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§ 47 UStDV
11.05.2016, 14:23
Beitrag: #1
§ 47 UStDV
Existenzgründer ab Aug. 15 mach jetzt mtl. UStVA mit normaler Fristverlängerung.

Voriges Jahr hatte er 100,- USt.-Sondervorauszahlung gezahlt, jetzt in 2016 hat das FA eine Sonder-VZ von 400,- haben wollen worauf die 100,- Vj. 2015 verrechnet wurde.

Wenn man schon mtl. eine UStVA abgibt, warum muss man jetzt dem FA noch einen Kredit über 300,- geben?

Nächstes Jahr werden quartalsweise UStVA, also ein längerer Zeitraum, aber dann kann keine Umsatzsteuersondervorauszahlung (das Wort verursacht schon Augenkrebs) verlangt werden. Das ist doch Schwachsinn. Ist das erste Mal, daß mir so etwas unterkommt.
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11.05.2016, 17:25
Beitrag: #2
§ 47 UStDV
Das liegt daran, dass man § 47 (1) nicht angepasst hat, als man für ExGrü die Monatsabgabe per se eingeführt hat; früher war man ja nur Monatsanmelder bei USt > 6.000€ und dann wären eben > 545 € SVZ die Regel.
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