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Handwerkerleistungen vor Bezug !
11.07.2007, 21:49
Beitrag: #5
RE: Handwerkerleistungen vor Bezug !
Ok.. Dann geh bitte davon aus, dass es sich um "kleinere" Arbeiten handelt, grad noch Erhaltungsaufwand!

Wie ich schon geschrieben hatte ist klar.. Es gibt keine Definition und die Gerichte werden das hoffentlich irgendwann entscheiden..!

Angenommen du wärst Finanzbeamter und hättest einen solchen Fall vorliegen..

Würdest du dem stattgeben oder die Aufwendungen mit meiner o.g. Begründung streichen !?
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Handwerkerleistungen vor Bezug ! - Jigsaw - 11.07.2007, 19:38
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