GmbH Leistung f�r GmbH?
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24.06.2007, 12:43
Beitrag: #1
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GmbH Leistung f�r GmbH?
Hallo liebe Kollegen,
ich erhalte nach dem Abschluss 2006 einer GmbH folgendes Schreiben vom FA: "...teilen Sie mit, in welchem Umfang Ihre o.a. Mandantin ( = A GmbH) in den Jahren 2002 bis 2004 jeweils Leistungen gegen�ber der A GmbH erbracht und abgerechnet hat". Es gibt keine GmbH & Co. KG oder �hnliche Konstrukte, nur eine reine GmbH mit zwei Gesellschaftern und einer davon in Gesch�ftsf�hrer - zur Zeit ohne Gehalt, da hohe Verlustvortr�ge und Gesellschafterdarlehen (verzinst) vorhanden, die langsam abgebaut werden. Was kann dahinter stecken? F�r Tipps w�re ich dankbar - Gru� Ulrike |
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24.06.2007, 13:02
Beitrag: #2
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RE: GmbH Leistung f�r GmbH?
Hallo,
sind die Gesellschafter der beiden GmbH�s sich in irgendeiner Form "nahestehend" ? Kann es ansonsten sein, dass Leistungen in irgendeiner Form nicht wie unter Fremden Dritten abgerechnet wurden ? Klinkt momentan komisch, aber eventuell hat das FA irgendwelche Hintergrundinfos die dir (noch) nicht bekannt sind ?!? |
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24.06.2007, 14:15
Beitrag: #3
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RE: GmbH Leistung f�r GmbH?
Hallo,
die Gesellschafter sind Eheleute, sie ist Gesch�ftsf�hrerin. Die Leistungen der Firma sind an fremde Dritte. Ich werde morgen mal telefonieren, wollte nur vorher schon mal h�ren, ob jemand damit Erfahrungen hat ( ist zur Zeit meine einzige GmbH und fr�her tauchte so ein Problem nicht auf). Danke - Gru� Ulrike |
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24.06.2007, 14:21
Beitrag: #4
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RE: GmbH Leistung f�r GmbH?
Hallo,
nochmals die Frage von mir zum besseren Verst�ndnis. Es gibt eine A GmbH und eine X GmbH... Wer ist Gesellschafter der A GmbH und der X GmbH ? 1. Ist Bei der A GmbH Gesellschafter Ehemann und Ehefrau und bei der X GmbH ein fremder Dritter ? Oder 2. Ist bei der A GmbH Gesellschafter Ehemann und bei der X GmbH Gesellschafter die Ehefrau ? Fall 1 scheint mit (ohne weitere Details zu wissen) unproblematischer wie Fall 2 :-) |
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24.06.2007, 14:26
Beitrag: #5
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RE: GmbH Leistung f�r GmbH?
Nein, es gibt nur die A GmbH - deswegen war ich ja so verwundert!
Ich vermute mal, das FA hat einen Standardtext f�r GmbH`s mit Verkn�pfung zu anderen GmbH`S / KG`s und haben einfach diesen mal abgeschickt! Gru� Ulrike |
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24.06.2007, 14:34
Beitrag: #6
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RE: GmbH Leistung f�r GmbH?
Und diese A GmbH mit Gesellschafter Ehemann und Ehefrau hat keinerlei "Beziehung" zu der X GmbH oder zu deren Gesellschaftern ?
Wenn nein dann klingt es doch verwunderlich. W�rde trotdem mal mit Ehemann und Ehefrau abkl�ren, nicht dass es da etwas gibt was du nicht weisst (soll ja ab und zu vorkommen ;-)) |
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24.06.2007, 15:05
Beitrag: #7
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RE: GmbH Leistung f�r GmbH?
Vielleicht ganz "harmlos":
Bei der einen GmbH liegt Kontrollmaterial �ber erbrachte Leistungen der anderen GmbH vor und nun wird die H�he �berpr�ft. Alltagsgesch�ft (m�glicherweise) |
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25.06.2007, 09:21
Beitrag: #8
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RE: GmbH Leistung f�r GmbH?
Nein, es handelt sich um eine einzige GmbH und die Anfrage war - verk�rzt: "Hat A GmbH an die A GmbH Leistungen erbracht und abgerechnet?"
Eine X GmbH gibt es nicht! Ich rufe mal beim FA an: der Sachbearbeiter hatte sich verschrieben und wollte, da Kontrollmitteilungen vorlagen, wissen, welche Gesch�ftsbeziehungen zu einer ganz anderen Firma, die Kunde bei meiner GmbH waren, in den Jahren 2002 bis 2004 bestanden und welche Rechnungen geschrieben wurden!! Er hat sich entschuldigt! Nochmals vielen Dank, f�r die Kl�rungsversuche hier! Gru� Ulrike |
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25.06.2007, 09:36
Beitrag: #9
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RE: GmbH Leistung f�r GmbH?
Aha, ein sogenannter Innergesellschaftlicher Leistungsaustausch (habe gerade das Fachwort neu erfunden) in dem die A GmbH sich selbst Leistungen berechnet... :-)
W�re auch eine interessante Methode... |
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25.06.2007, 11:32
Beitrag: #10
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RE: GmbH Leistung f�r GmbH?
PiranhaVS schrieb:Aha, ein sogenannter Innergesellschaftlicher Leistungsaustausch (habe gerade das Fachwort neu erfunden) in dem die A GmbH sich selbst Leistungen berechnet... :-) Mich w�rde da interessieren, was das bringen sollte? A-GmbH erbringt an sich selbst Leistungen hat also zugleich BA und BE? Ustlich sowieso null. Sieht eher nach einem Auffassungsfehler (evtl. durch vorliegende KM) des FA aus. |
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