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Pendlerpauschale
10.12.2008, 16:43 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 10.12.2008 16:44 von Clematis.)
Beitrag: #21
RE: Pendlerpauschale
2ndReality schrieb:@clematis:
Für die SV-Freiheit müsstest du aber pauschalieren. Pauschalieren kannst du aber nur, solange der Arbeitsvertrag (oder sonstige Vereinbarung) das hergibt.
Wenn der Arbeitsvertrag nun sagt, dass nach der zu dem Lohnabrechnungszeitpunkt gültigen Rechtslage pauschaliert werden muss, dann kann nicht 1 der 2 Jahre später alles rückabgewickelt werden.
Lt. Aussage unseres SV-Prüfers würde die Rückabwicklung wieder zu einer Nachzahlung der SV-Beiträge führen, die dann wiederum nur den AG trifft, da die Beiträge nur 3 Monate vom AN zurückgefordert werden können.

Sorry, aber scheinbar stehe ich total auf dem Schlauch.

1. Arbeitsrecht: Hier kanns ja nur zu Problemen kommen, wenn der AN gegen die Pauschalierung wäre. Warum aber sollte er, wenn er Geld vom AG bekommt?
2. SV-Recht: Hier wird bei den KK doch gerade geklärt, ob hier eine Rückwirkung möglich ist?
Bevor ich hier nicht das ok der KK´s habe, ändere ich auch nicht, weil ich eben nicht riskieren will, dass irgendwann ein SV-Prüfer die Pauschlierung nicht anerkennt, die Beiträge rückfordert, und der AG auf den Beiträgen sitzen bleibt.

-----------------
LG
Clematis
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10.12.2008, 16:52
Beitrag: #22
RE: Pendlerpauschale
Das sehe ich auch so ...

lediglich bei den GGF´s habe ich bei mir im Büro schon einmal die Änderung anstossen lassen.. da gibts ja das Problem mit der sozialversicherung nicht Cool

... und was Du heute kannst besorgen ....

lg, Jive
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11.12.2008, 08:54
Beitrag: #23
RE: Pendlerpauschale
Clematis schrieb:
frankts schrieb:Öffentliches Info am Rande:
in Bayern werden seit heute keine Einkommensteuerbescheide mehr gerechnet und versandt, so die Info einer Bearbeiterin.
Frankts


Das wär ja klasse!
Da hätten wir ja unseren "alten" WEihnachtsfrieden wieder!

Na ja , ein paar Tage werden schon noch Bescheide kommen, da der Rechentag mindestens 1 Woche vor dem Versandtag liegt. Der Rechentag (RT)steht übrigens unten rechts über der Fußzeile.
Grüße
frankts
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11.12.2008, 09:21
Beitrag: #24
RE: Pendlerpauschale
frankts schrieb:Na ja , ein paar Tage werden schon noch Bescheide kommen, da der Rechentag mindestens 1 Woche vor dem Versandtag liegt. Der Rechentag (RT)steht übrigens unten rechts über der Fußzeile.
Grüße
frankts

Ja und irgendwo in dieser Zeile ist auch die interne Personalnummer desjenigen (Sach-/Bearbeiter) versteckt, welcher den Bescheid freigegeben hat. Hat man einmal diese Nummer kann nichts mehr auf den Kollegen geschoben werden.

Ciao Dragon
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16.12.2008, 10:41
Beitrag: #25
RE: Pendlerpauschale
Habt ihr auch den Minijob Newsletter 6/2008 vom 12. Dezember 2008 bekommen?

So wie ich den lese gibts es für die Vergangenheit zwar keinen automatischen Erstattungsanspruch, aber wenn eine rückwirkende Pauschalversteuerung erfolgt, soll auch ein Erstattungsanspruch für zurückliegende BEschäftigungszeiträume grundsätzlich gegeben sein.

Ansonsten habe ich von meiner quelle bei der BfA bisher noch nix gehört.

Gibts bei Dir etwas neues @ clematis?

lg, Jive
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16.12.2008, 10:54
Beitrag: #26
RE: Pendlerpauschale
Heute (16.12.) liegt hierzu ein Rundschreiben der DATEV und eine offizielle Verlautbarung der SV-Spitzenverbände vor, wie bei Arbeitgeber-Zuschüssen zu Fahrtkosten bzw. Dienstwagengestellung rückwirkend zu verfahren ist.

Aus aktuellem Anlass: Mehr Bretto vom Nutto!
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16.12.2008, 11:22
Beitrag: #27
RE: Pendlerpauschale
Hast du da evtl einen link für mich ??

Das DATEV rundschreiben ist bisher nicht bei mir eingegangen.

lg, Jive
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16.12.2008, 11:52 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 16.12.2008 11:54 von maxell.)
Beitrag: #28
RE: Pendlerpauschale
Sorry,

hab das nur in Papierform. "Rundschreiben" ist vielleicht der falsche Begriff. Vielleicht muss man Lohnanwender bei DATEV sein.

DATEV Dokument 1035103 vom 16.12.2008
Schreiben der SV Spitzenverbände vom 12.12.2008

Aus aktuellem Anlass: Mehr Bretto vom Nutto!
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16.12.2008, 12:28
Beitrag: #29
RE: Pendlerpauschale
Hallo,

Verlautbarung SV-Träger vom 12.12.2008


By the way noch einige Hinweise zur Beratung:

Überprüfung der Kindergeldbescheide
Überprüfung aller Bescheide über Lohnersatz oder soziale Ersatzleistungen
Mitteilung im Insolvenzfall an den Insolvenzverwalter
Überprüfung in der Vergangenheit abgelehnte Anträge (z.B. Wohngeld etc.)


Das zieht noch einen langen Schwanz nach, der bisher in voller Länge noch gar nicht erkannt wurde.

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Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. -
George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker
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16.12.2008, 12:38
Beitrag: #30
RE: Pendlerpauschale
Schreiben der Verbände

-----------------
LG
Clematis
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