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Nur Familienfahrzeug, Anerkennung Pauschale 0,30�/km f�r Gewerbe Ehefrau?
04.07.2007, 11:34
Beitrag: #11
RE: Nur Familienfahrzeug, Anerkennung Pauschale 0,30�/km f�r Gewerbe Ehefrau?
Hallo,

� 39 AO - Zurechnung - sollte eigentlich bekannt sein.

----------
Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. -
George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker
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04.07.2007, 11:40
Beitrag: #12
RE: Nur Familienfahrzeug, Anerkennung Pauschale 0,30�/km f�r Gewerbe Ehefrau?
zaunk�nig schrieb:Hallo,

� 39 AO - Zurechnung - sollte eigentlich bekannt sein.
Ist als Idealfall anzusehen.
� 39 AO : Ja. Gibt aber evtl. Nachfragen/Diskussionen mit BP.
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04.07.2007, 11:50 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 04.07.2007 11:53 von Hans-Christian.)
Beitrag: #13
RE: Nur Familienfahrzeug, Anerkennung Pauschale 0,30�/km f�r Gewerbe Ehefrau?
WaLiLei schrieb:....,Zulassung auf EF ...

Alles klar, bis auf die Zulassung.
Ist ein Umschreiben wirklich erforderlich?

(wirtschaftlicher Eigent�mer, zivilrechtlicher Eigent�mer?)

Hm, ... bin mir wirklich unsicher.

Uff,... den Beitrag von zaunk�nig zu sp�t gelesen.

mfg Dr. H.C. Freak Wink
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04.07.2007, 12:01
Beitrag: #14
RE: Nur Familienfahrzeug, Anerkennung Pauschale 0,30�/km f�r Gewerbe Ehefrau?
Hans-Christian schrieb:
WaLiLei schrieb:....,Zulassung auf EF ...

Alles klar, bis auf die Zulassung.
Ist ein Umschreiben wirklich erforderlich?

(wirtschaftlicher Eigent�mer, zivilrechtlicher Eigent�mer?)

Hm, ... bin mir wirklich unsicher.

Uff,... den Beitrag von zaunk�nig zu sp�t gelesen.

Wie gesagt: Ideall�sung. Hatte letztens wieder so einen Fall: StB lie� Mandanten das Kfz umschreiben um auf Nummer sicher zu gehen. FA verlangt im anderen Fall etvl. zus�tzliche Nachweise, Fahrtenb�cher u.s.w. Mandant wollte kein Fahrtenbuch f�hren.
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04.07.2007, 15:30
Beitrag: #15
RE: Nur Familienfahrzeug, Anerkennung Pauschale 0,30�/km f�r Gewerbe Ehefrau?
Hallo,

mag der Pr�fer diskutieren was er will, an den Tatsachen kommt er nicht vorbei.

Wer zivilrechtlicher Eigent�mer ist, ist uninteressant.
Kann nachgewiesen werden, dass der wirtschaftliche Eigent�mer (hier Ehepartner) alle Aufwendungen des Kfz getragen hat - Steuer, Versicherung, lfd. Kosten, Reparaturen etc. - ist er als wirtschaftlicher Eigent�mer zu betrachten.

Unter fremden Dritten w�rde ich hier eine �berlassungs- bzw. Nutzungsvereinbarung treffen, und zwar schriftlich. Unter Eheleuten und nahen Angeh�rigen sehe ich daf�r keine Notwendigkeit.

Der BFH hat zum wirtschaftlichen Eigentum und der damit verbundenen Zuordnung zum Betriebsverm�gen mehrfach wie folgt geurteilt:

"Zum Verm�gen des Kaufmanns z�hlen die ihm zivilrechtlich geh�renden Verm�gensgegenst�nde sowie solche, die zivilrechtlich zwar einer anderen Person geh�ren, die aber nach der ausgestaltung der Rechtsbeziehungen zu dem zivilrechtlichen Rechtsinhaber und nach den tats�chlichen Verh�ltnissen wirtschaftlicher Bestandteil seines Verm�gens sind (vgl. BFH vom 3.08.1988 I R 157/84 , BFHE 154, 321, BStBl II 1989, 21, m.w.N.; Schmidt, Einkommensteuergesetz, 10. Aufl., � 5 Anm. 19a).

Diese verm�gensm��ige Zurechnung entspricht im wesentlichen der Regelung des � 39 Abs. 2 Nr. 1 Satz 1 AO 1977, nach der ein Wirtschaftsgut demjenigen zuzurechnen ist, der, ohne rechtlicher eigent�mer zu sein, die tats�chliche Herrschaft �ber das Wirtschaftsgut in der Weise aus�bt, dass er den Eigent�mer im Regelfall f�r die gew�hnliche Nutzungsdauer von der Einwirkung auf das Wirtschaftsgut wirtschaftlich ausschlie�en kann.

Ein wirtschaftlicher Ausschlu� des zivilrechtlichen Eigent�mers in diesem Sinne wird von der Rechtsprechung des BFH angenommen, wenn der Herausgabeanspruch des Eigent�mers keine wirtschaftliche Bedeutung mehr hat (BFH vom 26.01.1970 IV R 144/66, BFHE 97, 466, BStBl II 1970, 264) oder wenn dem Eigent�mer �berhaupt kein herausgabeanspruch mehr zusteht (BFH vom 22.08.1984 I R 198/80, BFHE 142, 370, BStBl II 1985, 126). Ob diese Voraussetzungen vorliegen, ist nach dem Gesamtbild der Verh�ltnisse im jeweiligen Einzelfall zu beurteilen. Bei dieser Beurteilung kommt es nicht nur auf den Wortlaut sowie auf den Sinn und Zweck der von den Vertragspartnern getroffenen Vereinbarung, sondern auch auf deren tats�chlichen Vollzug an (vgl. Tipke/Kruse, AO-FGO, 13. Aful. � 39 AO 1977 Tz. 11 a.E.)."

BFH vom 12.09.1991 III R 233/90, BStBl 1992, S. 182

Bei mir hat noch kein Pr�fer diese Diskussion gewonnen, da er nicht in der Lage war den tats�chlichen wirtschaftlichen Belastungen etwas anderes entgegenzusetzen.

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Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. -
George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker
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04.07.2007, 20:45
Beitrag: #16
RE: Nur Familienfahrzeug, Anerkennung Pauschale 0,30�/km f�r Gewerbe Ehefrau?
Das ist ok.
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05.07.2007, 08:08
Beitrag: #17
RE: Nur Familienfahrzeug, Anerkennung Pauschale 0,30�/km f�r Gewerbe Ehefrau?
Sodele.. nur zur Abrundung: Der BP (er ist senil, ja!) hat, nach dem er einen ganzen Tag (!!!wir reden hier von einem Betriebchen mit 20.000 Euro Umsatz im Jahr und ca. 1.000 Euro Gewinn!!!) das Bankkonto durchsucht hat, noch zwei Zahlungen gefunden, die in den vier Jahren, die er gepr�ft hat, nicht als Einnahmen aufgef�hrt waren. Damit war er wohl zufrieden und hat mich mit dem Kfz in Ruhe gelassen. Aber seine Argumentation vorher war immer und immer wieder: "Aber das Fahrzeug ist nicht auf die Ehefrau zugelassen!"
- Und da soll man dann immer sch�n freundlich bleiben *nerv*
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05.07.2007, 10:06
Beitrag: #18
RE: Nur Familienfahrzeug, Anerkennung Pauschale 0,30�/km f�r Gewerbe Ehefrau?
lieschenmueller schrieb:Sodele.. nur zur Abrundung: Der BP (er ist senil, ja!) hat, nach dem er einen ganzen Tag (!!!wir reden hier von einem Betriebchen mit 20.000 Euro Umsatz im Jahr und ca. 1.000 Euro Gewinn!!!) das Bankkonto durchsucht hat, noch zwei Zahlungen gefunden, die in den vier Jahren, die er gepr�ft hat, nicht als Einnahmen aufgef�hrt waren. Damit war er wohl zufrieden und hat mich mit dem Kfz in Ruhe gelassen. Aber seine Argumentation vorher war immer und immer wieder: "Aber das Fahrzeug ist nicht auf die Ehefrau zugelassen!"
- Und da soll man dann immer sch�n freundlich bleiben *nerv*

Nat�rlich ist er daran interessiert sich den ganzen Tag bei Ihnen aufzuhalten, daf�r bekommt er ja 6 Euro Verpflegungsgeld vom FA.
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