Handwerkerleistungen vor Bezug !
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11.07.2007, 22:00
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 11.07.2007 22:01 von Vorwitzig.)
Beitrag: #8
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RE: Handwerkerleistungen vor Bezug !
Als Finanzbeamtin würde ich wahrscheinlich im Zweifel erst mal ablehnen und das ganze durch die Gerichte klären lassen.
Als Steuerberaterin sag ich natürlich im Zweifel erst mal: es kann doch keinen Unterschied machen, ob jemand erst provisorisch einzieht, sich vielleicht sogar nur formal ummeldet und dann renoviert oder ober er erst renoviert und dann einzieht. Deshalb würde ich die Abzugsfähigkeit bejahen. obwohl von meinen natürlichen Wortverständnis her würde ich sagen: vor Einzug liegt noch kein privater Haushalt vor. Beste Grüße Vorwitzig |
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