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BFH VI R 75/05
23.05.2008, 13:55
Beitrag: #41
RE: BFH VI R 75/05
showbee schrieb:wenn das mal mit einem Amtseid eines Beamten in guter Beziehung steht... heidewitzka... der Verwaltungsmensch schwingt sich zum Richter über die Gesetzgebung auf... das traut sich sogar nur das BVerfG in eingeschränktem Maße...

Nö, auch der BFH mit seinem Vorlagebeschluß zur Pendlerpauschale.

mfg Dr. H.C. Freak Wink
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23.05.2008, 15:41
Beitrag: #42
RE: BFH VI R 75/05
Nunja, die Vorlage an das BVerfG durch den BFH ist normal, aber wenn der Sachbearbeiter in der Verwaltung eine Norm einfach durchwinkt und dem Stpfl. einen strittigen Vorteil gewährt, wird dieser Fall nicht vor dem Gericht landen, welches damit betraut ist die Normen auf Verfassungsmäßigkeit zu prüfen. Mit Bekanntgabe kann das FA den Bescheid nicht mehr ändern, der Stpfl. wird keinen Einspruch einlegen, insoweit hat sich der Sachbearbeiter zum Letztentscheider aufgeschwungen. Richtiger Verfahrensgang wäre es, strittige Normen dem SGL vorzulegen, im Zweifel nein zu sagen und auf RB, Klage, Revision, Vorlage BVerfG zu drängen.

Um es plastischer zu machen: ein Polizist findet das Betäubungsmittelgesetz wegen "Undurchsichtigkeit" für sich persönlich als verfassungswidrig an, auf der nächsten Streife sieht er einen Dealer und lässt ihn laufen, weil er meint, das BTMG sei ja eh verfassungswidrig. Korrekte Arbeitsweise? Wohl kaum!
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26.05.2008, 10:08
Beitrag: #43
RE: BFH VI R 75/05
Haufe: HI 1872860

-----------------
LG
Clematis
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26.05.2008, 10:25
Beitrag: #44
RE: BFH VI R 75/05
Clematis schrieb:Haufe: HI 1872860

?Sad

mfg Dr. H.C. Freak Wink
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26.05.2008, 12:06
Beitrag: #45
RE: BFH VI R 75/05
Angeblich die Haufe-Nummer von dem Verfahren.

Ich hab nicht gekuckt, weil ich mein Haufe erst updaten müsste!
Muss wohl auf Vers. 6.2 sein.

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LG
Clematis
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26.05.2008, 12:15
Beitrag: #46
RE: BFH VI R 75/05
Clematis schrieb:Angeblich die Haufe-Nummer von dem Verfahren.

Ich hab nicht gekuckt, weil ich mein Haufe erst updaten müsste!
Muss wohl auf Vers. 6.2 sein.

Hallo, kleiner Tipp am Rande :-)

Onlineversion nutzen und viel Zeit durch Updates sparen...

Hat sich bei uns bestens bewährt....

Dazu muss natürlich jeder Arbeitsplatz der damit arbeitet auch Internetzugang haben und das ist ja auch nicht immer (bei jedem Arbeitnehmer) gewünscht :-)
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26.05.2008, 12:25
Beitrag: #47
RE: BFH VI R 75/05
Ich habe zwar Haufe online, finde aber nix unter dem Code.
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26.05.2008, 15:31
Beitrag: #48
RE: BFH VI R 75/05
Ich hab auch Haufe Online, aber heute stürzt der mit beim Anmeldeversuch immer ab, und irgendwann wurds mir zu blöd...

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LG
Clematis
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