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Zuordnungszeitpunkt VSt
23.04.2008, 11:10
Beitrag: #1
Zuordnungszeitpunkt VSt
Hallo,

folgendes Problem:

Bauten auf fremden Grund und Boden. Baubeginn in 09/2006 Fertigstellung in 07/2007. Eigenbetriebliche Nutzung 40%. In der USt-Erkl�rung 2007 wurde jetzt aus den 40%-Baukosten die VSt geltent gemacht. USt-Sonderpr�fung letzte Woche mit dem Ergebnis der vollen Versagung der anteiligen VSt, da nicht zeitnah dem unternehmerischen Bereich zugeordnet. Der U h�tte es in seiner Voranmeldung 07/07 angeben m�ssen und nicht erst jetzt mit der Erkl�rung in 03/08 f�r das Jahr 2007.

Hat jemand eine gerichtliche Fundstelle was zeitnah bedeutet? F�r mich ist der Eintrag in der USt-Erkl�rung ausreichend gem�� Absch. 192 Abs. 21 UStR.

Gru� T.D.

„Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Steuerzahlen. Die Kenntnis aber häufig.“

Baron Rothschild
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24.04.2008, 12:37
Beitrag: #2
RE: Zuordnungszeitpunkt VSt
Hallo,

ist es denn gewillk�rtes Betriebsverm�gen oder notwendiges Betriebsverm�gen?

Bei notwendigem Betriebsverm�gen sehe ich kein Problem, da die Zuordnung bis zum Ende des Veranlagungszeitraums erfolgen kann. In diesem Fall hat das keine Auswirkung auf den Vorsteuerabzug.

Bei gewillk�rtem Betriebsverm�gen hat der Steuerpflichtige entsprechende Nachweise zu f�hren, da ansonsten der Zuordnungszeitpunkt auf den Abgabezeitpunkt des Jahresabschlusses f�llt.


Aber......
ich bitte dies mit Bedacht zu behandeln, da ich in Erinnerungen "schwelge". Es ist aber das einzig logische und sinnvolle, was mir zur Thematik einf�llt.

----------
Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. -
George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker
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24.04.2008, 12:49 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 24.04.2008 12:52 von Catja.)
Beitrag: #3
RE: Zuordnungszeitpunkt VSt
Jepp. Die USt-Pr�fer werden darauf gedrillt.


A 192 Abs. 21 Nr. 2 UStR.
A 203 Abs. 1 Satz 4 UStR (ma�geblich soll die erste Eingangsleistung sein....(wenn man das �berspitzt sieht, dann muss man mit der ersten Tankf�llung f�r die erste Fahrt zum Makler, um sich zu orientieren, die Zuordnungsentscheidung treffen... *grrrr*).

Es gibt verschiedene Urteile, die sich mit der Zuordnungsentscheidung und dem Zeitpunkt der Zuordnungsentscheidung auseinandersetzen:


FG Niedersachsen v. 12.05.2005, 16 K 537/04, Revision beim BFH V R 45/05

FG BaW� v. 28.09.2006, 14 K 396/04, Revision beim BFH V R 58/06


Mir ist ein Fall bekannt, in dem eine erst mit den ESt-Unterlagen aufgetauchte Architekten-Rechnung (kleiner Betrag), die ja demgem�� auch bereits h�tte in der schon lange abgegebenen USt-VA h�tte ber�cksichtigt werden m�ssen, aus genau diesem Grunde auch hinterher nicht angegeben wurde, da es sich um die erste Eingangsleistung gehandelt h�tte und die Zuordnungsentscheidung somit durch das Nicht-Einbeziehen dieses Vorsteuerbetrages zum PV getroffen worden w�re.

gru�, die Catja

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24.04.2008, 12:54
Beitrag: #4
RE: Zuordnungszeitpunkt VSt
Nachtrag:

Ich halte �brigens die Regelung mit dem strengen Zeitpunkt der Zuordnungsentscheidung f�r verfassungswisdrig, da gegen den Gleichheitsgrundsatz versto�end:

Einer, der monatliche USt-VAs abgibt, muss die Entscheidung n�mlich sofort treffen, w�hrend einer, der nur eine Jahreserkl�rung abgibt, entsprechend lange Zeit hat... => hier wird wesentlich Gleiches wesentlich ungleich behandelt...

nochmal Gru�, die Catja

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24.04.2008, 15:16
Beitrag: #5
RE: Zuordnungszeitpunkt VSt
@catja zum Verst�ndnis

Diese Zuordnungsentscheidung spielt jedoch nur bei Zuordnung zum Unternehmensbereich eine Rolle.

Wenn ein Geb�ude zu 100 % unternehmerisch genutzt wird haben wir diese Problematik ja nicht ?!?

Dann k�nnte ich die Voranmeldung ja auch noch sp�ter oder im Extremfall mit der Steuererkl�rung abgeben...
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24.04.2008, 16:02 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 24.04.2008 16:09 von tolledeu.)
Beitrag: #6
RE: Zuordnungszeitpunkt VSt
zaunk�nig schrieb:Hallo,

ist es denn gewillk�rtes Betriebsverm�gen oder notwendiges Betriebsverm�gen?

Hallo,

das ist vollkommen irrelevant. ESt hat mit USt nichts zu tun. Ich muss nur �ber die 10%-H�rde kommen, dann kann ich mich bei gemischt genutzen Gegenst�nden frei entscheiden. Selbst wenn ich es zu 70% betrieblich nutze muss ich noch lange es nicht dem umsatzsteuerlichen Unternehmen zuordnen. Funktioniert anders herum nat�rlich auch. D.h. Pkw wird zu 30 % betrieblich genutzt. USt mehr als 10 also volle Vorsteuer, ESt weniger als 50%= freie Wahl kann auch sagen ich ordne es meinem Privatverm�gen zu und bekomme trotzdem volle Vorsteuer.

catja schrieb:Jepp. Die USt-Pr�fer werden darauf gedrillt.


A 192 Abs. 21 Nr. 2 UStR.

Und da ist f�r mich auch der einzige Punkt wo die Verwaltung eine Jahreserkl�rung anerkennt.....

....b) [1] Ist bei der Anschaffung oder Herstellung eines Geb�udes ein Vorsteuerabzug nicht m�glich, muss der Unternehmer gegen�ber dem Finanzamt durch eine schriftliche Erkl�rung sp�testens bis zur Abgabe der Umsatzsteuererkl�rung des Jahres, in dem die jeweilige Leistung bezogen worden ist, dokumentieren, in welchem Umfang er das Geb�ude dem Unternehmen zugeordnet hat. [2] Entsprechendes gilt, wenn ein Vorsteuerabzug nur teilweise m�glich ist und sich aus dem Umfang des geltend gemachten Vorsteuerabzugs nicht ergibt, mit welchem Anteil das Geb�ude dem Unternehmen zugeordnet wurde.

Ich klammere mich da z.Zt. an das "Entsprechendes.."

Noch mal zum Verst�ndnis, es ist nicht fraglich ob es �berhaupt betrieblich genutzt wird, der Laden brummt. Der Pr�fer sagt einfach zu sp�t entschieden und aus dem Privatverm�gen eingelegt.

Gru� T.D.[/u]

„Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Steuerzahlen. Die Kenntnis aber häufig.“

Baron Rothschild
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24.04.2008, 16:04
Beitrag: #7
RE: Zuordnungszeitpunkt VSt
um noch mal auf zaunk�nigs beitrag zur�ckzukommen:

Spielt die Frage �berhaupt eine Rolle? Handelt es sich bei dem eigenbetrieblich genutzten Geb�udeteil nicht um notwendiges Betriebsverm�gen? Da besteht f�r den Unternehmer doch �berhaupt kein Wahlrecht, ob der das WG dem BV zuordnet oder nicht?

Beste Grüße
Vorwitzig [Bild: trust_me-001.gif]
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24.04.2008, 16:17
Beitrag: #8
RE: Zuordnungszeitpunkt VSt
wieso hat er es nicht in 07/07 geltend gemacht?

Beste Grüße
Vorwitzig [Bild: trust_me-001.gif]
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24.04.2008, 17:04
Beitrag: #9
RE: Zuordnungszeitpunkt VSt
M�����nsch Kinners,

lassen wir das mal besser keinen h�ren....

Hab ich das jetzt komplett falsch verstanden, oder stellt der Pr�fer einfach das Unternehmensverm�gen in Frage?

Und dass Unternehmensverm�gen was ganz anderes ist, als Betriebsverm�gen...... *�ch-sag-nix*

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24.04.2008, 17:13
Beitrag: #10
RE: Zuordnungszeitpunkt VSt
Hallo,

m.E. besteht die Frage, ob tats�chlich eine UStVA abgegeben wurde und ob Pflicht dazu bestand. Ich sehe hier nur ein "rauskommen" aus der Misere, wenn eine USTVA-Pflicht bestand und der Unternehmer diese jedoch insgesamt pflichtwidrig nicht abgegeben hat. Wie lief denn der Sachverhalt? Warum wurden viele Gelder verausgabt und trotz unternehmerischer Nutzung nicht in der UStVA ber�cksichtigt? Ich versteh das alles nicht. Wurde keine Buchhaltung gemacht? Liegt vielleicht wirklich eine Fehlberatung in der Hinsicht vor, dass der Unternehmer davon ausging, die VoSt nicht geltend machen zu k�nnen, weshalb er es dann auch tats�chlich unterlie�? Es ist doch wirklich etwas "spanisch", wenn von Ende 2006 bis nun 2008 auf VoSt "verzichtet" wurde. Entweder hier war jemand dumm (das w�re schlecht) oder er war falsch beraten (dann besteht ggf. die M�glichkeit des Regresses).

Mfg
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