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Handwerkerleistungen vor Bezug !
11.07.2007, 19:38
Beitrag: #1
Handwerkerleistungen vor Bezug !
Hallo !

Mich würde eure Ansicht zu folgendem Sachverhalt sehr interessieren:

Person A wohnt in einer Wohnung in Ort A!
A kauft sich ein baufälliges Haus in Ort B!
A reißt alles bis auf die Grundmauern ab und lässt so ziemlich alles
durch ein Handwerksunternehmen neu errichten !
Also eine Grundsanierung!
Erst, nachdem alle Bauarbeiten abgeschlossen sind zieht A in das Haus B ein !

Wie ist eure Meinung ? : § 35 a EStG Ja oder Nein ??

Meine Meinung :
Ich steh immer noch, da meine Meinung bisher nicht widerlegt wurde, auf dem Standpunkt:
Vor Einzug : Kein Abzug !
Nach Einzug : Abzug !

Ich beziehe meine Aussage auf RZ 9 des BMF-Schreiben!
Da steht: "in einem inländischen Haushalt"...
In einem leerstehenden Objekt, auch wenn die Absicht der künftigen Eigennutzung besteht, kann keine Haushaltsführung vorliegen, da dies die derzeitige Nutzung zu Wohnzwecken voraussetzt !

Neubauten sind ja, wie wir alle wissen, ausgeschlossen!
Und ich kann mir nicht vorstellen, dass der Gesetzgeber, im Vergleich, bestimmt nicht die Benachteiligung der Neubauer und Bevorzugung der Leute gewollt hat, die ein Haus komplett sanieren!

Somit meiner Meinung nach, keine Begünstigung im o.g. Beispiel!

Wie seht Ihr das ?!

(@ Hans-Christian : Bitte nicht als Wettbewerb -"Wer hat Recht und wer Unrecht"- verstehen, denn das kann m.E. nach keiner von uns beurteilen, da m.E. einschlägige Rechtsprechung bzgl. des Begriffs "inländischer Haushalt" fehlt!
Mich würden einfach nur die Meinungen der User hier interessieren!)

Beste Grüße

Jigsaw
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