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Umzugskosten
10.04.2008, 10:54
Beitrag: #1
Umzugskosten
Hallo,

ein befreundeter Arzt (Dr. med als Zythologe + Pathologe in einer Gemeinschaftspraxis selbst�ndig t�tig), hat bei seiner Einkommensteuererkl�rung Umzugskosten als WK geltend gemacht.

Umzug erfolgte lediglich 3 km n�her zum Arbeitsort. Aufgrund der besonderen verkehrstechnischen Gegebenheiten verringert sich die Fahrtzeit allerdings um rund 30 Minuten f�r eine Strecke, mithin also um 1 Stunde t�glich.

FA lehnt WK-Abzug ab, der Arzt m�chte den Abzug haben, da er sich wohnlich deutlich verschlechtert hat und lediglich aus betrieblichen Interessen den Wohnort so gewechselt hat, dass er schneller und z�giger in der Praxis ist.

Mal abgesehen davon, dass die WK umzuqualifizieren w�ren in Sonder-BA, liegt der Sachverhalt im Grenzbereich der Richtlinien und der fortgef�hrten BFH-Rechtsprechung.

Aussicht auf Erfolg im Rechtsbehelfsverfahren und Prozessrisiko?

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Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. -
George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker
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10.04.2008, 17:44
Beitrag: #2
RE: Umzugskosten
Hallo, mich w�rde mal interessieren, was das Besondere an den verkehrstechnischen Gegebenheiten ist? Wie wurde die Zeitersparnis berechnet? Vielleicht best�tigt durch einen Routenplaner?

Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an!
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10.04.2008, 17:59 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 10.04.2008 18:07 von Hans-Christian.)
Beitrag: #3
RE: Umzugskosten
In erster Linie kommt es nicht auf die absolute Verk�rzung der Fahrstrecke, sondern auf die Verringerung der Fahrzeit an: Dies ist deshalb von Bedeutung, weil sich bei Benutzung �ffentlicher Verkehrsmittel h�ufig eine erhebliche Fahrzeitersparnis ergeben kann, obwohl sich die Entfernung nicht wesentlich verk�rzt hat. So gen�gt eine Fahrzeitersparnis von insgesamt rund einer Stunde t�glich bei Benutzung �ffentlicher Verkehrsmittel, auch wenn durch den Umzug die Entfernung lediglich um 6 bis 8 km verk�rzt wird.

BFH-Urteil vom 6.11.1986, BFH/NV 1987 S. 236

BFH-Urteil vom 15.10.1976 BStBl 1977 II S. 117

Sehr interessant ist folgende Urteil:
FG Baden-W�rttemberg 29.04.1993 EFG 1993 S. 715
Die Fahrzeut nach dem Umzug mit �ffentl. Verk. wird mit der Fahrzeit vor dem Umzug ebenfalls mit �ff. Verk. verglichen, obwohl vorher mit dem PKW gefahren wurde.

mfg Dr. H.C. Freak Wink
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10.04.2008, 18:00
Beitrag: #4
RE: Umzugskosten
Hallo,

die Zeitersparnis ergibt sich alleine aufgrund der Tatsache, dass hier von einem Flu�ufer zum anderen gewechselt wurde und die drei vorhandenen Br�cken zu den Hauptverkehrszeiten grunds�tzlich so verstopft sind, dass lediglich Stop & Go m�glich ist.
Unberechenbarer weiterer Faktor ist die von der Stadt ampeltechnisch gesteuerte Autobahn. Wenn der Verkehr nicht z�gig rollt, dann werden die Autobahnzufahrten durch zeitlich wechselnde Rotlichtschaltungen gesperrt. Alternativen gibt es nicht, weil es immer irgendwie �ber den Autobahnring geht.

3/4 der bisherigen Gesamtfahrzeit wurde damit zugebracht von einer Flu�seite zur anderen zu kommen.
Jetzt f�hrt man einfach nur 10km geradeaus in die Stadt.

Reicht dies als Info?

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10.04.2008, 18:04
Beitrag: #5
RE: Umzugskosten
Dacht ichs mir doch, ein Fluss liegt dazwischen. Danke f�r die Infos. Gehe nochmal in mich und gebe dann hier mein Statement ab.

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10.04.2008, 18:10
Beitrag: #6
RE: Umzugskosten
Hab mein Beitrag nochmal erg�nzt, siehe oben.
Schwerpunkt der Urteile ist Fahrzeitverk�rzung, die objektive und nicht die Fahrtstrecke. Sonnst w�rde ja auch eine Verl�ngerung der Strecke nie als Umzug beruflich anerkannt werden obwohl Fahrzeugverk�rzung rauskommen kann.

mfg Dr. H.C. Freak Wink
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10.04.2008, 18:19
Beitrag: #7
RE: Umzugskosten
Habe eben auch nochmal s�mtliche Rechtsprechung quergelesen. Fazit: Wenn einst�ndige Fahrzeitverk�rzung gegeben, dann ist quasi alles andere (und damit auch die 3 km) unrelevant. Kann also H-C vollumf�nglich zustimmen.

Hast du dem Finanzamt die Besonderheiten des Falles geschildert? Ich w�rde dem Einspruch stattgeben, sofern es tats�chlich 1 Stunde t�glich bringt. Normalerweise sollten die Finanzamtler die Verkehrssituation in ihrem Sprengel kennen.

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10.04.2008, 18:21
Beitrag: #8
RE: Umzugskosten
und noch ein Hinweis:
... der Weg zur Arbeitsst�tte aber wegen insgesamt g�nstigere Verkehrsverh�ltnisse zus�tzlich wesentlich erleichtert wird.
FG Rheinland-Pfalz 25.01.1995 EFG 1995 S. 515 rkr

Betr�gt die Fahrzeitverk�rzung weniger als eine Stunde so verlangt das FG R-P vom 14.05.197 EFG 1997 S. 1427 rkr. bei einem Umzug innerhalb einer Gro�stadt auch noch die Verk�rzung der Entfernung zur Arbeitsst�tte.
Also nicht einmal die 1h!

Eine berufliche Veranlsssung kann auch mit der T�tigkeit begr�ndet werde.
So zum Beispiel mu� ein Bundeswehroffizier m�glichst Nahe am Standort wohnen.

mfg Dr. H.C. Freak Wink
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11.04.2008, 06:44
Beitrag: #9
RE: Umzugskosten
Hallo,

danke f�r den Einsatz.

Meine Datenbank hat mir an die hundert Urteile von BFH und FG ausgegeben. Dabei habe ich lediglich die Kopfzeilen registriert und bin zu einer Grenzwertigkeit in der Sache gekommen.

Das zust�ndige FA steht bei den Beratern auf einer roten Liste, weil die Zust�nde im FA und der Ausbildungsstand der Mitarbeiter ein wenig zu w�nschen �brig l�sst.
Daher wird das Einspruchsverfahren auch nicht so ganz einfach werden.

Der BFH hat in seinen Urteilen ab Ende der 80er Jahre immer darauf hingewiesen, dass es auf die Einzelumst�nde ankommt. Das gerade bei der Beurteilung solcher Sachverhalte eine wesentliche Verk�rzung der Fahrtstrecke oder der Fahrtzeit nicht alleine zu betrachten ist. In einem Urteilsfall wurde dazu sogar ein Beispiel angef�hrt:

AN wohnt 500km vom Arbeitsort und zieht nun bis auf 100km an den Arbeitsort. Hier unstrittig Verk�rzung.
AN wohnt 100km vom Arbeitsort und zieht nun bis auf 80km an den Arbeitsort. Hier hat der BFH verneint. Obwohl auch eine zeitliche Ersparnis von 15 min. erreicht wurde, sah der BFH insgesamt keine berufliche Veranlassung.

W�rde der Arzt mit �ffentlichen Verkehrsmitteln fahren, dann w�rden die Umzugskosten vermutlich nicht anerkannt werden. Denn mit �ffentlichen Verkehrsmitteln ist die Fahrtzeit jetzt l�nger! (vorher war der Bahnhof sowohl am Wohnort als auch am Arbeitsort in 5min zu Fu� zu erreichen.). Allerdings w�re der Arzt dann v�llig immobil, da es kaum eine M�glichkeit f�r ihn g�be mit �ffentlichen Verkehrsmitteln seinen Aufgaben au�erhalb des Labors nachzukommen.

Auch wenn hier @Kiharu dem Einspruch wohl stattgeben w�rde, bin ich mir nicht so sicher, ob dies bei einem anderen FA auch so w�re. Vermutlich sind die Chancen 50:50 auf ein Klageverfahren. Das will der Arzt aber vermeiden, weil er dazu eigentlich keine Lust hat.

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11.04.2008, 08:01
Beitrag: #10
RE: Umzugskosten
Zitat:Auch wenn hier @Kiharu dem Einspruch wohl stattgeben w�rde, bin ich mir nicht so sicher, ob dies bei einem anderen FA auch so w�re. Vermutlich sind die Chancen 50:50 auf ein Klageverfahren. Das will der Arzt aber vermeiden, weil er dazu eigentlich keine Lust hat.

Also soweit ich mich erinnere, ist die BFH-Rechtsprechung ab 2001 mit einem Grundsatzurteil, welches auch in den LStR verankert ist, dazu �bergangen, die berufliche Veranlassung ausschlie�lich anhand der einst�ndigen Fahrzeitverk�rzung festzumachen. Selbst daneben vorliegende private Gr�nde f�r einen Umzug sind dann nicht mehr relevant. Deshalb w�rde mich die Rechtsprechung von vor 2001 nicht interessieren.

Wo ist das Problem, dass Du es nicht mal auf ein Einspruchsverfahren ankommen l��t? Eine weitere Person, welche den Fall zu w�rdigen hat, w�rde dem Einspruch eventuell stattgeben. Dein Mandant vergibt sich doch nichts im Einspruchsverfahren.

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