Diplom-Psychologen
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02.04.2008, 17:22
Beitrag: #1
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Diplom-Psychologen
Hallo,
hat jemand von euch eventuell eine(n) Diplom-Psychologen(in) in der Mandantschaft und kann mir zum Thema Umsatzsteuer eine kleine Frage beantworten ? Vielen Dank schonmal... |
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02.04.2008, 17:32
Beitrag: #2
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RE: Diplom-Psychologen
hi,
hatte einen als Mandanten und diverse Einsprüche begleitet. Also nur zu. der showbee |
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02.04.2008, 17:34
Beitrag: #3
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RE: Diplom-Psychologen
sagen wir es so: ich habe den Kollegen des Klägers betreut der in BFH 30.06.2005, V R 1/02 mündete...
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02.04.2008, 17:35
Beitrag: #4
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RE: Diplom-Psychologen
Wir haben auch einen in der Kanzlei.
Hab zwar mit dem direkt nichts zu tun, aber .... ----------------- LG Clematis |
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02.04.2008, 17:41
Beitrag: #5
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RE: Diplom-Psychologen
Ich hatte früher welche.
Wie lautet denn die Frage? *grübel* ___________________________________________ Signatur? ... verliehen... |
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02.04.2008, 18:13
Beitrag: #6
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RE: Diplom-Psychologen
Mein Haufe-Office doch etwas überfordert in der Menge der ausgespuckten Dokumente...
Die Mandantin macht: 1. Gutachten für Gerichte = meiner Meinung nach steuerbar und steuerpflichtig 2. coaching = siehe 1. 3. psychologische Therapeutin für eine Hochschulambulanz = Krankenhaus Zu 3. scheiden sich die Geister, nach allem was ich hier bisher gelesen habe bin ich noch verwirrter aber ich meine herausgelesen zu haben, dass umsatzssteuerbar und umsatzsteuerpflichtig ?!?!? Verwirrung ?!?!?! |
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02.04.2008, 18:38
Beitrag: #7
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RE: Diplom-Psychologen
hi,
dein 3. ist der klassische fall des oben genannten BFH Urteils. Das dürfte entscheidend sein. mfg showbee |
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02.04.2008, 18:41
Beitrag: #8
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RE: Diplom-Psychologen
Sorry Showbee, hab grad ein Telefonat reinbekommen und wollte eigentlich mir schon das Urteil ansehen :-)
Danke, mache ich heute abend... |
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02.04.2008, 18:50
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 02.04.2008 18:56 von zaunkönig.)
Beitrag: #9
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RE: Diplom-Psychologen
Hallo,
schau doch mal in die Richtlinien zu § 4 Nr. 14 UStG. Wenn ich mich recht erinnere, dann sind solche Tätigkeiten steuerfrei, die unmittelbar der Heilbehandlung dienen. Abgeleitet ist das aus einem EuGH-Urteil. Danach kommt es nicht darauf an für wen die Leistung erbracht wird, welche Leistung erbracht wird und von wem sie erbracht wird. Danach müsste das Gerichtsgutachten ohne USt sein, das Coaching steuerpflichtig und die therapeutische Leistung für das Krankenhaus steuerfrei, soweit es sich dabei um die typischen Katalogleistungen der Heilbehandlung handelt. Wenn ich mich weiter recht erinnere, dann gibt es eine recht aktuelle Anweisung der OFD Frankfurt, die im Zusammenhang mit der Beurteilung der Umsatzsteuer bei IGEL-Leistungen einen Katalog aufgestellt hat, welche Gutachtertätigkeiten und welche Heilbehandlungsleistungen steuerpflichtig und welche steuerfrei sind. ---------- Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. - George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker |
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03.04.2008, 15:36
Beitrag: #10
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RE: Diplom-Psychologen
Hallo Alle zusammen...
also die Heilbehandlung habe ich schonmal steuerfrei, dies steht in der RL 90-91a. Die Gutachtertätigkeit kommt darauf an, siehe BMF 08.11.2001 (hier muss ich weiter herauskitzeln für was genau das Gutachten bestimmt ist). Coaching dürfte klar sein. Da Gutachter und Coaching zusammen unter 17.500,00 habe ich wegen Kleinunternehmerregelung dieses Jahr kein Problem mit der Umsatzsteuer... Für 2007 weiss ich es momentan noch nicht muss ich mit dem Mandanten klären. DANKE AN ALLE, DIE MIR AUF DIE SPRÜNGE GEHOLFEN HABEN !!!!!!!!!!!!!!!!!!! |
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