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EDV Übermittlung Bilanz § 5b EStG ab 2010
19.03.2009, 22:14
Beitrag: #1
EDV Übermittlung Bilanz § 5b EStG ab 2010
Hallo,

ab WJ 2010 sind ja Bilanz & GuV nach dem neuen § 5b EStG elektronisch zu übermitteln. Nach § 51 Abs. 4 Nr. 1b EStG wird im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder der Umfang der nach § 5b EStG elektronisch zu übermittelnden Daten erst noch bestimmt. Hat jemand neuere Infos, ob es schon erste Konkretisierungen hierzu gibt?

Mfg

showbee
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EDV Übermittlung Bilanz § 5b EStG ab 2010 - showbee - 19.03.2009 22:14

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