Kursgewinne
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14.10.2008, 15:17
Beitrag: #1
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Kursgewinne
Sorry für die doofe Frage, aber bin gerade etwas verwirrt:
Aktien im PV, nicht wesentlich beteiligt, Verkauf innerhalb der Spekulatuonsfrist im Jahr 2008 , Gewinn 1.000 ....... voll zu vesteuern oder Halbeinkünfteverfahren (500) ? Aus aktuellem Anlass: Mehr Bretto vom Nutto! |
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14.10.2008, 15:22
Beitrag: #2
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RE: Kursgewinne
Halbeinkünfteverfahren; §3 Nr.40 Bs. j EStG
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14.10.2008, 15:31
Beitrag: #3
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RE: Kursgewinne
Danke dir!
Aus aktuellem Anlass: Mehr Bretto vom Nutto! |
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14.10.2008, 16:15
Beitrag: #4
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RE: Kursgewinne
Fiese Sache das mit dem Gesetze-im-Internet.de. Schaut man hier in den Buchtstaben j, so existiert der mal gleich gar nicht mehr!!!
Ciao Dragon |
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14.10.2008, 16:22
Beitrag: #5
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RE: Kursgewinne
Das ist das gemeine mit den Anwendungsvorschriften. Buchstabe j ist ja mit Wirkung ab VZ 2009 weggefallen und gesetze-im-internet.de zeigt ja (leider) immer nur den derzeit gültigen Stand.
Zum Glück gibt es Beck; da steht´s kursiv noch drin. |
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14.10.2008, 16:51
Beitrag: #6
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RE: Kursgewinne
bzw. bei Juris kann man sich die historische Fassung der meisten Gesetzestexte für jeden x-beliebigen Tag der letzten 15 (glaub ich) Jahre erstellen lassen...
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14.10.2008, 16:56
Beitrag: #7
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RE: Kursgewinne
showbee schrieb:bzw. bei Juris kann man sich die historische Fassung der meisten Gesetzestexte für jeden x-beliebigen Tag der letzten 15 (glaub ich) Jahre erstellen lassen... JA ich habae es dann auch bei Haufe in der Synopsenfassung(schreibt man das so für andere Fassungen ?) nachgelesen.Bei Datev gibt es ja auch noch die alten Fasssungen Ciao Dragon |
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14.10.2008, 17:03
Beitrag: #8
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RE: Kursgewinne
Genau deswegen habe ich immer die ESt-Handbücher der letzten 15 Jahre bei mir im Büro.
Man muss öfter reingucken als man glaubt. |
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14.10.2008, 18:57
Beitrag: #9
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RE: Kursgewinne
UNd ich hab SIS; das die Gesetze seit 1998 enthält.
----------------- LG Clematis |
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14.10.2008, 19:04
Beitrag: #10
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RE: Kursgewinne
Ja, wir haben die juris-Datenbank, da ist auch alles drin.
Trotzdem bevorzuge ich in solchen Fällen das Buch. Die Datenbanken sind für das Aufsuchen von Urteilen und/oder Erlassen natürlich besser geeignet. |
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