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# 1: Arbeitszimmer
17.03.2008, 13:06
Beitrag: #1
# 1: Arbeitszimmer
Dann mache ich mal den Anfang:

Wegen der Nichtanerkennung des häuslichen Arbeitszimmers seit 2007 sind derzeit bereits anhängig:

FG Rheinland-Pfalz (Az. 3 K 1132/07)
FG Thüringen (Az. 4 K 351/07)
FG Berlin-Brandenburg (Az. 13 K 110/07)

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Signatur? ... verliehen...
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24.03.2008, 11:08
Beitrag: #2
RE: # 1: Arbeitszimmer
Frisch von Hans-Christian in einem anderem Forum angeführt noch dieses Verfahren:

Thüringer Finanzgericht, Az. 4 K 447/07

Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an!
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24.03.2008, 11:10
Beitrag: #3
RE: # 1: Arbeitszimmer
BFH-Vorlagebeschluss zur Entfernungspauschale, Az. VI R 17/07, Normenkontrollverfahren, Az. 2 BvL 2/08. Die Ausführungen des BFH zum objektiven Nettoprinzip sind auf die vorliegende Rechtsfrage übertragbar.

mfg Dr. H.C. Freak Wink
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16.07.2008, 13:43
Beitrag: #4
RE: # 1: Arbeitszimmer
Gibt es inzwischen ein BFH Verfahren zum AZ?

FA lehnt mir alle RdV hierzu ab.
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16.07.2008, 15:05
Beitrag: #5
RE: # 1: Arbeitszimmer
Opa schrieb:Gibt es inzwischen ein BFH Verfahren zum AZ?

FA lehnt mir alle RdV hierzu ab.
Mir nicht bekannt.
Versuchs doch mal mit
Zitat:BFH-Vorlagebeschluss zur Entfernungspauschale, Az. VI R 17/07, Normenkontrollverfahren, Az. 2 BvL 2/08. Die Ausführungen des BFH zum objektiven Nettoprinzip sind auf die vorliegende Rechtsfrage übertragbar.
Meine AZ-RdV-Anträge werden genehmigt.

mfg Dr. H.C. Freak Wink
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16.07.2008, 15:52
Beitrag: #6
RE: # 1: Arbeitszimmer
Ich glaub SN ist das einzigste Land wo es nicht gewährt wird.
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30.07.2008, 08:52
Beitrag: #7
RE: # 1: Arbeitszimmer
Das FinMin Nordrhein-Westfahlen hat dem Philologenverband NRW am 12.7.2008 bestätigt, dass die FA angewiesen wurden, dem Antrag auf RdV zu entsprechen.
frankts
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30.08.2008, 09:12
Beitrag: #8
RE: # 1: Arbeitszimmer
Hallo,

der Bund der Steuerzahler betreibt ein neues Verfahren vor dem FG Sachsen-Anhalt.

Finanzgericht Sachsen-Anhalt zum Aktenzeichen 4 K 980/08


Betrifft einen Handelsvertreter. Angegangen wird steuerliche Ungleichbehandlung Verstoß nach Artikel 3 Abs. 1 GG. Verfolgt wird Rückkehr zur alten steuerlichen Behandlung.

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Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. -
George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker
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12.11.2008, 14:07
Beitrag: #9
RE: # 1: Arbeitszimmer
Hallo,

kleine Aktualisierung zum Thema

Zitat:Durch die ab 2007 geltende Änderung des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG wurde die Abziehbarkeit von Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer weiter eingeschränkt.

Die Aufwendungen sind nur noch dann als Betriebsausgaben/Werbungskosten zu berücksichtigen, wenn das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten Tätigkeit bildet.

Auch bezüglich dieser Abzugsbeschränkung wird die Verfassungsmäßigkeit vermehrt in Frage gestellt. Es existiert ein Aussetzungsbeschluss des FG Berlin-Brandenburg vom 06.11.2007 - 13 V 13146/07, in dem die Verfassungsmäßigkeit allerdings bestätigt und die Aussetzung der Vollziehung abgelehnt wird. Weitere anhängige Verfahren zu dieser Frage: FG Thüringen - 4 K 351/07, FG Rheinland-Pfalz - 3 K 1132/07, FG Berlin-Brandenburg - 13 K 13110/07 und FG Düsseldorf - 14 K 2056/08.

Für die Praxis ist zu beachten, dass eine von Amts wegen vorläufige Festsetzung nach § 165 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 AO derzeit nicht erfolgt, weil noch kein Musterverfahren vor dem EuGH, BVerfG oder BFH anhängig ist. In einschlägigen Fällen kann die Angelegenheit daher nur mittels Einspruch offengehalten werden. Im Hinblick auf die o.a. Verfahren kommt eine Verfahrensruhe gem. § 363 Abs. 2 Satz 1 AO in Betracht.

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George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker
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12.11.2008, 15:56
Beitrag: #10
RE: # 1: Arbeitszimmer
Zitat:Im Hinblick auf die o.a. Verfahren kommt eine Verfahrensruhe gem. § 363 Abs. 2 Satz 1 AO in Betracht.

Wo ist das her? Mir wird hier immer noch kein RdV gewährt.
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