Heimunterbringung
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22.05.2008, 14:07
Beitrag: #1
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Heimunterbringung
Hallo Leute,
kann mir jemand sagen, wie sich momentan die Haushaltsersparnis errechnet, wenn jemand wegen Pflegebedürftigkeit in einem Heim untergebracht ist ? Und ab welcher Pflegestufe kann man das als agB geltend machen ? fragt der Petz |
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22.05.2008, 15:41
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 22.05.2008 15:46 von Opa.)
Beitrag: #2
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RE: Heimunterbringung
Meinst du dies?
Sind aber mittlerweile auch 7.680,-. agB ./. Ersparnis H 33.1.: Haushaltsersparnis Wird bei einer Heimunterbringung wegen Pflegebedürftigkeit der private Haushalt aufgelöst, können nur die über die üblichen Kosten der Unterhaltung eines Haushalts hinausgehenden Aufwendungen als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt werden (>BFH vom 22.8.1980 - BStBl 1981 II S. 23 und vom 29.9.1989 - BStBl 1990 II S. 418). Kosten der Unterbringung in einem Krankenhaus können regelmäßig ohne Kürzung um eine Haushaltsersparnis als außergewöhnliche Belastung anerkannt werden. |
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22.05.2008, 18:03
Beitrag: #3
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RE: Heimunterbringung
Ja, genau, danke !
Den Hinweis gabe ich auch gelesen, aber leider keinen Verweis darauf, wie hoch diese Haushaltsersparnis ist. Ist die Höhe denn irgendwo geregelt ? |
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22.05.2008, 18:12
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 22.05.2008 18:14 von Opa.)
Beitrag: #4
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RE: Heimunterbringung
Es geht um den typischen Unterhalt nach § 33a EStG. Vielleicht hilft das BMF v. 02.12.2002 IV C 4 - S 2284 - 108/02 bzw. R 33.3 EStR: "Wird bei einer Heimunterbringung wegen Pflegebedürftigkeit der private Haushalt aufgelöst, ist die >Haushaltsersparnis mit dem in § 33a Abs. 1 Satz 1 EStG genannten Höchstbetrag der abziehbaren Aufwendungen anzusetzen. 3Liegen die Voraussetzungen nur während eines Teiles des Kalenderjahres vor, sind die anteiligen Beträge anzusetzen (1/360 pro Tag, 1/12 pro Monat)."
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