Steuerbelastungsvergleich von Kapitalgesellschaften
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28.06.2008, 15:03
Beitrag: #1
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Steuerbelastungsvergleich von Kapitalgesellschaften
Hallo,
hat jemand zuf�llig einen internationalen Steuerbelastungsvergleich von Kapitalgesellschaften in m�glichst vielen L�ndern ? Je aktueller desto besser :-) Mit den derzeitigen Steuers�tzen werden wir in Deutschland im internationelen Vergleich meiner Meinung nach nicht so schlecht liegen, oder irre ich mich da ? |
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28.06.2008, 18:13
Beitrag: #2
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RE: Steuerbelastungsvergleich von Kapitalgesellschaften
Hallo,
International ist ein wenig schwierig, da es hier zeitliche Verz�gerungen von ca. 2 Jahren gibt. Der letzte mir vorliegende Vergleich stammt aus dem Jahr 2006. Interessanter d�rfte aber der europ�ische Vergleich sein. Hier bietet die EU in aller Regel aktuelle Zahlen an. Taxation in Europe ---------- Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. - George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker |
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28.06.2008, 22:39
Beitrag: #3
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RE: Steuerbelastungsvergleich von Kapitalgesellschaften
Danke Zaunk�nig,
ich h�tte wetten k�nnen, das Du hier als erster antwortest :-) Naja, solangsam weiss man wer sich mit was auskennt... Ein Mandant (GmbH) hat von einem unserer Kollegen einen Hinweis wegen Sitzverlegung in�s Ausland bekommen... Mir fallen da auf den ersten Blick solche Stichworte wie �6 AStG, � 12 KStG und Gesch�ftleitung im Inland ein... Doch manchmal scheinen beim m�glichen Steuerersparnissen das logische Denkverm�gen der Mandanten auszusetzen. Die glauben tats�chlich, dass man mal schnell mit seiner GmbH "umzieht" und dann der deutsche Fiskus weder f�r den "Umzug" noch f�r die laufenden Eink�nfte Steuern haben m�chte :-) Aus diesem Grund haben mich mal die internationalen Steuers�tze interessiert... Also nochmals vielen Dank und ein sch�nes WE... |
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30.06.2008, 11:16
Beitrag: #4
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RE: Steuerbelastungsvergleich von Kapitalgesellschaften
Hallo,
Sitzverlegung einer GmbH ist inzwischen problemlos m�glich. Da gibt es ein EuGH-Urteil und die Auflage f�r die Bundesregierung es umzusetzen, was im BilMoG und im neuen GmbH-Gesetz auch passiert. Wer seine Kundschaft �berwiegend in Deutschland hat, der sollte seinen Sitz in Deutschland behalten und sich besser �berlegen eine Holding im EU-Ausland zu gr�nden. Sinnvollerweise arbeitet man unternehmerisch dort, wo die Kunden sind, schon allein aus organisatorischen und logistischen Gr�nden. Wer es dennoch nicht lassen kann, dem kann ich Polen, Ungarn und Irland empfehlen (wobei Irland = Logistikproblem m�glich!). Aber auch hier sollte man m�glichst ohne Betriebsst�tte in Deutschland auskommen k�nnen. Wer es �berhaupt nicht mehr aush�lt, der kann auch auf die Kapverdischen-Inseln oder �hnliche Exoten gehen. Wer Nerven besitzt und sich eine Privatarmee leisten kann, der geht in diverse afrikanische oder s�damerikanische Staaten. Es ist schon erstaunlich �ber was sich Mandanten so alles den Kopf zerbrechen und dabei wertvolle Resourcen untergehen lassen. Ich k�nnte theoretisch alles von meiner Zentrale aus steuern und habe doch �berall Dependancen, wo es sinnvoll ist. Dann zahlt man eben die steuerlichen Belastungen vor Ort, daf�r macht man denn auch ungest�rt gute Gesch�fte. Ich habe in der Vergangenheit solchen Begehren von Mandanten mit einem kleinen Pr�sent beantwortet (tue ich heute mitunter auch noch). Die haben von mir ein Buch �ber die "Hanse" wahlweise "Die Fugger" bekommen. Kann man sehr viel von lernen - muss man aber auch verstehen k�nnen. ---------- Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. - George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker |
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30.06.2008, 11:58
Beitrag: #5
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RE: Steuerbelastungsvergleich von Kapitalgesellschaften
Hallo Zaunk�nig,
mit "Sitzverlegung problemlos m�glich" meinst Du aber nicht die steuerliche Seite, oder ? � 6 ASTG und � 12 KStG sind hier doch noch relevant, oder ? |
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30.06.2008, 15:22
Beitrag: #6
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RE: Steuerbelastungsvergleich von Kapitalgesellschaften
Hallo,
die steuerliche Problematik soll anders gel�st werden. Bisher war ja die Sitzverlegung der K�rperschaft nicht m�glich. Das entspricht aber nicht dem Freiheitsgedanken der Wahl der Niederlassung. Wenn nun die K�rperschaft ziehen kann, ben�tige ich eben ein entsprechendes Gesetz, welche meine Eink�nfte (aus sicht des Staates) sichert. M�sste man einfach mal in die Gesetzesvorlagen reinschauen. ---------- Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. - George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker |
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30.06.2008, 15:33
Beitrag: #7
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RE: Steuerbelastungsvergleich von Kapitalgesellschaften
Okay, dann sind wir wieder auf der gleichen Wellenl�nge... Da sich die Sitzverlegungs-Rechtsprechung ge�ndert hat wird sich hier auch bei der steuerlichen Behandlung etwas tun...
Es geht hier um EuGH vom 22.05.2008 Az C-210/06 Schlussantrag des Generalanwaltes... Wie der EugH nun schlussendlich entscheidet wird man sehen... MOMENTAN haben wir nat�rlich die bisherige steuerliche Behandlung, aber wenn man klagen w�rde........ Morgen habe ich das Mandantengespr�ch :-) |
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30.06.2008, 16:02
Beitrag: #8
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RE: Steuerbelastungsvergleich von Kapitalgesellschaften
zaunk�nig schrieb:Bisher war ja die Sitzverlegung der K�rperschaft nicht m�glich.Den Satzungssitz wird man m.W. auch k�nftig nicht verlegen k�nnen. Das kann ja auch die britische Ltd. nicht. Verlegt werden kann nach dem MoMiG nur der Verwaltungssitz. � 1 KStG stellt m.W. aber auf den Satzungssitz ab. Verlegt man jetzt den Verwaltungssitz und damit ggf. auch den Ort der Gesch�ftsleitung, dann befindet man sich m.E. in einem klassischen DBA-Fall, weil in beiden L�ndern unbeschr�nkte Steuerpflicht besteht. Gru� towel day |
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30.06.2008, 20:50
Beitrag: #9
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RE: Steuerbelastungsvergleich von Kapitalgesellschaften
Hallo,
da haben wir n�mlich schon das weitere Problemchen, dass die ganze Sache so nicht klappen kann... Ort Gesch�ftsleitung wird immer D sein, weil mein Gesellschafter-Gesch�ftsf�hrer nat�rlich in Deutschland bleiben m�chte... Die Leute stellen es sich wirklich zu einfach vor :-) |
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01.07.2008, 11:46
Beitrag: #10
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RE: Steuerbelastungsvergleich von Kapitalgesellschaften
PiranhaVS schrieb:Hallo, Hallo, mal beim BMF gucken Stand 21.04.2008 f�r 2007 und davor ein Quartalsbericht 2008. Gru� T.D. „Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Steuerzahlen. Die Kenntnis aber häufig.“ Baron Rothschild |
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