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Handwerkerleistungen vor Bezug !
11.07.2007, 21:32 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 11.07.2007 21:33 von Vorwitzig.)
Beitrag: #2
RE: Handwerkerleistungen vor Bezug !
ich hab das was:

Niedersächsisches FG, vom 09.11.2005, 3 K 343/05, Revision soll zugelassen worden sein, war wohl unter BFH VI R 75/05 eingelegt, ist aber nichts mehr drüber zu finden.

Niedersächs. FG hatte gesagt, dass ein Haushalt i.S.d. § 35 a II 1 EStG einen inländischen Haushalt voraussetzt, in dem hauswirtschaftliches Leben unter Beteiligung des Steuerpflichtigen abläuft. Ausreichend sei aber auch ein ruhender Haushalt, im entschiedenen FAll war die Eigentümerin aus gesundheitlichen Gründen das ganze Jahr über im Pflegeheim gewesen.

http://www0.nwb.de/finanzgericht/NFG/vol...343_05.doc

falls der nwb-Link mal wieder nicht funktioniert: hab ich über google gefunden: inländischer Haushalt § 35 a

Beste Grüße
Vorwitzig [Bild: trust_me-001.gif]
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Handwerkerleistungen vor Bezug ! - Jigsaw - 11.07.2007, 19:38
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