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KST Formular Anlage WA bei Datev?!?!?
26.06.2008, 14:35
Beitrag: #1
KST Formular Anlage WA bei Datev?!?!?
Hm... irgendwie steh ich auf dem Schlauch.

Folgendes Szenario:

Stammkap. 25 T�
St.Einlagekto. 5 T� (aus ner BP in 2007 f�r Altjahre)
Gewinnvortrag 96 T�
(per 01.01.2007)

Aussch�ttung f�r 2006 im Sommer 2007: 95T�
Vorwegaussch�ttung f�r 2007 im Dez. 07: 10T�

Sodele... jetzt muss ich die Anlage WA ausf�llen. Zeile 13/14. Wenn ich da sowohl die 95T� als auch die 10T� eingebe (auch wenn ich Vorwegaussch�ttung eingebe), berechnet mein Programm, dass ich per 31.12.2006 nicht genug Kapital f�r die Aussch�ttung hatte und sch�ttet das st.Einlagekonto aus.

Das will ich so aber nicht!!! Das stimmt so ja auch gar nicht!!!

Was mach ich falsch? Wo ist mein Denkfehler? Hilfe bitte! Danke!
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27.06.2008, 08:19
Beitrag: #2
RE: KST Formular Anlage WA bei Datev?!?!?
Weil f�r die Berechnung des aussch�ttbaren Gewinns immer die Best�nde zum Schluss des vorangegangenen WJ massgeblich sind.

-----------------
LG
Clematis
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27.06.2008, 16:43
Beitrag: #3
RE: KST Formular Anlage WA bei Datev?!?!?
Das ist mir schon klar... aber ich kann ja nunmal auch eine Vorwegaussch�ttung vornehmen. Und daf�r ist der aussch�ttbare Gewinn per 31.12.d.VJ doch v�llig uninteressant! Wie gesagt: Vorwegaussch�ttung... oder ist das verboten? Seit wann muss ich mit der Aussch�ttung warten bis das Jahr vorbei ist, wenn ich doch absehen kann, dass mein Gewinn mehr als ausreichend hoch ist f�r ne Aussch�ttung?!
Naja. Wie auch immer.
Hab auf dem Formular die Vorwegaussch�ttung nun eben weglassen und werde die im n�chsten Jahr auf diesem Formular ausweisen unter der Rubrik vor dem 01.01.2008 ausbezahlte Aussch�ttung.

Ich finde das Formular "Anlage WA" doof Tongue
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27.06.2008, 18:25 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 27.06.2008 18:30 von Lemgun.)
Beitrag: #4
RE: KST Formular Anlage WA bei Datev?!?!?
Meiner Meinung nach macht DATEV das schon ganz richtig. Vorabaussch�ttungen sind zwar zul�ssig, aber wie Clematis schon richtig schrieb, sind die Best�nde zum Schluss des vorangegangenen WJ ma�geblich und daher auch bei Vorabaussch�ttungen zu beachten.

http://www.gesetze-im-internet.de/kstg_1977/__27.html

� 27 Abs. 1 Satz 3 KStG :

Leistungen der Kapitalgesellschaft mit Ausnahme der R�ckzahlung von Nennkapital im Sinne des � 28 Abs. 2 Satz 2 und 3 mindern das steuerliche Einlagekonto unabh�ngig von ihrer handelsrechtlichen Einordnung nur, soweit sie den auf den Schluss des vorangegangenen Wirtschaftsjahrs ermittelten aussch�ttbaren Gewinn �bersteigen (Einlagenr�ckgew�hr).

� 27 Abs. 1 Satz 5 KStG :

Als aussch�ttbarer Gewinn gilt das um das gezeichnete Kapital geminderte in der Steuerbilanz ausgewiesene Eigenkapital abz�glich des Bestands des steuerlichen Einlagekontos.

In deinem Falle kommt es m.E. also zur Verwenung des Einlagekontos.

Gruß Lemgun
_______________________________________________________________________________
"Der Steuerbescheid ist neben dem Strafbefehl das wirksamste Instrument, den Bürger zu erschrecken."
[Quelle: Dr. Peter Knief - Steuer-Sätze, 153 Steuer-Aphorismen]
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27.06.2008, 21:13
Beitrag: #5
RE: KST Formular Anlage WA bei Datev?!?!?
Lemgun schrieb:In deinem Falle kommt es m.E. also zur Verwenung des Einlagekontos.

Und da hilft auch das Weglassen in der Erkl�rung nicht...
Was st�rt Dich an der Verwendung des stl Einlagekontos?

-----------------
LG
Clematis
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30.06.2008, 15:53
Beitrag: #6
RE: KST Formular Anlage WA bei Datev?!?!?
Eigentlich gar nichts ;-)
Es ist bloss noch nicht wirklich festgestellt worden - Kommt wohl zustande wg. einer BP. BP-Bericht ist schon zwei Jahre alt, aber die Bescheide sind noch nicht ge�ndert. Da es bei der USt zu ner Nachzahlung kommt, will ich da keine 'schlafenden Hunde' wecken... vielleicht vergessen die es ja und Ende des Jahres verj�hrt die USt... danach kann ich immer noch die Korrektur der KSt-Bescheide ab 2004 beantragen.
Und... ihr FA-Mitarbeiter? Kommt das vor, dass so eine �nderung mal vergessen wird? Das der Sachverhalt aus ner BP nicht nachvollzogen wird. Muss dazu sagen, dass inzwischen der Sachbearbeiter 3x gewechselt hat und die Akte vom Sachgebiet zur BP zur�ck zum Sachgebiet zum Sachgebietsleiter zur Rechtsbehelfsstelle, zur�ck ins Sachgebiet ging... War etwas aufw�ndiger das ganze...

Aber wegen mir k�nnen die auch das Einlagekonto verwenden ;-)
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01.07.2008, 10:07
Beitrag: #7
RE: KST Formular Anlage WA bei Datev?!?!?
Hallo,


habe was �hnliches in der momentanen Praxis:

Per 31.12.2007

Steuerliches Einlagekonto, Alt EK 02 usw. alles 0,00
Aussch�ttbarer Gewinn 1.000.000,00 Euro

Gewinn 2008 DEFINITIV ca. 35.000.000,00 Euro

Ende 2008 sollen als Vorabaussch�ttung 8.000.000,00 Euro ausgesch�ttet werden. Handelsrechtlich ist dies ja m�glich.

Die Vorabaussch�ttung �bersteigt jetzt den aussch�ttbaren Gewinn per 31.12.2007 um 7.000.000,00 Euro.

Meiner Meinung nach m�sste das alles f�r Zwecke der KSt unrelevant sein ?

Mein Knoten im Gehirn st�rt sich ebenfalls wie bei lieschenm�ller, dass hier immer auf die Best�nde zum 31.12.desVorjahres zur�ckggegriffen wird...

Ich hoffe ich liege richtig ?
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05.07.2008, 16:56 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 05.07.2008 16:57 von Lemgun.)
Beitrag: #8
RE: KST Formular Anlage WA bei Datev?!?!?
Es wird zwar der aussch�ttbare Gewinn i.S. � 27 KStG �berstiegen, der zum Vorjahr ermittelt wird. Nur hat das eben keine Folgen, weil keine Best�nde Steuerliches Einlagekonto, Alt EK 02 vorliegen.

Gruß Lemgun
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07.07.2008, 19:36
Beitrag: #9
RE: KST Formular Anlage WA bei Datev?!?!?
So habe ich mir das vorgestellt... Danke f�r die Best�tigung Lemgu :-)
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