Heimunterbringung
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22.05.2008, 14:07
Beitrag: #1
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Heimunterbringung
Hallo Leute,
kann mir jemand sagen, wie sich momentan die Haushaltsersparnis errechnet, wenn jemand wegen Pflegebed�rftigkeit in einem Heim untergebracht ist ? Und ab welcher Pflegestufe kann man das als agB geltend machen ? fragt der Petz |
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22.05.2008, 15:41
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 22.05.2008 15:46 von Opa.)
Beitrag: #2
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RE: Heimunterbringung
Meinst du dies?
Sind aber mittlerweile auch 7.680,-. agB ./. Ersparnis H 33.1.: Haushaltsersparnis Wird bei einer Heimunterbringung wegen Pflegebed�rftigkeit der private Haushalt aufgel�st, k�nnen nur die �ber die �blichen Kosten der Unterhaltung eines Haushalts hinausgehenden Aufwendungen als au�ergew�hnliche Belastung ber�cksichtigt werden (>BFH vom 22.8.1980 - BStBl 1981 II S. 23 und vom 29.9.1989 - BStBl 1990 II S. 418). Kosten der Unterbringung in einem Krankenhaus k�nnen regelm��ig ohne K�rzung um eine Haushaltsersparnis als au�ergew�hnliche Belastung anerkannt werden. |
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22.05.2008, 18:03
Beitrag: #3
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RE: Heimunterbringung
Ja, genau, danke !
Den Hinweis gabe ich auch gelesen, aber leider keinen Verweis darauf, wie hoch diese Haushaltsersparnis ist. Ist die H�he denn irgendwo geregelt ? |
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22.05.2008, 18:12
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 22.05.2008 18:14 von Opa.)
Beitrag: #4
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RE: Heimunterbringung
Es geht um den typischen Unterhalt nach � 33a EStG. Vielleicht hilft das BMF v. 02.12.2002 IV C 4 - S 2284 - 108/02 bzw. R 33.3 EStR: "Wird bei einer Heimunterbringung wegen Pflegebed�rftigkeit der private Haushalt aufgel�st, ist die >Haushaltsersparnis mit dem in � 33a Abs. 1 Satz 1 EStG genannten H�chstbetrag der abziehbaren Aufwendungen anzusetzen. 3Liegen die Voraussetzungen nur w�hrend eines Teiles des Kalenderjahres vor, sind die anteiligen Betr�ge anzusetzen (1/360 pro Tag, 1/12 pro Monat)."
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