Umfrage neu DHHF
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16.06.2007, 20:04
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 16.06.2007 20:09 von Hans-Christian.)
Beitrag: #1
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Umfrage neu DHHF
Ich habe die Umfrage m�glicherweise zeitlich begrenzt, deshalb m�chte ich dies neu stellen, ohne meinen Standpunkt dazu erneut darzugen. ist ja nachlesbar.
Also Lediger hat eine anerkannte DHHF, seit zwei Jahren. 2006 findet er ein H�uschen im Urlaub preiswert und f�r den Ruhestand geeignet. Er beschlie�t es zu kaufen und gibt seinen Hauptwohnsitz auf mit dem Umzug. Die Zweitwohnung beh�lt er bei. Die Entfernung Arbeitsst�tte zum neuen Lebensmittelpunkt wird dadurch 200km gr��er als bisher Zweitwohnung zum Lebensmittelpunkt. Ist die DHHF nach dem Umzu durch das FA anzuerkennen? mfg Dr. H.C. Freak ![]() |
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16.06.2007, 20:07
Beitrag: #2
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RE: Umfrage neu DHHF
Ich bitte um eine neue Abstimmung.
Es ist die letzte zu diesen Thema. mfg Dr. H.C. Freak ![]() |
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16.06.2007, 20:30
Beitrag: #3
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RE: Umfrage neu DHHF
Der Gesetzestext schlie�t dies doch nicht aus? Was nicht ausgeschlossen ist, ist doch also anzuerkennen? Theoretisch!
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16.06.2007, 20:45
Beitrag: #4
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RE: Umfrage neu DHHF
das ist eine Frage, die der BFH erst noch entscheiden muss.
Beste Grüße Vorwitzig ![]() |
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16.06.2007, 20:49
Beitrag: #5
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RE: Umfrage neu DHHF
Na ja, deshalb :THEORETISCH.
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16.06.2007, 21:12
Beitrag: #6
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RE: Umfrage neu DHHF
Vorwitzig schrieb:das ist eine Frage, die der BFH erst noch entscheiden muss. Das ist mir einfach nicht verst�ndlich. Das Gesetz sagt: "und zwar unabh�ngig davon, aus welchen Gr�nden die doppelte Haushaltsf�hrung beibehalten wird" Dies steht auch im H43 LStH Die wird im FG-Urteil -klarstellend- aufgezeigt. Diese Auffassung vertritt Schmidt. Diese Auffassung vertritt akademische Arbeitsgemeinschafft in Steuertipps. Diese Auffasung von mir wurde heute von einem Beamten der OFD M�nster vertreten, einer, der auf der anderen Seite des Schreibtisches steht. Klar, dies ist kein Argument. Aber bitte unterstellt mir nicht, dass ich unbeweisbare Autorit�tsbeweise nutzen will. Die rechtlichen Grundlagen m��ten doch f�r eine Urteilsfindung unsererseits ausreichend sein. Irgendwie ein kleinwenig entt�uschend. Wenn nun von ... Mitgliedern dieses Forums, die abstimmen k�nnen, bisher nicht �ffentlich, nur einer meine Auffassung vertritt, dann mu� ich sehr nachdenklich werden. O.K. dies war vermutlich mein letzter Beitrag zu diesem Thema. Schlie�lich will ich nicht nerven. mfg Dr. H.C. Freak ![]() |
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16.06.2007, 21:25
Beitrag: #7
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RE: Umfrage neu DHHF
Du nervst nicht. Jedenfalls mich nicht, weil ich �fter so meine Zweifel habe. Aber der BFH ist die h�herbesoldete Intelligenz, der wir uns f�gen m�ssen, ob das verk�ndete Urteil nun komform ist mit dem Gesetzestext sei dahingestellt.
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17.06.2007, 19:12
Beitrag: #8
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RE: Umfrage neu DHHF
WaLiLei schrieb:Du nervst nicht. Ich finde auch, da� ein sch�nes Streitgespr�ch auf fachlicher Ebene nicht nerven KANN. Zitat:Aber der BFH ist die h�herbesoldete Intelligenz, der wir uns f�gen m�ssen Bitte? Der BFH f�llt Einzelentscheidungen. Die zugegebenerma�en eine Weile repetiert werden, jedoch immer wieder in Frage gestellt werden von enthusiastischen Streitern. Ich hab abgestimmt. � |
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