Aufteilung 35a u. Kap
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12.01.2009, 16:36
Beitrag: #1
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Aufteilung 35a u. Kap
Getrennt lebendes Ehepaar besitzen (50/50) eine ETW. Nur die Frau bzw. Kinder wohnen darin. Die lfd. Kosten usw. zahlt nur die Frau (wurde so zwischen den Partnern m�ndl. vereinbart).
Da jedoch beide Eigent�mer sind, stellt der Verwalter die BK-Abrechnung auf beide Namen aus. Das FA erkennt daher nur 50% der Kosten nach 35a an. Das ist doch Irrsinn, oder? Der Mann wohnt nicht dort usw. und nach Rz. 34 des BMF "erfolgt die Aufteilung der H�chstbetr�ge grunds�tzlich nach Ma�gabe der jeweiligen Aufwendungen", die ja nunmal nur die Frau tr�gt. Aber wie ist es mit den Zinsen bzw. KapErtSt aus der Instandhaltungsr�cklage? Die laufenden Einzahlungen tr�gt zwar nur die Frau, aber die vorher erfolgten die Zahlungen gemeinsam (w�hrend des Zusammenlebens). Sind die Zinsen aufzuteilen? Eigentlich ja, da die R�cklage beiden Eigent�mern zusteht, oder? Weiterhin sind Kap.-Anlagen aus der gemeinsamen Zeit auf die Frau �bertragen wurden (ebenfalls m�ndl.). Die Bank stellt die Steuerbesch. jedoch weiterhin auf beide Namen aus. Ist hier auch eine Aufteilung vorzunehmen? |
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12.01.2009, 17:24
Beitrag: #2
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RE: Aufteilung 35a u. Kap
Hallo Opa,
erster Teil, klarer Fall von Drittaufwand, FA handelt richtig. Bzgl. der Zinsen kommt es darauf an, wer Inhaber der Forderungen gegen die Bank ist, mithin, wer Kontoinhaber ist. Wenn die Bank die Ehegatten als Inhaber f�hrt, hat also der Ehemann seinen ideellen Anteil noch nicht auf die Frau �bertragen bzw. abgehoben. Wenn er Inhaber der Forderungen ist, ist er auch Steuerschuldner bzw. Anrechnungsberechtigter der KapESt. Das sind zivilrechtliche Vorfragen und m�ssen zuerst von den Eheleuten gekl�rt werden. Bei getrennt lebenden gehe ich davon aus, dass eine Scheidung bevor steht und dann wird sowas sicherlich im Zugewinnausgleich ber�cksichtigt. Gru�, showbee |
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12.01.2009, 18:11
Beitrag: #3
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RE: Aufteilung 35a u. Kap
Zitat:erster Teil, klarer Fall von Drittaufwand, FA handelt richtig.Wie bitte? Nur die Frau bzw. der Verwalter erteilt bspw. die Auftr�ge zur Hausreinigung, nur die Frau bezahlt und wohnt in der Wg. Warum sollten nur 50% n. 35a der Frau zuzuordnen sein? Der Mann hat keine Kosten, die Wg. ist nicht sein Haushalt. Er k�nnte nie den 35a hierf�r in Anspruch nehmen. Eine freiwillige �bertragung ist ja auch bei bspw. 2 Ledigen in einer Wg. m�glich. Die Eheleute leben seit ca. 10 Jahren getrennt, an eine Scheidung ist auch in Zukunft nicht gedacht. Sie haben nur die Wg. noch in gemeinsamen Eigentum. �ber die Kap.-Verm�gen sind sie sich einig, Frau hat Konto A, Mann hat Konto B, nur das der Bank gegen�ber dies nicht erkl�rt wurde, so da� die Steuerbescheinigung eben auf beider Namen l�uft. In den vergangenen Jahren gab es nie Probleme, die Ertr�ge wurden dem zugeordnet, der die Steuerbescheinigung vorgelegt hat. |
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12.01.2009, 18:57
Beitrag: #4
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RE: Aufteilung 35a u. Kap
Hallo,
klarer Fall von "bisher Gl�ck gehabt". Zu � 35a EStG: BMF Rn. 17-18. Anspruchsberechtigter ist der Auftraggeber. Hier ist Auftraggeber im zivilrechtlichen Sinne eindeutig die Eigent�mergemeinschaft der Eheleute, da nur einer der beiden im betreffenden Haushalt wohnt, kann auch nur dessen Anteil in Ansatz gebracht werden. Zu den Zinsen: Ma�geblich ist die wirtschaftliche Zurechnung der Eink�nfte. Indiz = Kontoinhaber f�r Finanzamt. Abweichendes muss nachgewiesen werden, hier k�nnte eine abweichende vorherige Vereinbarung von den Eheleuten eingereicht werden. Mfg showbee |
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12.01.2009, 21:45
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 12.01.2009 21:46 von meyer.)
Beitrag: #5
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RE: Aufteilung 35a u. Kap
showbee schrieb:klarer Fall von "bisher Gl�ck gehabt". Zu � 35a EStG: BMF Rn. 17-18. Anspruchsberechtigter ist der Auftraggeber. Hier ist Auftraggeber im zivilrechtlichen Sinne eindeutig die Eigent�mergemeinschaft der Eheleute, da nur einer der beiden im betreffenden Haushalt wohnt, kann auch nur dessen Anteil in Ansatz gebracht werden.Sehe ich, zumindest, was die umlagef�higen Kosten betrifft, anders. Die Wohnung ist anscheinend im Wesentlichen unentgeltlich �berlassen, daran �ndert auch die Tragung der Betriebskosten/Nebenkosten nichts. Da kann selbstverst�ndlich der Nutzer der Wohnung die Kosten geltend machen, die er getragen hat, das ist ja nicht anders als bei einem Mieter, der auch die umgelegten Kosten ansetzen kann, soweit da nach � 35a beg�nstigte Aufwendungen drin stecken. Mit dem Auftraggeber hat das nichts zu tun, zumal Auftraggeber nicht die Eheleute sondern die gesamte Eigent�mergemeinschaft sein wird. Bei nicht umlagef�higen Kosten (z. B. Reparaturen) k�nnte es anders aussehen. Wenn da die Ehefrau etwas von �bernimmt, k�nnte man darin ein Entgelt f�r die Nutzung der Wohnung sehen. Bin (ohne mich nochmal schlaugemacht zu haben) im Moment nicht ganz sicher, ob man im Fall der getrennt lebenden Ehegatten da ein Problem mit der unentgeltlichen �berlassung bekommen k�nnte. |
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13.01.2009, 11:12
Beitrag: #6
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RE: Aufteilung 35a u. Kap
Ich sehe hier gar kein Problem. Wer die Arbeiten, egal ob Reparaturen o. regelm. DL, in Auftrag gibt, ist unerheblich. F�r die Inanspruchnahme des 35a kommt es nur auf die Bezahlung f�r Arbeiten im Haushalt an. Die Rg. lauten zwar eigentlich auf den Namen/Adresse des Verwalter, aber das ist ja durch das BMF abgesichert.
Der Ansicht �ber die Zinszuordnung kann ich mich ja noch anschlie�en, aber nicht der Aufteilung der Kosten n. 35a. Daf�r sehe ich keine rechtl. Grundlage. |
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14.01.2009, 09:02
Beitrag: #7
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RE: Aufteilung 35a u. Kap
@Opa: l�uft nun das Konto, von dem die Frau die BK zahlt auf den Namen der Eheleute oder auf ihren Namen? Wenn auf beide Namen, dann haben rechtlich beide die BK bezahlt, egal wem welches potentielle Auseinandersetzungsguthaben zum Konto zukommt, dann hatte die Frau auch nur halbe Aufwendungen.
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14.01.2009, 10:39
Beitrag: #8
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RE: Aufteilung 35a u. Kap
Klar haben die Eheleute getrennte (Giro)Konten, sie leben seit 10 Jahren getrennt. Und, wie gesagt, nur die Ehefrau zahlt seit 10 Jahren die Nebenkosten. Daher ist mir die Aufteilung f�r den 35a v�llig unverst�ndlich.
Nur da die Wg. eben beiden geh�rt, war ich mir mit der Aufteilung der Zinsen aus der Insth.-R�cklage unschl�ssig. Die zahlt zwar seit 10 Jahren auch nur die Frau, aber davor wurde sie gemeinsam gezahlt und letztlich haben beide als Eigent�mer sp�ter den Vorteil, da� die R�cklage beiden zusteht. Die Zahlungen der Frau in die R�cklage sind zur H�lfte eigentlich Schenkungen an den Mann. |
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14.01.2009, 13:45
Beitrag: #9
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RE: Aufteilung 35a u. Kap
Opa schrieb:Klar haben die Eheleute getrennte (Giro)Konten, sie leben seit 10 Jahren getrennt. Und, wie gesagt, nur die Ehefrau zahlt seit 10 Jahren die Nebenkosten. Daher ist mir die Aufteilung f�r den 35a v�llig unverst�ndlich. Gut, dann nehm ich meine erste Aussage zur�ck, ich hatte den Sachverhalt anders verstanden. Also wegen des gemeinsamen Bankkontos ging ich von faktisch gemeinsamer Zahlung aus. Zu den Zinsen bereits s.o. |
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14.01.2009, 14:43
Beitrag: #10
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RE: Aufteilung 35a u. Kap
Bei den mit o.g. gemeinsamen Bankkonten (die auf beider Namen laufen) handelt es sich nur um Geldanlagen.
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