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Handwerkerleistungen vor Bezug !
11.07.2007, 21:54
Beitrag: #7
RE: Handwerkerleistungen vor Bezug !
Zitat:Denn es geht nicht um Gerechtigkeit oder Moral, sondern nach den Buchstaben des Gesetzes und der Verwaltungsanweisungen.
Richtig ! Und die sind leider öfters Auslegungssache !
Aber respektiere deine Meinung voll und ganz !

Mag nur allgemeine Stellungnahmen verschiedener User lesen,
ohne irgendeine Wertstellung abzugeben!

Beste Grüße
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Handwerkerleistungen vor Bezug ! - Jigsaw - 11.07.2007, 19:38
RE: Handwerkerleistungen vor Bezug ! - Jigsaw - 11.07.2007, 21:39
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