Abgeltungssteuer
|
11.11.2008, 13:49
Beitrag: #1
|
|||
|
|||
Abgeltungssteuer
Zur Zeit flattern Schreiben von den Banken bzgl. KiSt und Zurordnung der Konten zum BV rein.
Was macht ihr? KiSt: Sollte von der Bank gleich einbehalten werden sonst müssen die Zinsen in Steuererklärung angegeben werden um die KiSt nachzuentrichten, auch wenn die Abgeltungssteuer günstiger sein sollte. Konten: Fallen da nicht Konten bei V+V drunter? Auf den Schreiben von den Banken steht nur Betriebsvermögen. |
|||
11.11.2008, 14:12
Beitrag: #2
|
|||
|
|||
RE: Abgeltungssteuer
limo schrieb:Konten: Fallen da nicht Konten bei V+V drunter? Auf den Schreiben von den Banken steht nur Betriebsvermögen. § 32d Abs. 1 S. 1 iVm § 20 Abs. 8 EStG? |
|||
11.11.2008, 16:56
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 11.11.2008 16:57 von Jive.)
Beitrag: #3
|
|||
|
|||
RE: Abgeltungssteuer
Hiho :-)
Kommt drauf an .. Die Norddeutsche Landesbank unterscheidet nur zwischen BV und PV.... die Deutsche Bank unterscheidet explizit in PV auf der einen Seite und BV und V+V auf der anderen.(Die beiden hatte ich grad aufm Schreibtisch ^^) Da haben einige Banken einfach nur unsauber formuliert. Fakt ist .. V+V unterliegt nicht der Abgeltungssteuer .. Begründung siehe showbee :-) Für das Kreuz an der richtigen Stelle gilt: V+V = BV ... ( auch wenns quatsch is ) lg, Jive |
|||
11.11.2008, 20:23
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 11.11.2008 20:40 von meyer.)
Beitrag: #4
|
|||
|
|||
RE: Abgeltungssteuer
limo schrieb:KiSt: Sollte von der Bank gleich einbehalten werden sonst müssen die Zinsen in Steuererklärung angegeben werden um die KiSt nachzuentrichten, auch wenn die Abgeltungssteuer günstiger sein sollte. Frage des Praktikers: Was passiert, wenn der Stpfl. weder die Angabe bei der Bank macht, noch die Erkärung in der ESt? Meine Vermutung bisher: Nichts, da lediglich KiSt verkürzt würde, daher keine Steuerhinterziehung im strafrechtlichen Sinn. Ob die Kirchen zu einer Nachdeklaration auffordern würden, falls Sie es merken würden, halte ich für zweifelhaft, jedenfalls würden Sie das wohl nicht sehr nachdrücklich tun, denn ab 2010 (glaube ich) soll das alles automatisiert laufen und der Verlust entsprechender Kirchensteuerzahler, der drohen könnte, dürfte schwerer wiegen als die Kirchensteuer auf die Erträge für zwei Jahre. Gegenmeinungen? Wenn ich richtig liegen sollte, handelt es sich im Ergebnis um eine Gewissensentscheidung der Kirchenmitglieder, ob sie ihre Kirche betuppen wollen (falls eine Angabe nicht schon aus anderen Gründen in der ESt erforderlich ist). Ich vermute hier eine zwar nicht erlaubte aber wahrscheinlich folgenlose "Kirchensteuersparmöglichkeit" in den zwei Jahren Übergangszeit. Im allerschlimmsten Fall würde wohl eine noch nicht einmal verzinste Nachzahlung drohen. Oder? |
|||
11.11.2008, 20:28
Beitrag: #5
|
|||
|
|||
RE: Abgeltungssteuer
Es sollen ab 2011 alle relevanten Daten beim BZSt gespeichert sein, die die Banken und auch die Arbeitgeber dann abrufen können.
Bis dahin vertrauen die Kirchen auf ihre Mitglieder..... |
|||
11.11.2008, 20:37
Beitrag: #6
|
|||
|
|||
RE: Abgeltungssteuer
Petz schrieb:Bis dahin vertrauen die Kirchen auf ihre Mitglieder.....Das bestätigt in kurzen Worten das, was ich langatmig ausgeführt habe? |
|||
12.11.2008, 16:11
Beitrag: #7
|
|||
|
|||
RE: Abgeltungssteuer
meyer schrieb:Das bestätigt in kurzen Worten das, was ich langatmig ausgeführt habe? ja |
|||
03.12.2008, 21:01
Beitrag: #8
|
|||
|
|||
RE: Abgeltungssteuer
Soweit ich mich erinnern kann, habe ich gelesen, dass für die Kirchensteuer dann die Erhebung im Veranlagungswege erfolgt.
Gruß Lemgun _______________________________________________________________________________ "Der Steuerbescheid ist neben dem Strafbefehl das wirksamste Instrument, den Bürger zu erschrecken." [Quelle: Dr. Peter Knief - Steuer-Sätze, 153 Steuer-Aphorismen] |
|||
|
Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste