Keine Aufforderung zur Abgabe ESt trotz III/V
|
27.09.2015, 12:00
Beitrag: #1
|
|||
|
|||
Keine Aufforderung zur Abgabe ESt trotz III/V
Liebe Mitstreiter,
ein neues Mandat Eheleute: seit 2006 keine ESt abgegeben, da FA darauf verzichtet hatte als Ehemann Alleinverdiener war. Ab mindestens 2010 hat Ehefrau Nebenverdienst St.kl. 5 über 10.000,-- p.a. Bis heute keine Aufforderung zur Abgabe ESt!??? Ehepaar trennt sich 2014, ab 2015 Steuerklasse 1 ( Ehemann) und zahlt Trennungsunterhalt und zieht auch weg ( anderes FA). Durch Gespräche wach geworden, dass für die Vorjahre ESt abzugeben gewesen wäre, erhalte ich die Unterlagen: relativ hohe Nachzahlungen für 2010 bis 2014 zu erwarten!! Darf ich empfehlen, erstmal nur ESt 2014 ( noch gemeinsame Veranlagung möglich und auch durchsetzbar) am neuen Wohnort abzugeben und abzuwarten, ob die Vorjahre angefordert werden? Risiko: höhere Sz für Vorjahre, Verspätungszuschläge und Strafen??? Ich bin überzeugt, dass das berufsrechtlich nicht korrekt ist. Was sagt Ihr dazu? Wie ist es überhaupt möglich, dass FA keine Steuererklärungen angefordert hat trotz III/V seit Jahren - LoSt-Bescheinigungen liegen doch alle beim Wohnort-FA vor?? Grüße Eugenie |
|||
28.09.2015, 11:14
Beitrag: #2
|
|||
|
|||
RE: Keine Aufforderung zur Abgabe ESt trotz III/V
Zitat:Wie ist es überhaupt möglich, dass FA keine Steuererklärungen angefordert hat trotz III/V seit Jahren - LoSt-Bescheinigungen liegen doch alle beim Wohnort-FA vor??Kommt häufiger vor. Wenn die letzte Erklärung mehrere Jahre her ist, werden viele eben "vergessen". Trotz 3/5 o. hohen Lohnersatzleistungen. Das deckt sich mit meiner Erfahrung. Zitat:Darf ich empfehlen, erstmal nur ESt 2014 ( noch gemeinsame Veranlagung möglich und auch durchsetzbar) am neuen Wohnort abzugeben und abzuwarten, ob die Vorjahre angefordert werden? Risiko: höhere Sz für Vorjahre, Verspätungszuschläge und Strafen??? Ich bin überzeugt, dass das berufsrechtlich nicht korrekt ist.Das entscheide ich nicht. Ich lege es den Mandanten dar und lasse sie entscheiden. Jeder hat eine andere Mentalität, einer will keinen Ärger und der Andere sagt eben: "Die sollen sich doch melden, wenn sie etwas wollen." Das würde ich mir aber schriftlich geben lassen. |
|||
Die folgenden 2 Benutzer sagen Danke zu Opa für diesen Beitrag: eugenie (28-09-2015), höfner501 (29-09-2015) |
28.09.2015, 14:17
Beitrag: #3
|
|||
|
|||
RE: Keine Aufforderung zur Abgabe ESt trotz III/V
vielen Dank, das deckt sich mit meiner Einschätzung.
Ich würde gerne noch mehr Meinungen und/oder Erfahrungen dazu hören. Eugenie |
|||
28.09.2015, 14:39
Beitrag: #4
|
|||
|
|||
RE: Keine Aufforderung zur Abgabe ESt trotz III/V
Ich persönlich würde eine solche Entscheidung nicht treffen auf jeden Fall stand heute, da ich zum aktuellen Zeitpunkt noch weisungsgebunden bin überlasse ich dass auch immer schön meinem Chef, dokumentiere es, und handele entsprechend.
Kann das von einer findigen Strabu als Beihilfe ausgelegt werden, inklusive Haftung? Oder gehört die Erörterung solcher Themen zur Aufgabe eines Steuerberaters? Wo würdet ihr die Grenze ziehen? |
|||
28.09.2015, 17:38
Beitrag: #5
|
|||
|
|||
Keine Aufforderung zur Abgabe ESt trotz III/V
Ich würde es den Mandanten auch darlegen - mit allen Konsequenzen, und dann die Mandanten entscheiden lassen.
----------------- LG Clematis |
|||
28.09.2015, 18:16
Beitrag: #6
|
|||
|
|||
RE: Keine Aufforderung zur Abgabe ESt trotz III/V
Eben. Wir sind "nur" Berater. Entscheiden müssen sie schon selber.
|
|||
28.09.2015, 20:13
Beitrag: #7
|
|||
|
|||
Keine Aufforderung zur Abgabe ESt trotz III/V
"Ich weise Sie darauf hin, dass ich zu meiner eigenen Sicherheit einen Vermerk zur Akte nehme. Ab diesem Zeitpunkt wird - soweit bspw die Bustra meine Handakten beschlagnahmt - auch von vorsätzlichem Unterlassen der Steuererklärungsabgabe auszugehen sein. Die Wahrscheinlichkeit, dass ... schätze ich nach meiner bisherigen Erfahrung als ... ein. Im Fall der späteren Anforderung der Steuererklärungen der Jahre ... kann noch bis zum ... mit Nachzahlung nebst Nebenleistung von mindestens ... gerechnet werden. Die strafrechtliche Ahndung lässt sich schwer prognostizieren; eine solche Beratung kann ich nicht leisten."
|
|||
Die folgenden 1 Benutzer sagten Danke zu showbee für diesen Beitrag: höfner501 (29-09-2015) |
29.09.2015, 12:04
Beitrag: #8
|
|||
|
|||
Keine Aufforderung zur Abgabe ESt trotz III/V
Danke showbee! Aber was jetzt bleibt ist die Frage, ob die Leute auch ohne Aufforderung eine ESt-Erklärung hätten abgeben müssen
----------------- LG Clematis |
|||
29.09.2015, 12:15
Beitrag: #9
|
|||
|
|||
RE: Keine Aufforderung zur Abgabe ESt trotz III/V
ja, das hätten sie doch, denn bei III/V ist es doch eindeutig.
Ich warte jetzt noch auf einige Angaben, habe aber schon die ungefähren Summen der NZ mitgeteilt - und werde auch die Formulare ausdrucken und unterschreiben lassen ( schon weil die Eheleute jetzt getrennt leben) und keine elster-Abgabe machen. Dann liegt es auch nicht an mir, wenn sie die Formulare dann doch nicht abgeben! Danke für die Kommentare und Einschätzungen! Eugenie |
|||
29.09.2015, 13:26
Beitrag: #10
|
|||
|
|||
RE: Keine Aufforderung zur Abgabe ESt trotz III/V
Zitat:ja, das hätten sie doch, denn bei III/V ist es doch eindeutigNicht unbedingt. Nach § 46 (2) 3.a EStG nur, wenn "beide Arbeitslohn bezogen haben". |
|||
|
Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 3 Gast/Gäste