Antwort schreiben 
 
Themabewertung:
  • 0 Bewertungen - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Abzinsung unverzinslicher Forderungen?
19.09.2008, 12:15
Beitrag: #1
Abzinsung unverzinslicher Forderungen?
Hi,

heute hab ich mal ein technisches Problem. Thereotisch ist mir das mit der Bewertung der Forderung ganz klar, aber wie buche ich das nun korrekterweise?

Also, bspw. unverzinsliches Darlehen im Betrieb f�r 10 Jahre, Endf�lligkeit.

Also bspw. 100.000 Forderungen an Bank

Also Abzinsung f�r Steuerbilanz 5,5% p.a.; also ergibt sich ein Bar- Teilwert per Auszahlung von ca. 58.000 Euro.

Buche ich dann bei Zugang der Forderung gleich:

42.000 Euro Abschreibung Ford. AN Forderung

und dann j�hrlich

Forderung AN Ertr�ge aus Zuschreibung

?


Der showbee


p.s. mein Rechnungswesenlehrbuch hab ich leider nicht parat ;-)
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
19.09.2008, 13:10
Beitrag: #2
RE: Abzinsung unverzinslicher Forderungen?
showbee schrieb:Buche ich dann bei Zugang der Forderung gleich:

42.000 Euro Abschreibung Ford. AN Forderung

und dann j�hrlich

Forderung AN Ertr�ge aus Zuschreibung

?

Genau so w�re es im Idealfall zu machen.
Aber: es ist eher unwahrscheinlich, dass so eine Situation eines Zugangs der Forderung in diesem Zusammenhang so entsteht.
Bei Vereinbarung eines so langfristigen Zahlungsziels w�rde ich erstmal �berlegen, ob ich tats�chlich einen Umsatz von 100' zu zeigen habe - oder nicht eher blo� 58'. Oder Forderungen an nahestehende Unternehmen eine rolle spielen oder ...

Kenn ich zumidest von der Gegenseite her - bei so langfristigen Zahlungszielen bei Anschaffungsgesch�ften w�ren die AK = 58'!

ph�nix

schönen Tag noch

phönix
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
23.09.2008, 11:39
Beitrag: #3
RE: Abzinsung unverzinslicher Forderungen?
Hallo,

irgendwie steh ich gerade auf den Schlauch, wo bitte finde ich denn (Paragrafen), dass ich Forderungen abzinsen muss. ich finde im � 6 EStG immer nur Verbindlichkeiten. Macht aus fiskalischer Sicht ja auch Sinn.

Gr�belnd der T.D.

„Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Steuerzahlen. Die Kenntnis aber häufig.“

Baron Rothschild
Webseite des Benutzers besuchen Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
23.09.2008, 12:24
Beitrag: #4
RE: Abzinsung unverzinslicher Forderungen?
Hallo Tolle,

also ich lese das auch � 6 Abs. 1 Nr. 2 S. 2 EStG heraus. Der TW der Forderung ist bei langfristiger Un(unter)verzinslichkeit dauerhaft gemindert. Dazu auch Schmidt/Glanegger, � 6 Rn. 371.

Mfg

showbee
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
23.09.2008, 14:12
Beitrag: #5
RE: Abzinsung unverzinslicher Forderungen?
Also, - meine Uralt-Ausgabe der gr�nen Reihe bucht den "Zinsbetrag" auf PRAP und l�st das dann j�hrlich gegen Zinsertr�ge auf.

___________________________________________

Signatur? ... verliehen...
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
23.09.2008, 15:00
Beitrag: #6
RE: Abzinsung unverzinslicher Forderungen?
Catja schrieb:Also, - meine Uralt-Ausgabe der gr�nen Reihe bucht den "Zinsbetrag" auf PRAP und l�st das dann j�hrlich gegen Zinsertr�ge auf.


Also du meinst, die Forderung wird trotz Abwertung mit dem Nettowert ausgewiesen, versteh ich dich richtig?

Also bsp.

100.000 Nennwert, Barwert 58.000, TWMinderung 42.000

100.000 Forderung an Bank (bsp. Darlehen an Arbeitnehmer)
42.000 Aufwand TWMind. an pRAP

und dann p.a. xxxx Euro pRAP an Ertr�ge aus Zuschr. Ford.?


Vertr�gt sich das noch mit der Klarheit? Muss dann der pRAP im Anhang erl�utert werden? Steht noch was in der gr�nen Reihe? Mein Rewe-Buch f�r Fachangestellte behandelt den Fall leider nicht.

Danke sagt,

showbee
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
23.09.2008, 15:03
Beitrag: #7
RE: Abzinsung unverzinslicher Forderungen?
bzw. oder meinste du eine Einzelwertberichtigung die mit negativem Betrag direkt bei den Forderungen ausgewiesen wird?
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
23.09.2008, 16:16 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 23.09.2008 16:35 von tolledeu.)
Beitrag: #8
RE: Abzinsung unverzinslicher Forderungen?
showbee schrieb:bzw. oder meinste du eine Einzelwertberichtigung die mit negativem Betrag direkt bei den Forderungen ausgewiesen wird?

Hallo,

m.E. ist nicht abzuzinsen. Ich denke hier liegt kein verdecktes Kreditgesch�ft vor. Es wird ein Arbeitnehmerdarlehn gew�hrt. Der Zinsverlust wird durch die Arbeitsleistung kompensiert.

In diesen F�llen hat die Rechtsprechung eine Teilwertabschreibung abgelehnt:

-Bei unverzinslichen Darlehen an Arbeitnehmer. Diese haben hierf�r zwar keine konkrete Gegenleistung zu erbringen. Der Arbeitgeber verbessert hierdurch aber die Arbeitsbereitschaft und das Betriebsklima;

Rechtsprechung

BFH, Urteil vom 24.01.1990 I R 157/85/I R 145/86, BStBl II 1990, 639

Literatur

Hoffmann in: Littmann/Bitz/Pust, Einkommensteuerrecht, � 6 Rz. 644 m.w.N. zu kritischen Stimmen in der Literatur und zum handelsrechtlichen Erfordernis der Abzinsung


Also 100`voll in die (Steuer)Bilanz und sch�n geldwerten Vorteil buchen.

Gru� T.D.

„Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Steuerzahlen. Die Kenntnis aber häufig.“

Baron Rothschild
Webseite des Benutzers besuchen Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
23.09.2008, 17:05
Beitrag: #9
RE: Abzinsung unverzinslicher Forderungen?
Hi T.D.,

gut, steuerrechtlich haben wir also mal wieder eine Durchbrechung der Ma�geblichkeit. Aber f�r die HB bleibt die Arbeitnehmereigenschaft kein kompensationsw�rdiges Gesch�ft (so jedenfalls Ellrott/S.Ring, Beckscher Bilanzkommentar, � 253, Rn. 594). Dann stellt sich f�r mich wenigstens die Frage der korrekten Buchung in der Handelsbilanz.

Mfg

showbee
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
24.09.2008, 09:04
Beitrag: #10
RE: Abzinsung unverzinslicher Forderungen?
Hallo,

die Bewertung erfolgt in der Regel ja erst mit Erstellung der Bilanz zum Ende des Wirtschaftsjahres. Unter diesem Gesichtspunkt bin ich der Meinung muss bei der Darlehnsausreichung der volle Betrag gebucht werden und zum Jahresende erfolgt die Bewertung und eine Teilwert-Afa. In den Folgejahren erfolgt eine Zuschreibung.

Gru� T.D.

„Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Steuerzahlen. Die Kenntnis aber häufig.“

Baron Rothschild
Webseite des Benutzers besuchen Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
Antwort schreiben 


Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste

Kontakt | Forum | Nach oben | Zum Inhalt | Archiv-Modus | RSS-Synchronisation