlich die Bekämpfung der Schwarzarbeit. Ich kenne auch Fälle, wo aus der Wohnung vorrübergehend ausgezogen wurde um auf eigene Kosten eine Renovierung durchzuführen. Hier würde ich ebenfalls voll den 53a beantragen. Ein anderes offenes Problem ist "im Rahmen eines Neubaus". Hier hat der Gesetzgeber weder den Rahmen noch den Neubau explizit definiert. Man könnte aber hilfsweise das BMF-Schreiben vom 18.07.2003 zur Abgrenzung der Begriffe nutzen. mfg Dr. H.C. Freak |
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