künstliche Befruchtung
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11.11.2008, 09:21
Beitrag: #21
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RE: künstliche Befruchtung
@zaunkönig
Vielen Dank für Deine Argumentationshilfen. Ich denke ich werde beide mal zu einem Gespräch einladen um mir persönlich ein Bild zu machen. Da sind mir zu vielen Widersprüche und offene Fragen, die ich gern beantwortet haben möchte. Und gerade die Diskussion hier zeigt, dass man so einen Fall nicht vom Schreibtisch weg entscheiden kann. @frankts Keiner will/wird Dich prügeln. Natürlich hat mein Beitrag eine kontroverse Diskussion geradezu heraufbeschworen. War eigentlich nicht meine Absicht, freut mich aber sehr. Gerade im Rahmen der agB kommt aber immer das Argument, "Das haben wir nicht aus Jux und Tollerei gemacht" Trotzdem stellt der Gesetzgeber z.B. im Rahmen von Medikamenten, alternativen Heilbehandlungen oder Kuren bestimmte Anforderungen (Amtsarzt). Nimm die einfachen Kopfschmerztabletten, die sich Otto-Normalbürger in der Apotheke kauft. Ohne Rezept-Pecht gehabt. Mit (Privat-) Rezept-agB. Natürlich nimmt keine Mensch Tabletten, wenn keine Zwangsläufigkeit gegeben ist. Ein Abzug ohne Rezept scheidet jedoch (mit einer Ausnahme) aus. Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an! |
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11.11.2008, 09:30
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 11.11.2008 09:34 von frankts.)
Beitrag: #22
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RE: künstliche Befruchtung
Ja und - hast du vielleicht kein Rezept (=ärztl. Attest)? Irgedwie schwingt mir bei der ganze Sache der alte Grundsatz mit ... das haben wir noch so gemacht!
Ich kann mir nicht vorstellen, dass dein steuerliches Gewissen schaden nimmt, wenn du den Fall nicht ablehnend entscheidest, weil so richtig falsch kann es ja nicht sein, wie die die Diskussion zeigt. Du vertust doch doch nur deine knapp bemessene Zeit, wenn du dich da so reinsteigerst. Und noch eine Anmerkung - keinem meiner Mandanten würde ich empfehlen in so ein Gespräch zu gehen. Schriftlich, denn was man schwarz auf weiss......... So ein Gespräch geht m.Meinung womöglich in Bereiche, in denen das Finanzamt nichts zu suchen hat. frankts Was sagt eigentlich die höherbesoldete Einsicht dazu? |
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11.11.2008, 09:35
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 11.11.2008 09:41 von Kiharu.)
Beitrag: #23
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RE: künstliche Befruchtung
Höherbesoldete Stelle: Einspruchsentscheidung
Das heisst, wenn ich meine knapp bemessene Zeit hier reinsteigere, kann sich das Blatt eventuell noch zum Guten wenden. Aber natürlich kann ich auch einfach sagen: Ich Indianer, Chef = Häuptling und Häuptlinge haben immer Recht. Dann wäre ich recht schnell mit der Sache druch. Und was die Geschichte mit dem Gespräch angeht: Dann kann ich eben nur entscheiden, wie es in der Akte steht. In der Akte steht die ärztl. Diagnose, Frau kann nicht mehr. Die "Rechnung" des Spaniers ist nur eine Quittung, ohne irgendeinen Hinweis darauf, was tatsächlich durchgeführt wurde. Mehrfache schriftliche Aufforderung den Sachverhalt aufzuklären, brachte nur Widersprüche. Erweiternde Belege wurden nicht eingereicht. Aber wenn Du deinen Mandanten rätst, sich nicht auf ein Gespräch einzulassen, dann wird man den Sachverhalt in meinem Fall nicht weiter aufklären können. Und da gerade bei den agB erhöhte Mitwirkungspflichten bestehen, geht dieser Umstand zu Lasten der Stpfl. Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an! |
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11.11.2008, 09:53
Beitrag: #24
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RE: künstliche Befruchtung
Kiharu schrieb:.... Wenn es so ist, Anschreiben was definitiv bis dahin Deiner Ansicht nach vorzulegen ist, sonst Ablehnung - dann braucht es die Diskussion um Alter und Fruchtbarkeit eh nicht. frankts |
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11.11.2008, 10:08
Beitrag: #25
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RE: künstliche Befruchtung
Es gibt keine "Rechnung" im herkömmlichen Sinne für die Behandlung. Bei einer Rechnung eines Dt. Arztes wären die jeweiligen Leistungen aufgeführt. So etwas gibt es jedoch nicht in Spanien. Insofern kann ich die Eheleute 10mal auffordern eine detaillierte ordentliche Rechnung vorzulegen-sie werden sie mir nicht bringen können! Die Bezahlung erfolgte bar wg. Barzahlerrabatt. Nachweis könnte aber geführt werden. Die "Rechnung" beinhaltet lediglich den Endbetrag. Um überhaupt in eine rechtliche Beurteilung einzusteigen, ist schon die Mithilfe der Stpfl. nötig. Und beide sind zur Mitwirkung bereit.
Ich werde bestimmt nicht eine Entscheidung treffen, weil mir die Belege nicht gefallen. Ich bin schon bereit meine Arbeitszeit in diesen Fall zu stecken. Das ist mein Job und notfalls binde ich das Ministerium in die Entscheidung ein. Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an! |
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