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Zinslauf ESt
13.03.2009, 20:16
Beitrag: #13
RE: Zinslauf ESt
Clematis schrieb:Hier ist doch aber schon fast mutwillig davon auszugehen, dass das FA eine Verzinsung produzieren will ( wenn die Erklärung ZWEI Jahre unbearbeitet bleibt!).

Ich möchte also jetzt gerne einen Teilerlass der Zinsen erwirken (von mir aus auch im Billigkeitswege). Was meint Ihr, Chancen?

Nochmal ich:

Das FA hat überhaupt kein Interesse mutwillig Zinsen zu produzieren.
Ich vermute eher, dass keiner Bock auf den Fall hatte.
Nach einer BP ist ja schon darauf zu achten, ob die folgenden Erklärungen den Erkenntnissen der BP angepasst wurden.

Ich sehe für einen (Teil-)Erlass der Zinsen überhaupt keine Chancen.
Diese Vorschrift ist mehrmals durchgeurteilt bis obenhin, Erlass gibt es nur bei Erlassbedürftigkeit und -würdigkeit.
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Zinslauf ESt - Clematis - 10.03.2009, 09:38
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