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Handwerkerleistungen vor Bezug !
11.07.2007, 22:11 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 11.07.2007 22:13 von Petz.)
Beitrag: #9
RE: Handwerkerleistungen vor Bezug !
Vorwitzig schrieb:Als Finanzbeamtin würde ich wahrscheinlich im Zweifel erst mal ablehnen
Vorwitzig schrieb:Als Steuerberaterin sag ich natürlich im Zweifel erst mal:
Tztztz....., kein Wunder, dass die Ämter mit Einsprüchen überschüttet werden.... Big GrinBig GrinBig Grin

Aber nützt wohl nix: Erstmal muss abgelehnt werden, bis das richterlich entschieden ist und wir alle wissen, was der Gesetzgeber sich dabei gedacht hat.

Wieso müssen eigentlich immer erst Gerichte entscheiden, wieso kann man das nicht gleich ins Gesetz schreiben ?

Ich fange an zu philosophieren......
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Handwerkerleistungen vor Bezug ! - Jigsaw - 11.07.2007, 19:38
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