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1 % Regelung und Lohnsteuerabzug
10.04.2008, 10:28
Beitrag: #1
1 % Regelung und Lohnsteuerabzug
Hallo,


gerade kam ein Mandant der bei einem Lebensmitteldiscounter als Bereichsleiter tätig ist.

Er hat einen Dienstwagen der mit 1 % Regelung (über die Lohnabrechnung) besteuert wird.

Die Zentrale behauptet, dass er die einzelnen Dienstreisen zu den Filialen mit 0,30 cent je Kilometer geltend machen kann.

Meiner Meinung nach kann ich nichts als WK geltend machen was mir in vollem Umfang durch den Arbeitgeber ersetzt bekomme...

Und meiner Meinung nach deckt die 1% Regelung nur die privaten Fahrten ab.

Deshalb kein Ansatz als WK !

Oder liege ich hier falsch ?
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10.04.2008, 10:33
Beitrag: #2
RE: 1 % Regelung und Lohnsteuerabzug
PiranhaVS schrieb:Die Zentrale behauptet, dass er die einzelnen Dienstreisen zu den Filialen mit 0,30 cent je Kilometer geltend machen kann.

Da würden sich ja komplett neue und ungeahnte Möglichkeiten auftun. Die 30 ct/km könnte er geltend machen, wenn er mit seinem Privatwagen gefahren wäre.

Da er jedoch betriebliche Fahrten mit einem betrieblichen PKW fährt und keine eigenen Aufwendungen hat, was sollte da noch geltend zu machen sein. Wäre ja doppelt.

PiranhaVS schrieb:Und meiner Meinung nach deckt die 1% Regelung nur die privaten Fahrten ab.

So sieht das aus. Kein Aufwand, keine WK.
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10.04.2008, 10:35
Beitrag: #3
RE: 1 % Regelung und Lohnsteuerabzug
Schließe mich dem voll an. Doppelt frühstücken is nich

Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an!
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10.04.2008, 10:39
Beitrag: #4
RE: 1 % Regelung und Lohnsteuerabzug
Hallo, vielen Dank schonmal...

Dass er bei eigenem PKW die 0,30 cent geltend machen kann ist klar.

Die Filiale behauptet es trotzdem, denn dort haben alle einen Dienstwagen.

Ich glaube da muss ich mir mal das tolle Schriftstück der Zentrale anfordern :-)

Vieleicht wechselt Aldi danach ja das Mandat zu uns, lach...


Keine Ahnung wie die auf diese Idee kommen... Oder denken die, dass duch die Besteuereung nach 1% Regelung der Arbeitnehmer alle Kosten selbst trägt und deshalb Werbungskosten abziehen darf ?!?!
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10.04.2008, 10:42
Beitrag: #5
RE: 1 % Regelung und Lohnsteuerabzug
PiranhaVS schrieb:Keine Ahnung wie die auf diese Idee kommen... Oder denken die, dass duch die Besteuereung nach 1% Regelung der Arbeitnehmer alle Kosten selbst trägt und deshalb Werbungskosten abziehen darf ?!?!

Hat denen wahrscheinlich die Überwachungskamera verraten als sie ´nen Kollegen abgehört haben der es in der BILD gelesen hat. Wink
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10.04.2008, 10:47
Beitrag: #6
RE: 1 % Regelung und Lohnsteuerabzug
Keine Ahnung...

Man steht jedenfalls vor dem Mandant wieder als letzter Depp da wenn man sagt das darf man nicht !!!!

Im Zweifel glaubt man der Filiale denn es machen ja alle so...

Klar machen es alle so, denn das FA merkt es im Zweifel ja auch nicht, dass man einen Dienstwagen hat und wenn man viel Glück hat geht es ja auch als Reisekosten so durch :-(
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10.04.2008, 11:15
Beitrag: #7
RE: 1 % Regelung und Lohnsteuerabzug
servus!

zu prüfen ist, was die angestellten selbst zahlen. es gab schon arbeitgeber die haben einen dienstwagen zur verfügung gestellt und lediglich steuern, versicherung und inspektion gezahlt. der arbeitnehmer hat komplett laufende kosten (sprit nebst parken und außergew. reparaturen) gezahlt. in diesem fall trägt der arbeitnehmer aufwendungen und kann somit die pauschale ansetzen, da es nicht darum geht, das er ALLE aufwendungen trägt sondern überhaupt irgendwelche.

mfg

showbee
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10.04.2008, 11:27
Beitrag: #8
RE: 1 % Regelung und Lohnsteuerabzug
meines wissens trägt er überhaupt keine LAUFENDEN, alles zahlt der Lebensmitteldiscounter...

Nur die "Versteuerung mit 1 %" über die Lohnabrechnung "trägt" er selbst.
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10.04.2008, 11:32
Beitrag: #9
RE: 1 % Regelung und Lohnsteuerabzug
hi,

dann ist das ergebnis klar, aber in der tat gibt es gestaltungen der spritkostenübernahme, wo sich dann der ansatz von wk/ba ergibt (selbst gesehen und durchgeführt). alles eine gestaltungsfrage, gerade wenn der arbeitnehmer gerade etwas größer fahren will und der ag aber ein limit / monat der gesamtkosten setzt.

gruß soweit,

showbee
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10.04.2008, 11:36
Beitrag: #10
RE: 1 % Regelung und Lohnsteuerabzug
danke schonmals an alle...
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