Zuordnungszeitpunkt VSt
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25.04.2008, 12:55
Beitrag: #11
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RE: Zuordnungszeitpunkt VSt
Hallo,
das sind die typischen F�lle wenn der Mandant Geld sparen will und alles selber macht, nach Ende des Jahres oder sp�ter vorbeikommt und sagt schauen Sie doch mal schnell �ber die Jahre 2006 und 2007 r�ber etc. In Kurzfassung stellt es sich so dar, dass er in 2006 ein weiteres Gewerbe er�ffnet hat (anderes Bundesland) und er davon ausging das er mit diesem Gewerbe Kleinunternehmer ist......... Auf die Idee das vielleicht alles zusammengeh�rt kam er nicht. Neben der VSt fiel nat�rlich auch noch USt aus ca. 10.000 EUR Umsatz an. catja schrieb:Hab ich das jetzt komplett falsch verstanden, oder stellt der Pr�fer einfach das Unternehmensverm�gen in Frage? Nein, das tut er nicht. Er sagt es wurde aus dem Privatverm�gen eingelegt und nicht von Anfang an dem Betrieb zugeordnet. Und, auch wenn ich mich wiederhole, was ertragsteuerlich im BV ist ist f�r die USt vollkommen unerheblich. Einzige korrespondierende Ausnahme Verwendung von weniger als 10% betrieblich. Gru� T.D. „Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Steuerzahlen. Die Kenntnis aber häufig.“ Baron Rothschild |
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25.04.2008, 14:32
Beitrag: #12
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RE: Zuordnungszeitpunkt VSt
hi,
dann ist m.E. die sache sonnenklar. das ist schlichte dummheit und geh�rt m.E. auch bestraft. im ernst, wenn hier keine zeitnahe belegerfassung erfolgte (rekonstruierbar) sondern tats�chlich schuhkartonablage bis zum ende des jahres vorherrschte, dann ist es asche mit der vorsteuer. einziger m�glicher ausweg, vielleicht hat der pflichtl sogar noch beim neuen finanzamt einen fragebogen zur er�ffnung abgegeben und dort was angegeben, was hilft. mfg |
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17.05.2008, 14:11
Beitrag: #13
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RE: Zuordnungszeitpunkt VSt
Hallo,
habe aktuell eine Entscheidung des FG Niedersachsen dazu gefunden. Die Zuordnungsentscheidung ist mit der ersten USt-VA zu treffen, sp�testens mit formeller Bestandskraft der USt-Jahreserkl�rung. Zitat:Zuordnungsentscheidung bei gemischt genutzten Grundst�cken f�r Zwecke des Vorsteuerabzugs ---------- Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. - George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker |
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14.07.2008, 11:13
Beitrag: #14
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RE: Zuordnungszeitpunkt VSt
Ist davon auszugehen, dass die Zuordnungsentscheidung sowohl in ertragssteuerlicher wie auch umsatzsteuerlicher Sicht bereits endg�ltig getroffen wurde, wenn der Unternehmer den Kauf eines Pkw in der Buchhaltung erfa�t hat und in der USt.-VA f�r den Kaufmonat auch den vollen Vorsteuerabzug geltend gemacht hat?
Z.B. Unternehmer will Pkw nur dann im ertrags- und umsatzsteuerlichen BV haben, wenn betriebliche Nutzung > 50 % (da hier einheitliche Anwendung der 1% Regelung m�glich). Bei geringerer betrieblicher Nutzung soll der Pkw sowohl ertrags- als auch umsatzsteuerlich dem Privatverm�gen zugeordnet werden, und die Kosten des Pkw und die Vorsteuer anteilig geltend machen. Da Umfang der betrieblichen Nutzung bei Anschaffung des Pkw aber unklar ist, kann der Unternehmer die Zuordnungsentscheidung im Zeitpunkt der Anschaffung nicht endg�ltig treffen und erfa�t er den Pkw erst einmal in der Buchhaltung. Beste Grüße Vorwitzig ![]() |
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01.09.2008, 15:52
Beitrag: #15
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RE: Zuordnungszeitpunkt VSt
Hallo,
hatte zum Thema heute noch ein Urteil im Postfach: Zitat:Vorsteuerabzug bei gemischt genutzten Geb�uden Ich sehe hier allerdings eine gewisse Problematik, die einerseits in der Alltagspraktikabilit�t andererseits im Steuerpflichter/Berater-Verh�ltnis liegt. Ich kann als Eigent�mer der Immobilie planen was ich m�chte, es kommt dann doch anders als man denkt. Sobald der Monat der ersten Baurechnungen gemeldet werden muss, habe ich meine Entscheidung zu treffen. Allerdings kann sich ein solcher Bau durchaus auch �ber mehrere Jahre ziehen und die urspr�ngliche Nutzungsabsicht durch vorher nicht beeinflussbare Faktoren (z.B. Unvermietbarkeit, Beh�rdliche Auflagen etc.) im Verlaufe der Bauzeit ver�ndern. Es muss dem Steuerpflichtigen aber die M�glichkeit einger�umt werden, auf solche Ver�nderungen auch steuerlich reagieren zu k�nnen, was ihm durch die stringente Auslegung der Richtlinien zu � 15 Abs. 1 und 2 UStG verwehrt bleibt. Hinsichtlich des Mandatsverh�ltnisses steht der Berater oftmals vor Fakten, deren Hintergrund er nicht kennt. Er kann anhand der vorgelegten Belege auch nicht unbedingt erkennen, welche Investitionsabsicht der Mandant hat. Trifft er hier eine Entscheidung und ordnet die Belege dem privaten Bereich zu, dann ist der zuk�nftige Vorsteuerabzug verwehrt. Andererseits stellt sich die Frage, ob nicht durch die M�glichkeit der Korrekturabgabe einer Voranmeldung ein solcher Entscheidungsfehler geheilt werden kann. F�r mich ergeben sich eher mehr als weniger Fragen! ---------- Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. - George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker |
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01.09.2008, 16:28
Beitrag: #16
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RE: Zuordnungszeitpunkt VSt
zaunk�nig schrieb:Hinsichtlich des Mandatsverh�ltnisses steht der Berater oftmals vor Fakten, deren Hintergrund er nicht kennt. Er kann anhand der vorgelegten Belege auch nicht unbedingt erkennen, welche Investitionsabsicht der Mandant hat. Interessant... und wie w�re es mit telefonischer R�ckfrage? Allein die Tatsache, das irgendein Unternehmer nun baut, provoziert die R�ckfrage des Beraters. Besser w�re nat�rlich, wenn der Mandant schon vorher den Berater kontaktiert, aber das passiert meistens ja nicht, aber wenn man bei einem B�ckermeister in der Buchf�hrung auf einmal eine Rechnung zu Architektenkosten, Kellerdeckengu�, Moniereisen oder Schuttabfuhr findet, sollte man doch nachfragen, oder versenkt man das bei den Raumkosten??? Man muss einfach als Berater auch sensibilisiert sein, wenn man solche Papiere erkennt. Wahlweise ist das, um Haftungsproblemen zu entgehen, auch ein Mandantenrundbrief wert. Gerade mit Immobilie lassen sich mE auch viele Geb�hren generieren (beratungsintensiv), weshalb man hier auch auf "verd�chtige" Mandanten direkt zugehen sollte. Mfg |
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01.09.2008, 17:50
Beitrag: #17
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RE: Zuordnungszeitpunkt VSt
Hallo,
lieber @showbee, komm mal wieder runter vom Streitro�! Es geht hier nicht um die offensichtlichen Belege, sondern um die weniger offensichtlichen Belege (wie auch geschrieben habe). Und nicht l�ngst jeder Sachbearbeiter ist mit der erforderlichen Sensibilit�t ausgestattet oder erkennt die Sachzusammenh�nge. Und dies ist die von mir angesprochene Problematik. Aus der Praxis solltest Du bestens wissen, dass es eben nicht zwangsl�ufig �blich ist, dass die Mandanten mit ihren Beratern �ber solche Dinge reden. Die haben gar nicht die Absicht daf�r Geld zu investieren, wo doch der Architekt und der Bauunternehmer diejenigen sind, welche den Bau begleiten und durchf�hren. Und die kosten ja nun auch schon. Was sich aus Beratersicht alles an Ums�tzen generieren lie�e, ist auch nicht die Frage, sondern eher, was der Mandant zul�sst zu generieren. Ich wei� ja anhand einiger Urteile sowohl des BFH als auch des BGH, dass den Beratern oftmals hellseherische F�higkeiten abverlangt werden. Aber letztlich ist der Unternehmer immer noch derjenige, der f�r sein Unternehmen die Entscheidungen zu tragen hat. Und wo die Kommunikation nicht flie�t, und eben die Sachverhalte offensichtlich anders sind als sie sich sp�ter herausstellen k�nnten, ist der Ruf nach "Beratungsschaden" und den Folgen nicht weit. Es geht f�r mich auch nicht darum ob und warum irgend etwas passiert ist und unterblieben ist, sondern lediglich um die stringente Auslegung einer Steuer, die immer noch eine Jahressteuer ist. Und es geht mir um die Tatsache, dass ich auch bei noch so gewissenhafter Betrachtungsweise, als Unternehmer nicht immer in der Lage bin, alle Eventualit�ten f�r die Zukunft treffsicher zu ber�cksichtigen. Also m�sste ich als Unternehmer im Grundsatz immer eine rein unternehmerische Nutzung erkl�ren. Denn die Berichtigung der Vorsteuer f�r diesen Fall ist ja vom Gesetzgeber vorgesehen. ---------- Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. - George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker |
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03.09.2008, 12:41
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 03.09.2008 12:43 von Lemgun.)
Beitrag: #18
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RE: Zuordnungszeitpunkt VSt
zaunk�nig schrieb:Also m�sste ich als Unternehmer im Grundsatz immer eine rein unternehmerische Nutzung erkl�ren. Denn die Berichtigung der Vorsteuer f�r diesen Fall ist ja vom Gesetzgeber vorgesehen. Auf Vortragsveranstaltungen, die ich besucht habe, wird genau das empfohlen... Allerdings ist dann eine Entnahme / ein Verkauf umsatzsteuerpflichtig. Solange keine Wertsteigerung zwischen dem Zeitpunkt der Zuordnung zum Unternehmensverm�gen und dem Zeitpunkt Verkauf / Entnahme eintritt, bleibt es per Saldo ja ein Nullsummenspiel. Gruß Lemgun _______________________________________________________________________________ "Der Steuerbescheid ist neben dem Strafbefehl das wirksamste Instrument, den Bürger zu erschrecken." [Quelle: Dr. Peter Knief - Steuer-Sätze, 153 Steuer-Aphorismen] |
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04.09.2008, 11:02
Beitrag: #19
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RE: Zuordnungszeitpunkt VSt
Lemgun schrieb:zaunk�nig schrieb:Also m�sste ich als Unternehmer im Grundsatz immer eine rein unternehmerische Nutzung erkl�ren. Denn die Berichtigung der Vorsteuer f�r diesen Fall ist ja vom Gesetzgeber vorgesehen. Ja, dann entnimmt man eben nicht, sondern �ndert nach 8 Jahren die Verwendungsabsicht von 100% steuerpflichtig auf 100% steuerfrei korrigiere f�r zwei Jahre den VSt-Anspruch und entnehme dann auch steuerfrei. Gru� T.D. „Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Steuerzahlen. Die Kenntnis aber häufig.“ Baron Rothschild |
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