Antragsveranlagung ab 2008
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06.03.2008, 15:28
Beitrag: #11
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RE: Antragsveranlagung ab 2008
Hallo,
@buchi persönliches Netzwerk @opa n. offen sind = noch offfen oder nicht offen? Entsprechend der OFD-Verfügung und dem anhängigen Verfahren vor dem BVerfG kann die Finanzverwaltung nicht bearbeiten. Wenn ich es richtig verstehe, dann war doch der Antrag vor dem 28.12.2007 gestellt und fällt jetzt genau in den zu entscheidenden Sachverhalt des BVerfG. Also warten... ---------- Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. - George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker |
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06.03.2008, 18:28
Beitrag: #12
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RE: Antragsveranlagung ab 2008
"noch offen" also nicht entschieden
Wie gesagt, 2x der gleiche Fakt. 1x wird ein Bescheid erlassen aufgrund der neuen Rechtssprechung und 1x ruht das Verfahren weiterhin weil die Verfahren die angegeben wurden noch nicht entschieden sind. |
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