� 35a extrem
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20.11.2008, 16:01
Beitrag: #1
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� 35a extrem
----------------- LG Clematis |
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20.11.2008, 16:50
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 20.11.2008 16:52 von Jive.)
Beitrag: #2
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RE: � 35a extrem
Also ich w�rd den Spass in die Steuererkl�rung einbauen... wie in dem Thread schon ausgef�hrt.( ich fand das beispiel mit der Waschmaschiene passend )
War die T�tigkeit im Haushalt des Stpfl.? ja liegt eine Rechnung vor mit dem Ausweis der Arbeitszeit ? ja unbare zahlung ?? ja und das zusammenbauen eines Schrankes ist doch eindeutig eine dienstleistung. sehe da keine Probleme und w�rde notfalls auch klagen, denn der Gesetzeswortlaut ist doch einwandfrei erf�llt. :-) lg, Jive |
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20.11.2008, 16:51
Beitrag: #3
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RE: � 35a extrem
Sehe ich genauso.
----------------- LG Clematis |
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20.11.2008, 16:52
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 20.11.2008 16:56 von Opa.)
Beitrag: #4
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RE: � 35a extrem
Hab gerade auch meine Meinung dargelegt.
Ihm geht es wohl mehr um die Stunden der Herstellung der Schrankwand vorher in der Werkstatt. Zitat:Ich sage nein, weil ja in den Stunden die Herstellung der Schrankwand enthalten ist. H�tte man Sie fertig gekauft w�re sie ja auch nicht abzugsf�hig. �ber die Std., die vor Ort geleistet wurden, gibt es m.E. keine Diskussion. |
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20.11.2008, 18:03
Beitrag: #5
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RE: � 35a extrem
Ja aber scheinbar wurden ja in der Werkstatt keine Stunden geleistet, wenn das Material vor Ort erst zurechtges�gt wurde?
Ich denke der hat da einfach nen Knoten im Hirn, weil er mit der gekauften Schrankwand vergleicht. Aber deren Herstellung war ja ausser Haus! ----------------- LG Clematis |
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20.11.2008, 18:20
Beitrag: #6
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RE: � 35a extrem
Mal sehen, ob er sich nochmal meldet.
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