Antwort schreiben 
 
Themabewertung:
  • 0 Bewertungen - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Sonderausgaben bei frw. Krankenversicherung eines Beamten
17.09.2008, 21:44
Beitrag: #1
Sonderausgaben bei frw. Krankenversicherung eines Beamten
Beamter ist freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert und hat dadurch auch keinen Anspruch auf Beihilfe. In meinen Augen ein klarer Fall f�r die ungek�rzte Vorsorgepauschale. So wurde es auch immer nach �nderungsantr�gen vo Finanzamt abge�ndert. Diesmal steht gleich im Bescheid, das die gek�rzte Pauschal nur zum Ansatz kommt - Bezugnahme auf das BMF-Schr. v. 30.01.2008 RZ 56. Leider ist dies v�llig kontr�r zur RZ 54. *grmpff*
Ich muss mich ja nun nicht an die Verwaltungsanweisungen halten, aber gibt es dazu einschl�gige Rechtsprechung, da dass das BMF dies JA f�r seine Bedienstenden anweist? Habe ich da was verpasst? Der ESt-Bescheid 2006 wurde erst knapp 4 Wochen vor dem ESt-Bescheid 2007 zugunsten des Stpfl. ge�ndert. Mit Abschnittsbesteuerung kann das nichts zu tun haben!

Ciao Dragon

Ciao Dragon
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
17.09.2008, 22:00
Beitrag: #2
RE: Sonderausgaben bei frw. Krankenversicherung eines Beamten
Rz 54 und Rz 56 widersprechen sich nicht.

Genauer wird das in Rz 55 ausgef�hrt.

Ein Beamter hat immer Anspruch auf Beihilfe, ob er sie tats�chlich in Anspruch nimmt, spielt dabei keine Rolle.

Mit Abschnittsbesteuerung hat das auch nichts zu tun, sondern mit

a) �berlastung der Rb-Stellen und/oder

b) Unwissenheit der Bearbeiter
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
18.09.2008, 08:14 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 18.09.2008 08:15 von Dragon.)
Beitrag: #3
RE: Sonderausgaben bei frw. Krankenversicherung eines Beamten
Petz schrieb:Rz 54 und Rz 56 widersprechen sich nicht.

Genauer wird das in Rz 55 ausgef�hrt.

Ein Beamter hat immer Anspruch auf Beihilfe, ob er sie tats�chlich in Anspruch nimmt, spielt dabei keine Rolle.

Mit Abschnittsbesteuerung hat das auch nichts zu tun, sondern mit

a) �berlastung der Rb-Stellen und/oder

b) Unwissenheit der Bearbeiter

ENtschuldige meine d...e Nachfrage. Das heisst f�r mich, dass in den Vergangenen Jahren der Stpfl. Gl�ck gehabt hat, weil tats�chlich nur die gek�rzten Vorsorgeaufwendungen anzunehmen sind?
D.h. ja, wenn freiw. gesetzliche KV vorliegt, dass ein Beamter schlechter gestellt wird als ein Selbst�ndiger. Wie kann das gehen?

Ciao Dragon

Ciao Dragon
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
18.09.2008, 09:09 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 18.09.2008 09:10 von Opa.)
Beitrag: #4
RE: Sonderausgaben bei frw. Krankenversicherung eines Beamten
�pfel und Birnen / Beamte und Selbstst�ndige
Kontr�rer geht es ja gar nicht. Big Grin

Der Beamte hat immer Anspruch auf Beihilfe, der Selbstst�ndige hat nichts.
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
18.09.2008, 09:23
Beitrag: #5
RE: Sonderausgaben bei frw. Krankenversicherung eines Beamten
Opa schrieb:�pfel und Birnen / Beamte und Selbstst�ndige
Kontr�rer geht es ja gar nicht. Big Grin

Der Beamte hat immer Anspruch auf Beihilfe, der Selbstst�ndige hat nichts.

Ich wollte eigentlich nur vergleichen, dass doch kein Unterschied gemacht werden kann, ob es sich um einen Beamten oder eben einen Selbst�ndigen handelt. Beide haben die gleichen Aufwendungen zu tragen (Beitr�ge zur freiw. ges. KV) und haben nur Anspruch auf gesetzl. Leistungen. Warum wird in diesem Punkt der Beamte schlechter gestellt? Er darf ja wie es aussieht nur gek�rzte Vorsorgeaufwendungen als SA abziehen.

Der Beamte hat vielleicht Anspruch auf Beihilfe bekommt aber keine, weil er ja freiw. gesetzl. versichert ist, d.h. er kann seinen Anspruch nicht verwirklichen.

Ciao Dragon

Ciao Dragon
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
18.09.2008, 10:33
Beitrag: #6
RE: Sonderausgaben bei frw. Krankenversicherung eines Beamten
Meines Wissens hat der Beamte unabh�ngig davon, wie er f�r die andere H�lfte versichert ist, einen Anspruch auf Beihilfe. Der Beamte kann daher die Aufwendungen, die die GKV nicht �bernimmt, bei der Beihilfe einreichen. Kann z.B. relevant sein bei einer Zahnbehandlung.

Unabh�ngig davon finde ich aber auch, dass das System der GKV ungerecht ist. Alles, was nicht pflichtversichert ist, wird ausgeblutet.

Beste Grüße
Vorwitzig [Bild: trust_me-001.gif]
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
18.09.2008, 10:43
Beitrag: #7
RE: Sonderausgaben bei frw. Krankenversicherung eines Beamten
Dragon schrieb:Der Beamte hat vielleicht Anspruch auf Beihilfe bekommt aber keine, weil er ja freiw. gesetzl. versichert ist, d.h. er kann seinen Anspruch nicht verwirklichen.

Naja, daf�r hat er vielleicht kostenfrei Familienversicherung f�r Frau und f�nf Kinder...
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
18.09.2008, 11:07
Beitrag: #8
RE: Sonderausgaben bei frw. Krankenversicherung eines Beamten
showbee schrieb:Naja, daf�r hat er vielleicht kostenfrei Familienversicherung f�r Frau und f�nf Kinder...

Hat die ein freiw. gesetzl. versicherter Selbst�ndiger nicht?

Ciao Dragon
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
18.09.2008, 11:15
Beitrag: #9
RE: Sonderausgaben bei frw. Krankenversicherung eines Beamten
Familienversicherung gibt es in der GKV immer, bei den Privaten ist f�r jeden Versicherten (ob Frau, ob Kind No.1 oder Kind No. 5) ein Zusatzobolus zu leisten. Oft gehen Beamte nur aus dem Grund eben nicht in die Private.
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
18.09.2008, 14:27
Beitrag: #10
RE: Sonderausgaben bei frw. Krankenversicherung eines Beamten
Vorwitzig schrieb:Meines Wissens hat der Beamte unabh�ngig davon, wie er f�r die andere H�lfte versichert ist, einen Anspruch auf Beihilfe. Der Beamte kann daher die Aufwendungen, die die GKV nicht �bernimmt, bei der Beihilfe einreichen. Kann z.B. relevant sein bei einer Zahnbehandlung.
Nein, die Beihilfe springt nur dann ein, wenn man privat versichert ist.
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
Antwort schreiben 


Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen:

Kontakt | Forum | Nach oben | Zum Inhalt | Archiv-Modus | RSS-Synchronisation