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Sonderausgaben bei frw. Krankenversicherung eines Beamten
17.09.2008, 21:44
Beitrag: #1
Sonderausgaben bei frw. Krankenversicherung eines Beamten
Beamter ist freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert und hat dadurch auch keinen Anspruch auf Beihilfe. In meinen Augen ein klarer Fall für die ungekürzte Vorsorgepauschale. So wurde es auch immer nach Änderungsanträgen vo Finanzamt abgeändert. Diesmal steht gleich im Bescheid, das die gekürzte Pauschal nur zum Ansatz kommt - Bezugnahme auf das BMF-Schr. v. 30.01.2008 RZ 56. Leider ist dies völlig konträr zur RZ 54. *grmpff*
Ich muss mich ja nun nicht an die Verwaltungsanweisungen halten, aber gibt es dazu einschlägige Rechtsprechung, da dass das BMF dies JA für seine Bedienstenden anweist? Habe ich da was verpasst? Der ESt-Bescheid 2006 wurde erst knapp 4 Wochen vor dem ESt-Bescheid 2007 zugunsten des Stpfl. geändert. Mit Abschnittsbesteuerung kann das nichts zu tun haben!

Ciao Dragon

Ciao Dragon
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17.09.2008, 22:00
Beitrag: #2
RE: Sonderausgaben bei frw. Krankenversicherung eines Beamten
Rz 54 und Rz 56 widersprechen sich nicht.

Genauer wird das in Rz 55 ausgeführt.

Ein Beamter hat immer Anspruch auf Beihilfe, ob er sie tatsächlich in Anspruch nimmt, spielt dabei keine Rolle.

Mit Abschnittsbesteuerung hat das auch nichts zu tun, sondern mit

a) Überlastung der Rb-Stellen und/oder

b) Unwissenheit der Bearbeiter
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18.09.2008, 08:14 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 18.09.2008 08:15 von Dragon.)
Beitrag: #3
RE: Sonderausgaben bei frw. Krankenversicherung eines Beamten
Petz schrieb:Rz 54 und Rz 56 widersprechen sich nicht.

Genauer wird das in Rz 55 ausgeführt.

Ein Beamter hat immer Anspruch auf Beihilfe, ob er sie tatsächlich in Anspruch nimmt, spielt dabei keine Rolle.

Mit Abschnittsbesteuerung hat das auch nichts zu tun, sondern mit

a) Überlastung der Rb-Stellen und/oder

b) Unwissenheit der Bearbeiter

ENtschuldige meine d...e Nachfrage. Das heisst für mich, dass in den Vergangenen Jahren der Stpfl. Glück gehabt hat, weil tatsächlich nur die gekürzten Vorsorgeaufwendungen anzunehmen sind?
D.h. ja, wenn freiw. gesetzliche KV vorliegt, dass ein Beamter schlechter gestellt wird als ein Selbständiger. Wie kann das gehen?

Ciao Dragon

Ciao Dragon
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18.09.2008, 09:09 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 18.09.2008 09:10 von Opa.)
Beitrag: #4
RE: Sonderausgaben bei frw. Krankenversicherung eines Beamten
Äpfel und Birnen / Beamte und Selbstständige
Konträrer geht es ja gar nicht. Big Grin

Der Beamte hat immer Anspruch auf Beihilfe, der Selbstständige hat nichts.
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18.09.2008, 09:23
Beitrag: #5
RE: Sonderausgaben bei frw. Krankenversicherung eines Beamten
Opa schrieb:Äpfel und Birnen / Beamte und Selbstständige
Konträrer geht es ja gar nicht. Big Grin

Der Beamte hat immer Anspruch auf Beihilfe, der Selbstständige hat nichts.

Ich wollte eigentlich nur vergleichen, dass doch kein Unterschied gemacht werden kann, ob es sich um einen Beamten oder eben einen Selbständigen handelt. Beide haben die gleichen Aufwendungen zu tragen (Beiträge zur freiw. ges. KV) und haben nur Anspruch auf gesetzl. Leistungen. Warum wird in diesem Punkt der Beamte schlechter gestellt? Er darf ja wie es aussieht nur gekürzte Vorsorgeaufwendungen als SA abziehen.

Der Beamte hat vielleicht Anspruch auf Beihilfe bekommt aber keine, weil er ja freiw. gesetzl. versichert ist, d.h. er kann seinen Anspruch nicht verwirklichen.

Ciao Dragon

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18.09.2008, 10:33
Beitrag: #6
RE: Sonderausgaben bei frw. Krankenversicherung eines Beamten
Meines Wissens hat der Beamte unabhängig davon, wie er für die andere Hälfte versichert ist, einen Anspruch auf Beihilfe. Der Beamte kann daher die Aufwendungen, die die GKV nicht übernimmt, bei der Beihilfe einreichen. Kann z.B. relevant sein bei einer Zahnbehandlung.

Unabhängig davon finde ich aber auch, dass das System der GKV ungerecht ist. Alles, was nicht pflichtversichert ist, wird ausgeblutet.

Beste Grüße
Vorwitzig [Bild: trust_me-001.gif]
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18.09.2008, 10:43
Beitrag: #7
RE: Sonderausgaben bei frw. Krankenversicherung eines Beamten
Dragon schrieb:Der Beamte hat vielleicht Anspruch auf Beihilfe bekommt aber keine, weil er ja freiw. gesetzl. versichert ist, d.h. er kann seinen Anspruch nicht verwirklichen.

Naja, dafür hat er vielleicht kostenfrei Familienversicherung für Frau und fünf Kinder...
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18.09.2008, 11:07
Beitrag: #8
RE: Sonderausgaben bei frw. Krankenversicherung eines Beamten
showbee schrieb:Naja, dafür hat er vielleicht kostenfrei Familienversicherung für Frau und fünf Kinder...

Hat die ein freiw. gesetzl. versicherter Selbständiger nicht?

Ciao Dragon
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18.09.2008, 11:15
Beitrag: #9
RE: Sonderausgaben bei frw. Krankenversicherung eines Beamten
Familienversicherung gibt es in der GKV immer, bei den Privaten ist für jeden Versicherten (ob Frau, ob Kind No.1 oder Kind No. 5) ein Zusatzobolus zu leisten. Oft gehen Beamte nur aus dem Grund eben nicht in die Private.
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18.09.2008, 14:27
Beitrag: #10
RE: Sonderausgaben bei frw. Krankenversicherung eines Beamten
Vorwitzig schrieb:Meines Wissens hat der Beamte unabhängig davon, wie er für die andere Hälfte versichert ist, einen Anspruch auf Beihilfe. Der Beamte kann daher die Aufwendungen, die die GKV nicht übernimmt, bei der Beihilfe einreichen. Kann z.B. relevant sein bei einer Zahnbehandlung.
Nein, die Beihilfe springt nur dann ein, wenn man privat versichert ist.
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