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Handwerkerleistungen vor Bezug !
12.07.2007, 10:28
Beitrag: #12
RE: Handwerkerleistungen vor Bezug !
Hallo

Diese Diskussion hatten wir hier und im Steuernetz auch schon. Für mich ist ein Haushalt dort, wo ein Haushalt geführt wird, also wirtschaftliches Leben herrscht. Das ist in einem leeren Haus absolut nicht der Fall. Diese Meinung hatte ich auch in dem thraed, wo es um Malerarbeiten vor dem Einzug in die neue Wohnung ging, wo ich jedoch ziemlich niederdiskutiert wurde. Ich bleib trotzdem bei meiner Meinung. Im Interesse der Mandanten, würde ich es zwar auch beantragen, aber wenn eine negative Einspruchsentscheidung kommen würde, würde ich eher nicht den Klageweg beschreiten.

Viele Grüße
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Handwerkerleistungen vor Bezug ! - Jigsaw - 11.07.2007, 19:38
RE: Handwerkerleistungen vor Bezug ! - Jigsaw - 11.07.2007, 21:39
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