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Betriebspr�fung Gastst�tte
26.08.2008, 10:08
Beitrag: #1
Betriebspr�fung Gastst�tte
Hallo,


heute hat im Hause eine BP bez�glich einer Gastst�tte begonnen.

Es handelt sich dabei um eine gr��ere Gastst�tte.

Die Tageseinnahmen werden am Abend durch die Bedienungen mittels Z�hlprotokoll gez�hlt.

Es existiert zwar eine Registrierkasse, jedoch sind in dieser nicht alle Einnahmen enthalten. Die Kasse hat eher eine �berwachungsfunktion f�r die Bedinungen. Wenn der Laden voll ist kann es schonmal sein, dass die Bedienung 5 Bier bestellt und aufgrund der Hektik diese dann nicht getippt werden k�nnen.

In der Kasse sind laut Aussage des Betreibers gerade einmal 60 % der Einnahmen drin enthalten.

Beispiel: Umsatz laut Registrierkasse 6.000,00 Euro am Abend.

Aufgrund Z�hlprotokoll sind es 10.000,00 Euro.

Die angegebenen Einnahmen sind also immer h�her als die laut der Kasse.

Pr�fer ist deshalb fast am Ausrasten !

Meiner Meinung nach kann ich auch eine offene Kasse (Z�hlkasse) haben und bin nicht verpflichtet eine Registrierkasse zu f�hren.



Hat jemand �hnliche Erfahrungen in einer BP gemacht ?
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26.08.2008, 10:52 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 26.08.2008 11:09 von Buchi.)
Beitrag: #2
RE: Betriebspr�fung Gastst�tte
Hallo PiranhaVS,

habe folgendes hierzu gefunden:

FG Bremen v. 17.01.2007 - 2 K 229/04 (5)

und besonders interessant, weil es sich hierbei "nur" um einen 4/3-Rechner handelt:

FG Berlin-Brandenburg v. 26.07.2007 - 14 K 3368/06 B

Rest folgt per e-mail.

Gru�
Buchi
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26.08.2008, 10:55
Beitrag: #3
RE: Betriebspr�fung Gastst�tte
sinnvoll: zu den Grundlagen der Kassenf�hrung im Gasto-Bereich: (ab. s. 20)

siehe hier: http://www.michael-blenkers.de/download.html

offiziell nur Lese-Version!

Sch�nen Tag noch

ph�nix

schönen Tag noch

phönix
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26.08.2008, 11:16
Beitrag: #4
RE: Betriebspr�fung Gastst�tte
Hallo ihr zwei...

Das Skript war hier schonmal sehr hilfreich... Da werde ich mich einmal intensiv einlesen m�ssen...

Der Pr�fer wollte die Pr�fung mangels Unterlagen schon abbrechen...
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26.08.2008, 18:43
Beitrag: #5
RE: Betriebspr�fung Gastst�tte
Aber das Z�hlprotokoll ist vorhanden?
Wo ist dann das Problem?

-----------------
LG
Clematis
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26.08.2008, 20:57
Beitrag: #6
RE: Betriebspr�fung Gastst�tte
Das Z�hlprotokoll ist vorhanden, aber den Pr�fer interessiert dies nicht, weil es ja eine elektronische kasse gibt.

H�tte man gesagt es gibt KEINE elektronische Kasse (weas ja nicht glaubw�rdig w�re) dann w�re die offene Kasse wohl akzeptiert worden.

Naja, er musste jetzt erst mal R�cksprache mit dem SG-Leiter treffen...
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26.08.2008, 22:54
Beitrag: #7
RE: Betriebspr�fung Gastst�tte
Hallo,

dann frag einfach mal den Pr�fer, ob er in der Lage ist die Gesetzesnorm vorzulegen, die den Unternehmer verpflichtet eine elektronische Kasse zu f�hren bzw. alle Ums�tze �ber die elektronische Kasse zu f�hren.

Alles was der Pr�fer verlangen kann ist ein Umsatzbuch. Und die Auflage ist mit dem Z�hlprotokoll erf�llt (zumindest verstehe ich das Z�hlprotokoll im Sinne der Vorschrift).

Dem Guten laufen die Dollarzeichen durch die Augen und er denkt an ein wundersch�nes Mehrergebnis durch Hinzusch�tzung. Das ist schlicht alles.
Wenn er der Meinung ist, dass hier etwas nicht passt, liegt die Beweislast bei ihm. Der Mandant kann jedenfalls eine Dokumentation vorlegen.

----------
Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. -
George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker
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27.08.2008, 07:57
Beitrag: #8
RE: Betriebspr�fung Gastst�tte
Da muss ich eine Anekdote loswerden: Ein Kneiper wurden ebenso gepr�ft (Zeitr�ume bevor ich aktiv wurde!). Es gab Nachbelastungen, weil Eigenverzehr und Privatentnahmen nicht korrekt aufgezeichnet wurden. Ebenso wurde die Kassenbuchhaltung ger�gt. In den folgenden Jahr (ich hatte nun die 4/3Rng zu erstellen) fand ich dann im Z-Bericht bzw. im Kassenbuch ALLES! Der Z-Bericht beinhaltete Privatentnahmen, Privatverzehr, entnommene Zigaretten, aber auch Anzahlungen die auf dem Bankkonto eingingen. Er hatte kurzerhand allen "fehlenden" Posten einen Artikel in seiner Registrierkasse zugeordnet. Die Augen des Pr�fers h�tt ich gern gesehen, "leider" fand keine Anschlusspr�fung f�r die folgenden 3 Jahre statt. Merke: Registrierkasse ist kein Allheilmittel!
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27.08.2008, 08:26
Beitrag: #9
RE: Betriebspr�fung Gastst�tte
danke euch allen, das l�sst mich schonmal etwas beruhigter schlafen :-)
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27.08.2008, 09:28
Beitrag: #10
RE: Betriebspr�fung Gastst�tte
Kannst Du auch.
Gastst�tte ist immer lustig.
Ich denke, ich habs schon mal gepostet-hatte letztens ne BP von einer Eisdiele. Dre Pr�fer wollte Mehreinnahmen von 30.000 � pa.
Wenn man mit ner Eisdiele so viel Geld verdienen kann, mach ich sofort eine auf.
Unter anderem hat er Eisverk�ufe hochgerechnet, mit einem Rezept, das lebensmittelrechtlich im Eis verbotene Zutaten enthielt (rohe Eier...).

Eine andere Pr�ferin fragte mich bei einer BP mal: "Sagen Sie, ich hab Kaffeeink�ufe gefunden, aber den Espresso, der da auf der Karte steht, da hab ich keine Eink�ufe gefunden? Ist der schwarz eingekauft worden?"
Ich hab mich sooo beherrschen m�ssen!

-----------------
LG
Clematis
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