Eigenheimzulage?
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01.04.2008, 16:41
Beitrag: #1
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Eigenheimzulage?
Hallo Ihrs,
ich fetz´ mich gerade mit einem Kollegen und brauche Euren Rat: Fall: Verheiratete Steuerpflichtige haben 1987 ein großes Einfamilienhaus gekauft, (in einem Teil dessen sie bis heute wohnen) und dafür den § 10e in Anspruch genommen. 2005 wird ein (sozusagen "Um"-)Bauantrag für das Haus gestellt und das Einfamilienhaus bis 2007 so umgebaut, das 2 abgeschlossene Wohnungen entstehen (Küche, Bad, Treppenhaus etc. alles geändert). (Aus Sicht der Wertigkeit des Umbaus im Verhältnis zur Altbausubstanz unproblematisch und auch der Grundsteuermessbescheid lautet jetzt entsprechend). In der unteren Wohnung (, - die bisher keine Küche und kein Bad hatte (also nur Wohnräume => sauteurer Ausbau)) bleiben die Steuerpflichtigen wohnen. Die obere Wohnung wird von der Schwiegermutter unentgeltlich zu Wohnzwecken genutzt. Frage: Eigenheimzulage möglich? Wenn "ja": Für welche Wohnung (BMF spricht in TZ 11 (ganz am Ende) sogar von einem Wahlrecht, welches die neue Wohnung sein soll)? Bin für kurzen input dankbar: Die Catja ___________________________________________ Signatur? ... verliehen... |
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01.04.2008, 17:03
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 01.04.2008 17:05 von Hans-Christian.)
Beitrag: #2
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RE: Eigenheimzulage?
Das hängt wohl von den zurechenbaren Kosten ab, für welche Wohnung man die Eigenheimzulage beantragt.
Schade, dass die Schwiemu arm war (zwei Bauanträge). mfg Dr. H.C. Freak |
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01.04.2008, 17:06
Beitrag: #3
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RE: Eigenheimzulage?
Trifft denn auch Satz 2 der Tz 11 zu:
Die in die neue Wohnung einbezogene Ge-bäudesubstanz muss dabei so tief greifend umgestaltet oder in einem solchen Ausmaß erweitert werden, dass die eingefügten Teile der entstandenen Wohnung das Gepräge geben und die verwendeten Altteile wertmäßig untergeordnet erscheinen |
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01.04.2008, 17:09
Beitrag: #4
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RE: Eigenheimzulage?
Petz schrieb:Trifft denn auch Satz 2 der Tz 11 zu: Catja schrieb:Aus Sicht der Wertigkeit des Umbaus im Verhältnis zur Altbausubstanz unproblematisch mfg Dr. H.C. Freak |
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01.04.2008, 17:15
Beitrag: #5
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RE: Eigenheimzulage?
Petz schrieb:Trifft denn auch Satz 2 der Tz 11 zu: Dazu müsste man ja erst mal definieren, was denn nun die neue Wohnung ist, - und was die alte... Wenn ich sage: die Wohnung, die bisher weder Küche, noch Bad hatte, ist die neue Wohnung (unten und teuer und vom Stpfl. jetzt selbst bewohnt), - dann fällt die EigZul m.E. hinten runter, weil da die Stpfl. ja auch schon vorher gewohnt haben (und nicht die SchwiMu) und für den Spaß ja auch schon den § 10e hatten. Wo ist mein Denkfehler? ___________________________________________ Signatur? ... verliehen... |
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01.04.2008, 17:17
Beitrag: #6
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RE: Eigenheimzulage?
@Hans-Christian: Meine "Wertigkeit" bezog sich auf den Gesamtumbau, - von daher war die Frage berechtigt, weil ich das nicht klar genug ausgedrückt hatte, - sorry.
___________________________________________ Signatur? ... verliehen... |
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01.04.2008, 17:53
Beitrag: #7
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RE: Eigenheimzulage?
Wenn der Satz 2 der Tz 11 erfüllt ist (was m.E. das eigentliche Problem in diesem Fall sein dürfte), wäre auch die EigZul zu gewähren.
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01.04.2008, 18:28
Beitrag: #8
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RE: Eigenheimzulage?
Petz schrieb:Wenn der Satz 2 der Tz 11 erfüllt ist (was m.E. das eigentliche Problem in diesem Fall sein dürfte), wäre auch die EigZul zu gewähren. ... und somit für ein und denselben Grund und Boden 2 x ? ___________________________________________ Signatur? ... verliehen... |
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01.04.2008, 19:13
Beitrag: #9
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RE: Eigenheimzulage?
Kenne mich leider mit der EigZul nicht sonderlich gut aus, aber wie sieht´s denn mit folgender Lösung aus?
Nach Tz. 32 des EigZul-Erlass können Ehegatten für zwei Objekte die Eigenheimzulage in Anspruch nehmen und für die neu geschaffene Wohnung kann ja noch kein Objektverbrauch eingetreten sein. Also, das 1987 erworbene Haus wurde durch die §10e-Förderung "verbraucht" und zählt als Erstobjekt der Ehegatten und die nun neu geschaffene Wohnung (die sie selbst nutzen) ist das Zweitobjekt. Oder irre ich mich? |
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01.04.2008, 19:14
Beitrag: #10
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RE: Eigenheimzulage?
Nein, für den Grund und Boden natürlich nicht.
Die EigZul gibt es dann nur für die nachträglichen Herstellungskosten des Gebäudes, und dann auch nur prozentual für die neue Wohnung. |
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