# 6: RV-Beitr�ge als vorweggenommene...
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18.03.2008, 17:19
Beitrag: #1
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# 6: RV-Beitr�ge als vorweggenommene...
Dauerbrenner und nach meiner Auffassung wegen der einfachgesetzlichen Problematik auch nur durch Einspruch (und nicht durch den Vorl�ufigkeitsvermerk) offen zu halten:
Verfahren 1: Selbst�ndiger: anh�ngig: FG M�nster Az. 14 K 2406/06 E (wird von der FinVerw. aber meist nicht als allgemeing�ltig anerkannt, da es sich eben beim Kl�ger um eine Selbst�ndigen handelt, der seine Beitr�ge ausschlie�lich aus eigenen Eink�nften finanzierte). => Rechtsbehelfe von Einspruchsf�hrern mit stfr. AG-Anteil werden derzeit zur Entscheidung (Ablehnung) gebracht. also auf zu: Verfahren 2: Nichtselbst�ndiger: anh�ngig: FG Baden-W�rttemberg (Az. 2 K 266/06) und: Verfahren 3: FG M�nchen (Az. 15 K 4529/06) (dort auch mit in der Verhandlung: Ob die Besteuerung von Renten, die auf Pflichtbeitr�gen der Stpfl. zur gesetzlichen RV beruhen, rechtm��ig ist). ___________________________________________ Signatur? ... verliehen... |
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25.03.2009, 09:31
Beitrag: #2
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RE: # 6: RV-Beitr�ge als vorweggenommene...
Mal zur Aktualisierung:
Verfahren FG M�nster entscheiden am 14.10.08, Revision eingelegt, AZ X R 53/08 Die anderen beiden Verfahren finde ich nicht (mehr). kA warum? ----------------- LG Clematis |
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25.03.2009, 12:34
Beitrag: #3
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RE: # 6: RV-Beitr�ge als vorweggenommene...
Hallo,
FG M�nster ist �ffentlich, weil erstes Verfahren und durch den Deutschen Steuerberaterverband unterst�tzt. F�r das Verfahren vor dem FG Baden-W�rttemberg habe ich nachstehend einen Link. Das Verfahren ist abschl�gig vom FG behandelt worden und nun liegt ein Revisionsverfahren vor dem BFH FG Baden-W�rttemberg ---> Revisionsverfahren Das Verfahren vor dem FG M�nchen ist noch aktuell. Vermutlich aber wird dort keine Entscheidung fallen, da bereits Revisionsverfahren vor dem BFH laufen und die Finanzverwaltung wegen dieser Verfahren alle Steuerbescheide nur noch vorl�ufig erl�sst. ---------- Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. - George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker |
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01.04.2009, 14:57
Beitrag: #4
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RE: # 6: RV-Beitr�ge als vorweggenommene...
Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an! |
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01.04.2009, 15:16
Beitrag: #5
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RE: # 6: RV-Beitr�ge als vorweggenommene...
Ich trau dem Datum nicht.
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01.04.2009, 19:37
Beitrag: #6
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RE: # 6: RV-Beitr�ge als vorweggenommene...
Vielleicht bin ich etwas zu misstrauisch, aber ich stolpere im neuen Vorl�ufigkeitstext �ber die Formulierung ... als auch den Fall, dass der BFH die streitige verfassungsrechtliche Frage durch Anwendung bzw. Auslegung des einfachen Rechts entscheidet.
Neu ist ja, dass auch einfachgesetzliche Fragen in den Vorl�ufigkeitskatalog aufgenommen werden k�nnen. Beispiel RV-Beitr�ge: Ist jetzt (der �u�erst unwahrscheinliche Fall), dass der BFH entscheidet, die Beitr�ge seien WK zu � 22 EStG ohne Zweifel eine solche verfassungsrechtliche Frage? Es gab ja diverse F�lle (etwa Abzug der SV-Beitr�ge bei der Freigrenze f�r eigene Eink�nfte und Bez�ge), die explizit durch verfassungskonforme Auslegung einer Norm gel�st wurden, ohne dass die Norm selbst als verfassungswidrig angesehen wurde. Das sind wohl die dabei betroffenen F�lle. Was aber, wenn der BFH zu dem Ergebnis kommt, es ergibt sich etwas direkt aus dem Wortlaut des Gesetzes (z. B. Vorwegabzug bei Alleingesellschafter-Gesch�ftsf�hrer). Hat das �berhaupt etwas mit Verfassungsrecht zu tun? Irgendwie bin ich mir da noch etwas unsicher. Bin gespannt, was die Fachzeitschriften dazu so hergeben werden oder ob noch seitens des BMF Klarstellungen �ber die Reichweite der Vermerke erfolgen.[/i] |
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02.04.2009, 19:18
Beitrag: #7
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RE: # 6: RV-Beitr�ge als vorweggenommene...
@meyer
Den gleichen bitteren Beigeschmack habe ich bei der angef�hrten Formulierung auch. Nur, da werden wir wohl abwarten m�ssen. Bisher liegen mir diesbez�glich keine Informationen vor. Komisch finde ich es allemal. Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an! |
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02.04.2009, 19:43
Beitrag: #8
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RE: # 6: RV-Beitr�ge als vorweggenommene...
Hab es jetzt auch als Info von anderer Seite bekommen. Scheint kein Aprilscherz zu sein.
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02.04.2009, 19:50
Beitrag: #9
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RE: # 6: RV-Beitr�ge als vorweggenommene...
@Opa
Das dachtest du doch nicht wirklich? Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an! |
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03.04.2009, 09:16
Beitrag: #10
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RE: # 6: RV-Beitr�ge als vorweggenommene...
Nee, in der heutigen Zeit rechne ich mit allem.
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