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Werbungskosten
17.02.2008, 17:01
Beitrag: #1
Werbungskosten
Dieser Thread hat mich auf eine komische Idee gebracht.

Der TE hat den AG gewechselt, und musste daher Beiträge zu einer betrieblichen Altersvorsorge nachversteuern.
Diese Steuerbelastung will er nun als WK ansetzen.

Im ersten Moment ist mir in den Kopf geschossen. Nö, wieso auch?

Aber ist die Frage so abwägig? Wenn er den AG gewechselt hat, weil er beim neuen AG mehr verdient, passen die Kosten doch in die Definition Werbungskosten (Kosten zur Erwerbung, Sicherung, und Erhaltung von Einnahmen).

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LG
Clematis
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18.02.2008, 09:00
Beitrag: #2
RE: Werbungskosten
§ 12 EStG:

Soweit in den §§ (...) 7 bis 9, (...) nichts anderes bestimmt ist, dürfen weder bei den einzelnen Einkunftsarten noch vom Gesamtbetrag der Einkünfte abgezogen werden

(...)

3. die Steuern vom Einkommen und sonstige Personensteuern (...)
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18.02.2008, 09:48
Beitrag: #3
RE: Werbungskosten
Dem schließe ich mich an.
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