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Statistiken zur Belegpr�fung bei Elster?
22.10.2008, 19:23
Beitrag: #21
RE: Statistiken zur Belegpr�fung bei Elster?
@phoenix, danke, hab sie schon als letzte woche vorab direkt von der anfragenden fraktion im scan erhalten...
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23.10.2008, 09:03
Beitrag: #22
RE: Statistiken zur Belegpr�fung bei Elster?
Irgendwie hatte ich diese Antworten erwartet " Der Bundesregierung liegen hierzu keine Daten vor" etc. Woher sollen die Erkenntnisse auch kommen?

Frag mal unsere Finanzamtler wie die sich �ber weitere statistische Erhebungen freuen - dieses Jahr (2007) ist doch z.B. schon wieder die Anlage St bei. Hat hier eigentlich schon mal ein Beamter/Angestellter irgendwas auf Plausibilit�t gepr�ft bzw. muss das �berhaupt geschehen?

Ciao Dragon
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23.10.2008, 13:29
Beitrag: #23
RE: Statistiken zur Belegpr�fung bei Elster?
Hallo Dragon,

ja sicher, ich habe diese Antwort auch erwartet und sogar erhofft. Wie gesagt schreibe ich eine Diss zu einem Thema in der diese Anfrage passte. Es geht hier nur darum aufzuzeigen, dass der Bundesgesetzgeber und die Landesfinanzverwaltung unabgestimmt handeln. Belegverzicht und Verschiebung auf F�lle unter � 173 AO bzw. Hinterziehung f�hrt faktisch zum Problem der Dummensteuer. Die Kontrollen sind alles in allem lax und jeder kann als Arbeitsmittel etc. in Anlage N einschreiben was er f�r oportun h�lt. Das hat nichts mehr mit gleichm��iger Festsetzung zu tun, und eben diese muss der Bundesgesetzgeber aber �ber gesetzliche Ma�nahmen erm�glichen. Wenn die Landesfinanzverwaltung jenseits von AO Normen einfach einen Belegverzicht erkl�ren, ohne dass der Bundesgesetzgeber erweiterte Nachpr�fungs- und �nderungsnormen in die AO einbaut, haben wir ein Problem. So sehe ich das so und mE hat das BVerfG das auch so gesehen (sh. das Urteil in der Anfrage). H�chst problematisch, wenn man bedenkt, was das BVerfG mit nicht durchsetzbaren Normen so macht...
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25.10.2008, 19:33
Beitrag: #24
RE: Statistiken zur Belegpr�fung bei Elster?
Dragon schrieb:dieses Jahr (2007) ist doch z.B. schon wieder die Anlage St bei.

alle drei Jahre, manche Dinge �ndern sich nicht.

2010 kommt bestimmt, aber bis dahin gibt es ja vielleicht schon die elektronische �bermittlungspflicht von Bilanzen, dann br�uchte man die Anlage St nur f�r �berschusseink�nfte.
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