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Handwerkerleistungen vor Bezug !
11.07.2007, 22:14
Beitrag: #10
RE: Handwerkerleistungen vor Bezug !
oerdiz schrieb

"Vielleicht doch. Altbauerhaltung wird ja auch woanders gefördert. Also, wenn man sich den BMF Erlass anschaut, so hat man sich doch da schon intensive Gedanken gemacht, wobei natürlich immer noch zahlreiche Fälle offen bleiben. Soviel zum Thema Entbürokratisierung. In einigen Jahren kommen zu dem Erlass sicher noch einige Urteile hinzu, vielleicht geht sogar bis zum Bundesfinanzhof. "

Ich glaub es nicht. Das ist ja fasst ein Quantensprung. Was auch immer das sein soll.WinkWink

mfg Dr. H.C. Freak Wink
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Handwerkerleistungen vor Bezug ! - Jigsaw - 11.07.2007, 19:38
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