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Kommentar GrESt
24.11.2017, 12:22
Beitrag: #1
Kommentar GrESt
Hallo,
zum nächsten Ersten gebe ich meinen Job in der Rb-Stelle auf und mache dann in Grunderwerb.

Da ich so ziemlich gar keine Ahnung davon habe, wäre ich dankbar, wenn ich mal ein paar Tipps für Fachliteratur und/oder Kommentar von euch bekäme.

Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an!
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24.11.2017, 13:03
Beitrag: #2
RE: Kommentar GrESt
Non-Plus Ultra: Boruttau (Beck) und Hofmann (NWB); den Rest kann man getrost in der Pfeife rauchen. Ich freue mich schon auf Grunderwerbsteuerfragen.
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24.11.2017, 13:14
Beitrag: #3
RE: Kommentar GrESt
Danke. Der Boruttau liegt schon bereit. Den anderen schau ich mir mal an.

Ja, Fragen werden bestimmt kommen. Ich hoffe auch für mich, dass das die richtige Entscheidung war. Aber freuen tue ich mich schon.

Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an!
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24.11.2017, 13:26
Beitrag: #4
RE: Kommentar GrESt
Das wird interessant. 10 Minuten Boruttau lesen und im Kopf dreht sich alles, nichts mehr wissen, nur noch neue Fragen...

schönen Tag noch

phönix
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24.11.2017, 14:03
Beitrag: #5
RE: Kommentar GrESt
Sie muss ja nicht gleich mit § 1 Abs. 2a bis 4 anfangen ;-)
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[-] Die folgenden 1 Benutzer sagten Danke zu showbee für diesen Beitrag:
phönix (25-11-2017)
24.11.2017, 14:21
Beitrag: #6
RE: Kommentar GrESt
Super. Und ich dachte schon, die Fragezeichen werden endlich mal weniger. Nur noch 24 Paragraphen müssen doch zu schaffen sein. Hab ich wohl falsch gedacht.

Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an!
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24.11.2017, 14:47
Beitrag: #7
Kommentar GrESt
§ 1, 5, 6, 6a und 7 können es vom Umfang her schon mit solch schönen Umfangsmaterien wie Steuerbilanzrecht aufnehmen.
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24.11.2017, 15:14
Beitrag: #8
RE: Kommentar GrESt
Der 1 GrESTG ist schlimmer als ESTG 4+6+15+21 zusammen.

schönen Tag noch

phönix
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24.11.2017, 18:48
Beitrag: #9
RE: Kommentar GrESt
Habt ihr auch noch ein paar aufbauende Worte für mich?

Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an!
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25.11.2017, 09:35
Beitrag: #10
Kommentar GrESt
Ja, klar. Es gibt dann entweder nur ganz klare Fälle: GrESt auf Bauträgerhausbau und jammernde Bürger oder eben penibel aufgebaute verbindliche Auskunftsanträge im Umfang von 50 Seiten, davon 20 Seiten vorher-nachher-Schaubilder von ganzen Konzernstrukturen. Während du also mit 100 Kleinfällen im Monat dein Soll erfüllst, kommt ein Großfall, der mit guter Beratung das 10fache der beim häuslebauenenden Bürger erhobenen Steuer sparen will ;-)
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phönix (25-11-2017)
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