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steuerpflichtige innergemeinschaftliche Lieferung
29.02.2008, 13:22
Beitrag: #1
steuerpflichtige innergemeinschaftliche Lieferung
Hallo,

kann mir jemand erklären, was eine steuerpflichtige innergemeinschaftliche Lieferung ist?

DATEV Kontenrahmen 03: Konto 8315

Gruß
Buchi
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29.02.2008, 13:44
Beitrag: #2
RE: steuerpflichtige innergemeinschaftliche Lieferung
Hallo,

die iG Lieferung ist nur unter den Voraussetzungen des § 6a UStG tatsächlich auch steuerfrei. Solange die Voraussetzungen nicht erbracht sind (bspw. Nachweis einer UStID) muss der Leistende Unternehmer die Lieferung als steuerpflichtig behandeln.

Mfg

showbee
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29.02.2008, 14:15
Beitrag: #3
RE: steuerpflichtige innergemeinschaftliche Lieferung
Hallo showbee,

aber wenn § 6a UStG nicht erfüllt ist, ist es doch erst gar keine innergemeinschaftliche Lieferung, oder?
Der § 6a UStG heißt ja "innergemeinschaftliche Lieferung"

Ist wohl nur Haarspalterei. Wollte nur mein Problem dabei aufzeigen.

Ist die steuerpflichtige innergemeinschaftliche Lieferung (wie die steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung) irgendwie meldepflichtig?
Muss ich diese in der Buchführung auf einem gesonderten Konto erfassen? Wäre nämlich ein erheblicher Mehraufwand.

Gruß
Buchi
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29.02.2008, 15:28
Beitrag: #4
RE: steuerpflichtige innergemeinschaftliche Lieferung
Hi,

vielleicht ist das Sachkonto eben nur zur eigenen Überwachung gemeint. Erstmal auf pflichtig buchen und erst wenn alle Nachweise vorliegen in die freien Konten umbuchen. So kann man am Ende jedes Buchhaltungsturnus sehen welche Umsätze noch nicht vollständig "nachgewiesen" sind.

Sonst hab ich da keine Idee, in der Tat ist es begrifflich eine normale L solange die Voraussetzungen des 6a nicht vorliegen. Erst dann ist es begrifflich eine innerg.L und zugleich steuerfrei.

Mfg

showbee
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01.03.2008, 22:41 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 01.03.2008 22:47 von Lemgun.)
Beitrag: #5
RE: steuerpflichtige innergemeinschaftliche Lieferung
Begrifflich ist m.E. die innergemeinschaftliche Lieferung auch bei Nichtunternehmern als Abnehmern erfüllt, die dann steuerpflichtig wird. (Ausnahme hiervon ist die innergemeinschaftliche Lieferung neuer Fahrzeuge. Deren Lieferung ist unabhängig von der Art des Abnehmers immer steuerfrei, weil dieser im Importland jeweils die Umsatzsteuer auf den innergemeinschaftlichen Erwerb abführen muss.) Ausweis in der VA m.E. normal bei den steuerpflichtigen Umsätzen.

Gruß Lemgun
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"Der Steuerbescheid ist neben dem Strafbefehl das wirksamste Instrument, den Bürger zu erschrecken."
[Quelle: Dr. Peter Knief - Steuer-Sätze, 153 Steuer-Aphorismen]
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