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Ausfuhrlieferung Drittland
04.11.2008, 18:04
Beitrag: #1
Ausfuhrlieferung Drittland
Hallo Zusammen,

Mandant handelt mit gebrauchten Baumaschinen. Jetzt kommt ein Aufk�ufer aus Kasachstan daher, kauft so ein Ding und f�hrt es aus. Der Zoll schickt den Ausfuhrnachweis an den Verk�ufer. Dieser erstattet dem Kasachen die USt.

Soweit so gut. Wie sieht das aber mit der Rechnung aus? Ich empfehle den Mandanten in so einem Fall, auf der urspr�nglichen Rechnung den Bruttobetrag ohne gesonderten USt-Ausweis abzurechnen. Das f�hrt dann immer wieder zu Verwirrungen. Gibt es andere effektive L�sungen? Wird die USt offen ausgewiesen, mu� der Verk�ufer ja die Originalrechnung wieder einsammeln. Wie handhabt Ihr das?

Vielen Dank!

Gru�

towel day
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04.11.2008, 19:35
Beitrag: #2
RE: Ausfuhrlieferung Drittland
Hallo,



ich empfehle in so einem Fall immer folgendes:


Berechnung Brutto.

Nur gegen Zusendung der Ausfuhrnachweise und Originalrechnung gibt es die Umsatzsteuererstattung und da wird eine neue Rechnung ausgestellt mit Verweis auf den Sachverhalt.

Wir hatten teilweise zu gutm�tige Kunden, denen versprochen wurde die Ausfuhrbest�tigung nachzuschicken...

Naja die haben dan Pech gehabt, da sie nur netto berechnet haben und so auf der MwSt sitzen geblieben sind...

Viele Gr��e...
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04.11.2008, 21:59
Beitrag: #3
RE: Ausfuhrlieferung Drittland
Hallo,

ich kenne es auch nur so wie Piranha, also zuerst regul�re Rechnung, Erstattung USt wegen Ausfuhr nur bei �bergabe des Originals. Funktioniert bei Kleinzeug auch Super, weil den Formularkrieg die Speditionen dann �bernehmen (sich also f�r die Einbehaltung der Papiere verb�rgen).

Mfg

showbee
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05.11.2008, 09:28 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 05.11.2008 09:30 von Jive.)
Beitrag: #4
RE: Ausfuhrlieferung Drittland
Also ich betreue einige Autoh�ndler, bei denen es auch h�ufiger zu Ausfuhrlieferungen kommt.

Aus G�nden der Praktikabilit�t wird bei uns i.d.R. so verfahren, dass eine "normale" Ausfuhrlieferung abgerechnet wird, ohne USt-Ausweis...also netto.

Die darauf entfallene USt wird allerdings als Kaution vereinnahmt und zwar ganz ordenlich mit Quittung und wird auch dementsprechend verbucht.
Weigert sich der Kunde gibt es halt auch hier eine Bruttorechnung.. kommt aber eigentlich nie vor weil die Problematik in der Branche bekannt ist.

Sobald die erforderlichen Aufuhrnachweise erbracht wurden, wird die Kaution erstattet.

lg, Jive
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05.11.2008, 09:35
Beitrag: #5
RE: Ausfuhrlieferung Drittland
@jive:

Im Prinzip das gleiche nur umgekehrt :-) Ist aber auch keine schlechte L�sung...
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05.11.2008, 11:03
Beitrag: #6
RE: Ausfuhrlieferung Drittland
Jive schrieb:Die darauf entfallene USt wird allerdings als Kaution vereinnahmt und zwar ganz ordenlich mit Quittung und wird auch dementsprechend verbucht.
Das ist m.E. eine sehr gute L�sung. Wenn es kein Copyright gibt, werde ich das so �bernehmen...Smile

1000Dank an alle!

Gru�

towel day
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05.11.2008, 11:52
Beitrag: #7
RE: Ausfuhrlieferung Drittland
towel day schrieb:Wenn es kein Copyright gibt, werde ich das so �bernehmen...Smile

1000Dank an alle!

Gibts nicht .. habe ich auch so geklaut... ne halt ... mit einem Kollegen hart erarbeitetTongue

lg, Jive
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05.11.2008, 14:39
Beitrag: #8
RE: Ausfuhrlieferung Drittland
@Jive & Towel,

ich gebe zu bedenken, dass diese Vorgehensweise (Kaution) nicht gesetzlich ist und m.E. auch zur Steuerhinterziehung auf Zeit f�hren kann. Grund: Die Lieferung ist erstmal steuerbar (kein Problem). Die Steuerfreiheit ist Ausnahme der Regel und muss nach �� 4 Nr. 1a, 6 UStG iVm �� 8ff. UStDV ein Mehr an Voraussetzungen erf�llen. Insoweit ist der Ausfuhrnachweis zur Behandlung als Steuerfrei Pflicht. Wenn also ein Unternehmer eine Lieferung schon dann als Ausfuhr behandelt (und somit in der UStVA nicht als USt-pflichtig ausweist), ist das Steuerhinterziehung auf Zeit. Die nachtr�gliche �bergabe der Ausfuhrpapiere etc. rechtfertigt nur zur �nderung der BMG nach � 17 UStG im dann betreffenden Veranlagungszeitraum. Mehr nicht. Also insbesondere dann ein Problem, wenn zwischen beiden Daten (Lieferungszeitpunkt und Zeitpunkt des Nachweises entspr. UStDV) ein 10. des Monats lag.

Ist zwar sicherlich "kr�melkackerisch", aber dennoch ein Grund dies als StB nicht seinen Mandanten als Gestaltungsempfehlung auf den Weg zu geben. Schlimm wird es dann, wenn mal eine Erh�hung des USt-Satzes kommt (und die kommt mit Gewissheit irgendwann mal wieder) und die Ausfuhrpapiere nicht kommen...

Mfg

showbee
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05.11.2008, 15:05
Beitrag: #9
RE: Ausfuhrlieferung Drittland
showbee schrieb:ich gebe zu bedenken, dass diese Vorgehensweise (Kaution) nicht gesetzlich ist und m.E. auch zur Steuerhinterziehung auf Zeit f�hren kann.
Das Problem kann man vermeiden, indem man den Umsatz erstmal voll stpfl. auf ein extra Unterkonto f�r stpfl. Erl�se bucht. Nach Vorliegen des Ausfuhrnachweises bucht man das dann um. So habe ich mir das bisher mit den Bruttorechnungen ohne USt-Ausweis auch gemacht.

Das ist vielleicht auch ein wenig merkw�rdig, weil es nicht zur Rechnung (netto) passt, aber falsch ist es jedenfalls auch nicht. Die Quittung f�r die Kaution tackert man an den Rechnungsdurchschlag, dann ist das einfach nachvollziehbar. Und man hat nicht die Probleme mit der Originalrechnung, etc. Mir erscheint das am pragmatischten. Mal sehen, ob die Praxis das best�tigt.

Gru�

towel day
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