Eigenheimzulage?
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01.04.2008, 16:41
Beitrag: #1
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Eigenheimzulage?
Hallo Ihrs,
ich fetz� mich gerade mit einem Kollegen und brauche Euren Rat: Fall: Verheiratete Steuerpflichtige haben 1987 ein gro�es Einfamilienhaus gekauft, (in einem Teil dessen sie bis heute wohnen) und daf�r den � 10e in Anspruch genommen. 2005 wird ein (sozusagen "Um"-)Bauantrag f�r das Haus gestellt und das Einfamilienhaus bis 2007 so umgebaut, das 2 abgeschlossene Wohnungen entstehen (K�che, Bad, Treppenhaus etc. alles ge�ndert). (Aus Sicht der Wertigkeit des Umbaus im Verh�ltnis zur Altbausubstanz unproblematisch und auch der Grundsteuermessbescheid lautet jetzt entsprechend). In der unteren Wohnung (, - die bisher keine K�che und kein Bad hatte (also nur Wohnr�ume => sauteurer Ausbau)) bleiben die Steuerpflichtigen wohnen. Die obere Wohnung wird von der Schwiegermutter unentgeltlich zu Wohnzwecken genutzt. Frage: Eigenheimzulage m�glich? Wenn "ja": F�r welche Wohnung (BMF spricht in TZ 11 (ganz am Ende) sogar von einem Wahlrecht, welches die neue Wohnung sein soll)? Bin f�r kurzen input dankbar: Die Catja ___________________________________________ Signatur? ... verliehen... |
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01.04.2008, 17:03
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 01.04.2008 17:05 von Hans-Christian.)
Beitrag: #2
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RE: Eigenheimzulage?
Das h�ngt wohl von den zurechenbaren Kosten ab, f�r welche Wohnung man die Eigenheimzulage beantragt.
Schade, dass die Schwiemu arm war (zwei Bauantr�ge). ![]() mfg Dr. H.C. Freak ![]() |
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01.04.2008, 17:06
Beitrag: #3
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RE: Eigenheimzulage?
Trifft denn auch Satz 2 der Tz 11 zu:
Die in die neue Wohnung einbezogene Ge-b�udesubstanz muss dabei so tief greifend umgestaltet oder in einem solchen Ausma� erweitert werden, dass die eingef�gten Teile der entstandenen Wohnung das Gepr�ge geben und die verwendeten Altteile wertm��ig untergeordnet erscheinen |
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01.04.2008, 17:09
Beitrag: #4
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RE: Eigenheimzulage?
Petz schrieb:Trifft denn auch Satz 2 der Tz 11 zu: Catja schrieb:Aus Sicht der Wertigkeit des Umbaus im Verh�ltnis zur Altbausubstanz unproblematisch mfg Dr. H.C. Freak ![]() |
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01.04.2008, 17:15
Beitrag: #5
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RE: Eigenheimzulage?
Petz schrieb:Trifft denn auch Satz 2 der Tz 11 zu: Dazu m�sste man ja erst mal definieren, was denn nun die neue Wohnung ist, - und was die alte... Wenn ich sage: die Wohnung, die bisher weder K�che, noch Bad hatte, ist die neue Wohnung (unten und teuer und vom Stpfl. jetzt selbst bewohnt), - dann f�llt die EigZul m.E. hinten runter, weil da die Stpfl. ja auch schon vorher gewohnt haben (und nicht die SchwiMu) und f�r den Spa� ja auch schon den � 10e hatten. Wo ist mein Denkfehler? ___________________________________________ Signatur? ... verliehen... |
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01.04.2008, 17:17
Beitrag: #6
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RE: Eigenheimzulage?
@Hans-Christian: Meine "Wertigkeit" bezog sich auf den Gesamtumbau, - von daher war die Frage berechtigt, weil ich das nicht klar genug ausgedr�ckt hatte, - sorry.
___________________________________________ Signatur? ... verliehen... |
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01.04.2008, 17:53
Beitrag: #7
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RE: Eigenheimzulage?
Wenn der Satz 2 der Tz 11 erf�llt ist (was m.E. das eigentliche Problem in diesem Fall sein d�rfte), w�re auch die EigZul zu gew�hren.
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01.04.2008, 18:28
Beitrag: #8
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RE: Eigenheimzulage?
Petz schrieb:Wenn der Satz 2 der Tz 11 erf�llt ist (was m.E. das eigentliche Problem in diesem Fall sein d�rfte), w�re auch die EigZul zu gew�hren. ... und somit f�r ein und denselben Grund und Boden 2 x ? ___________________________________________ Signatur? ... verliehen... |
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01.04.2008, 19:13
Beitrag: #9
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RE: Eigenheimzulage?
Kenne mich leider mit der EigZul nicht sonderlich gut aus, aber wie sieht�s denn mit folgender L�sung aus?
Nach Tz. 32 des EigZul-Erlass k�nnen Ehegatten f�r zwei Objekte die Eigenheimzulage in Anspruch nehmen und f�r die neu geschaffene Wohnung kann ja noch kein Objektverbrauch eingetreten sein. Also, das 1987 erworbene Haus wurde durch die �10e-F�rderung "verbraucht" und z�hlt als Erstobjekt der Ehegatten und die nun neu geschaffene Wohnung (die sie selbst nutzen) ist das Zweitobjekt. Oder irre ich mich? |
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01.04.2008, 19:14
Beitrag: #10
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RE: Eigenheimzulage?
Nein, f�r den Grund und Boden nat�rlich nicht.
Die EigZul gibt es dann nur f�r die nachtr�glichen Herstellungskosten des Geb�udes, und dann auch nur prozentual f�r die neue Wohnung. |
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