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künstliche Befruchtung
07.11.2008, 19:03
Beitrag: #1
künstliche Befruchtung
Habe einen besonderen Fall der künstlichen Befruchtung zu beurteilen. Ehepaar macht in seiner Erklärung ca. 20.000 € für eine künstliche Befruchtung in Spanien geltend. Ansich nichts Ungewöhnliches, nur er ist über 50 Jahre und sie 46. Selbst das würe ich noch nicht als K.O. ansehen aber sie haben bereits 2 quicklebendige eigene Kinder.Shy

Bei den eingereichten Rechnungen steht als Diagnose: sekundäre Steriliät bei der Frau. Das mag wohl sein, denn die Dame ist ja schon 46.

Das Alter der beiden war auch das K.O. Kriterium für die Krankenkassen. Die brauchen die Aufwendungen nämlich nicht übernehmen (sonst 50%). Die Altersgrenze ist vom BGH auch als verfassungsgemäß bestätigt wurden.

Ich würde die Aufwendungen ablehnen, wegen fehlender Zwangsläufigkeit. Die Eheleute haben bereits 2 Kinder und dass es irgendwann mit weiteren Kindern nicht mehr klappt ist wohl natürlich aber mit 46 Jahren bei einer Frau nicht wirklich krankhaft. Im Rahmen einer Stellungnahme sagt die Frau nun aber, dass das "Problem" bei ihrem Mann liegt. Sollte sie das beweisen können, hätte ich keine Argumentationsgrundlage, denn Männer sind bekanntlich wesentlich länger in der Lage, Nachwuchs zu zeugen. Komme mir komisch vor, wenn ich behaupte, faule Spermien seien mit über 50 normal und nicht krankhaft, nur um damit die Zwangsläufigkeit zu verneinen.

Leider ist m.E. so ein Fall nich nicht von der Rechtsprechung entschieden worden. Ich wollte mich deshalb hier noch mal umhören, um noch ein paar andere Meinungen zu bekommen.

Wie steht ihr dazu?

Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an!
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09.11.2008, 04:23 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 09.11.2008 04:24 von Jive.)
Beitrag: #2
RE: künstliche Befruchtung
Kiharu schrieb:Wie steht ihr dazu?


Immer diese Doppeldeutigkeiten Rolleyes

... und außerdem bin ich noch nicht sooooo alt, als das ich da mitreden könnt....Tongue

Aber Spass beiseite....


Da Rechnung und Stellungnahme der Frau ja anscheinend auseinanderfallen, würd ich malnachfragen, wieso der Arzt der die Rechnung gestellt hat denn eine andere Diagnose vertritt ist als die Dame selbst..... ( Wer ist denn da der Fachmann)

Von daher würd ich nach meinem Bauchgefühl auch nicht berücksichtigen wollen.

lg, Jive
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09.11.2008, 22:25
Beitrag: #3
RE: künstliche Befruchtung
Das würde mich auch mal interessieren. Da werd ich nochmal nachhaken. Ich werde irgendwie das Geführl nicht los, dass hier eigentlich Spender-Eizellen verpflanzt wurden. Dies ist in Deutschlan nicht gestattet aber in Spanien schon. Ich werde mir noch ein paar Sachen erklären lassen.

Nur, es ist schon ziemlich blöd, so tief in die Privatsphäre einzudringen.

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10.11.2008, 00:11
Beitrag: #4
RE: künstliche Befruchtung
zwangsläufig = sittlich nicht entziehbar. das ist bei eltern mit bereits 2 kindern in diesem alter nicht der fall. das würde ich nur anders sehen, wenn die ersten beiden kinder ggf. behindert sind oder in einem unfall ums leben gekommen sind etc.
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10.11.2008, 08:30
Beitrag: #5
RE: künstliche Befruchtung
Den Fall mit einem Unfall hatte ich auch schon mal. Da ist der Sohn beim Verkehrsunfall ums Leben gekommen und da habe ich die Kosten für die künstliche Befruchtung auch anerkannt. Habe hier?

Dumm nur, dass sich zwar "normale" Gerichte mit der Altersgrenze auseinandergesetzt haben, aber noch kein FG. Habe noch ein anderes Urteil ausgebuddelt, wo es um Kosten für eine 2. Befruchtung ging (die erste war erfolgreicht). Da durfe die Krankenkasse die Aufwendungen auch ablehnen.

Naja, wenn der Fall zu Gericht geht, dann haben wir zumindest mal FG-Rechtsprechung. Andernfalls ist das ein Fall, wo die Revision zwangsläufig zugelassen werden muss. Schaun wir mal.

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10.11.2008, 10:48
Beitrag: #6
RE: künstliche Befruchtung
Hallo,

noch mal zum Verständnis, Diagnose sagt Frau kann keine Kinder bekommen, dann wäre ein eingriff erstmal eine agwl.Bel.. Unter Berücksichtigung des Alters und der bereits vorhandenen Kinder jedoch fraglich. Jetzt sagt Frau, ne der Mann ist "defekt". Dann wäre zu prüfen wer spendet die Samenzellen (wenn fremder Mann dann auch keine agwl.Bel.) wenn eigener Mann wo ist der Mann dann "defekt" , also auch keine agwl.Bel.

Gruß T.D.

„Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Steuerzahlen. Die Kenntnis aber häufig.“

Baron Rothschild
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10.11.2008, 12:48
Beitrag: #7
RE: künstliche Befruchtung
Den Samen des eigenen Mann können wir als gegeben hinnehmen. Sonst wären wir bei einer heterologen Befruchtung und damit raus dem § 33 EStG.

Auch bei Männern können Defekte dahingehend vorliegen, das die kleinen Brüderchen nicht mehr so flott unterwegs sind. Und dann gibt es mehrere Möglichkeiten. Entweder man sortiert die schnellsten raus und bringt sie per "Verlängerung" direkt an den Ort des Geschehens oder man entnimmt bei der Frau Eizellen und befruchtet direkt im Reagenzglas mit den Samen des Mannes und setzt die Eizellen wieder ein.

"Defekt" heisst nicht gleich, es geht gar nichts mehr. Die kleine Brüderchen sind schon noch zu was zu gebrauchen, nur allein schaffen sie es nicht mehr.

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10.11.2008, 13:09
Beitrag: #8
RE: künstliche Befruchtung
showbee schrieb:zwangsläufig = sittlich nicht entziehbar. das ist bei eltern mit bereits 2 kindern in diesem alter nicht der fall. das würde ich nur anders sehen, wenn die ersten beiden kinder ggf. behindert sind oder in einem unfall ums leben gekommen sind etc.
Sorry, aber finden Sie nicht, dass Sie hier in Bereiche vorstoßen, in denen Sie nix verloren haben?

Ob der Staat sich an sowas beteiligen soll/muß ist m.E. grds. diskutabel. Nicht aber die Motive des einzelnen und schon gar nicht eine technokratische Bewertung der Begleitumstände wie z.B. dem Alter.

Am Stammtisch würde ich jetzt auf die Adoption von Herrn Schröder verweisen...

Gruß

towel day
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10.11.2008, 13:42
Beitrag: #9
RE: künstliche Befruchtung
towel day schrieb:Ob der Staat sich an sowas beteiligen soll/muß ist m.E. grds. diskutabel. Nicht aber die Motive des einzelnen und schon gar nicht eine technokratische Bewertung der Begleitumstände wie z.B. dem Alter.


An was sonst sollte man die Staatsbeteiligung sonst festmachen ausser am Alter und den äusseren Umständen?

Wir sind uns doch wohl einig, dass eine künstliche Befruchtung mit 46 Jahren und 2 gesunden Kindern was anderes ist als eine künstliche Befruchtung mit 30 und bisher kinderlos.

-----------------
LG
Clematis
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10.11.2008, 14:27
Beitrag: #10
RE: künstliche Befruchtung
Clematis schrieb:Wir sind uns doch wohl einig, dass eine künstliche Befruchtung mit 46 Jahren und 2 gesunden Kindern was anderes ist als eine künstliche Befruchtung mit 30 und bisher kinderlos.
Nein, das sind wir uns nicht einig. Eine derartige Bewertung steht dem Staat und auch sonstjemand nicht zu.

Meine Meinung.

Man könnte das jetzt mit allerlei Polemiken z.B. zu relevanten Risikopersonen in der Familie der 30jährigen fortführen. Aber ich glaube, das führt zu nix...

Gruß

towel day
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