Handwerkerleistungen vor Bezug !
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11.07.2007, 21:39
Beitrag: #3
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RE: Handwerkerleistungen vor Bezug !
Danke dir ! Link funktioniert ! Sehr gut !
In dem Urteil geht es aber um einen ruhenden Haushalt.. Das würde ich den Stpfl bisher aber auch noch zugestehen.. Meine Frage ist aber eher.. Ist ein Rohbau vor Bezug (jedoch kein Neubau) ein Haushalt irgendeiner Art?! Liebe Grüße |
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